Start Verbraucherschutz Warnung vor Abtretungsinkasso-Schreiben von Rechtsanwalt Ralf Heyl

Warnung vor Abtretungsinkasso-Schreiben von Rechtsanwalt Ralf Heyl

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Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentralen warnen vor Abtretungsinkasso-Schreiben des Rechtsanwalts Ralf Heyl aus Hürth bei Köln. Die Forderungen an ehemalige Kund:innen der Postbank sind eventuell nach Gerichtsurteilen (OLG Braunschweig und OLG Frankfurt) verjährt, verwirkt oder zweifelhaft.

Die Forderungen betreffen oft Restschulden aus Krediten oder Kontoüberziehungen, wobei unklare Kosten für Ratenzahlungen angeboten werden. Beschwerden bis Januar 2024 zeigen, dass Heyl Forderungen von vor sechs Jahren geltend macht, vermutlich durch den Ankauf von 770.000 Altforderungen von der Postbank.

Obwohl keine Zusammenarbeit mehr besteht, versuchte Heyl weiterhin, diese Forderungen durch Drohungen gerichtlicher Schritte einzutreiben. Doch viele Klagen wurden abgewiesen. Gerichte entschieden, dass Forderungen bereits verjährt seien oder es an Beweisen mangelt.

Empfehlungen für Betroffene:

1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und begleichen Sie die Forderungen nicht ungeprüft. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.

2. Bei Erhalt von Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden suchen Sie sofort rechtlichen Rat.

3. Nutzen Sie die interaktive Briefvorlage, um die Forderung abzulehnen und lassen Sie sich für weiteres Vorgehen beraten.

4. Akzeptieren Sie keine Ratenzahlung, da dies als Anerkennung der Forderung gewertet werden kann.

5. Überprüfen Sie Inkassoforderungen mittels des Inkasso-Checks, um Kosten und Zahlungspflicht zu klären.

6. Bei rechtswidrigen Schufa-Einträgen können Sie diese korrigieren lassen, wobei die Kosten der Kläger tragen müssen.

Verbreiten Sie diese Informationen, um Betroffene auf ihre Rechte aufmerksam zu machen.

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