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Staatsanwaltschaft München I

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Staatsanwaltschaft München I

Strafvollstreckung

239 VRs 195259/​23 – 03.01.2024

Vollstreckungsverfahren gegen Saba Shukakinze

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Saba Shukakinze

Entscheidung Strafbefehl des Amtsgerichts München vom 09.11.2023,
Az: 833 Cs 239 Js 195259/​23, rechtskräftig seit 13.12.2023

Einziehungsanordnung Einziehung (auch Erweiterte) von Taterträgen (§§ 73, 73a und 73b StGB)

Konkret eingezogen wurde folgender Gegenstand:
Damenfahrrad Citybike Pegasus, weiß, blau, schwarz
Individualnr. SA90114442 im Wert von 252 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) die Herausgabe des eingezogenen Gegenstandes zustehen.

Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsergebnis wurde Ihnen der genannte Gegenstand am 23.07.2023 in unmittelbarer Nähe der ANschrift Neuhauser Str. 21, 80331 München von dem Verurteilten entwendet.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft München I geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf.
schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft München I melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstandes.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.Mit freundlichen Grüßen

Loibl
Rechtspflegerin

Anlagen
Merkblatt mit wichtigen Hinweisen für Anspruchsinhaber
Rückantwortschreiben

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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