Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzeröffnung: Suberg’s Beteiligungs- und Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG

Insolvenzeröffnung: Suberg’s Beteiligungs- und Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 162/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRA 4687 eingetragenen Suberg’s Beteiligungs- und Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG, Heilige-Geist-Str. 14, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6607 eingetragene Suberg Entertainment GmbH, Heilige-Geist-Str. 14, 45657 Recklinghausen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Heinz Uwe Suberg, Heilige-Geist-Str. 14, 45657 Recklinghausen,

ist am 20.02.2024, um 15:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wölte, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 162/24
Amtsgericht Bochum, 20.02.2024

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