DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023
DWS ESG Investa
ISIN Nr.: DE0008474008
Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum
Ziel der Anlagepolitik ist es, einen nachhaltigen Wertzuwachs gegenüber dem Vergleichsmaßstab (DAX (midday)) zu erzielen. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds hauptsächlich in Aktien in- und ausländischer Aussteller. Hierbei stehen deutsche Standardwerte im Mittelpunkt. Aktien aussichtsreicher mittlerer und kleinerer Unternehmen können beigemischt werden. Es werden neben dem finanziellen Erfolg auch ökologische und soziale Aspekte und die Grundsätze guter Unternehmensführung (Environmental, Social und Corporate Governance – ESG-Aspekte) bei der Auswahl der Anlagen berücksichtigt*.
* Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.
In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende September 2023 erzielte der Aktienfonds einen Wertzuwachs von 26,6% je Anteil (Anteilklasse LD; nach BVI-Methode), lag damit allerdings hinter seiner Benchmark, die um 28,8% zulegte (jeweils in Euro).
Anlagepolitik im Berichtszeitraum
Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflations raten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.
Im Berichtszeitraum befanden sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, hohe Inflation und verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten deutlich ein. Verschärfte Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. Im zurückliegenden Jahr bis Ende September 2023 setzten die Zentralbanken ihren Zinserhöhungskurs fort: So erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihre Leitzinsen weiter um 2,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 5,25% p.a. – 5,50% p.a., die Europäische Zentralbank (EZB) hob ihren Leitzins in acht Schritten von 1,25% p.a. auf 4,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Die Energie- und Erzeugerpreise gaben im weiteren Verlauf des Berichtzeitraums wieder etwas nach. Dennoch bewegte sich der Preisauftrieb – trotz des zuletzt nachlassenden Inflationsdrucks – Ende September 2023 insgesamt immer noch auf hohem Niveau, insbesondere gemessen an der Kerninflation, bei der u.a. die schwankungsreichen Preise für Energie und Lebensmittel nicht berücksichtigt werden.
Die deutschen und internationalen Aktienbörsen verzeichneten im Berichtszeitraum – wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt – Kurssteigerungen, insbesondere in den Industrieländern. So konnten z.B. die US-Aktienmärkte (gemessen am S&P 500) per Saldo spürbare Kurszuwächse verbuchen. Getrieben wurden dabei die US-Börsen von den Technologiewerten, unterstützt vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“. Stärker noch legten die Aktienmärkte in Deutschland und in der Eurozone (gemessen am DAX bzw. am Euro Stoxx 50) zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Aber auch die japanische Börse (gemessen am TOPIX) wies einen deutlichen Kursanstieg auf, unterstützt durch die Abschwächung des Yen gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Der chinesische Aktienmarkt hingegen konnte nach seiner vorangegangenen Kursschwäche per Saldo nur moderat zulegen. Die zu Jahresbeginn 2023 aufgrund der – durch die chinesische Regierung durchgeführte Lockerung ihrer „Zero-COVID“-Politik – aufkeimenden Hoffnungen der Marktteilnehmer auf eine Kurserholung wurden im weiteren Verlauf bis Ende September 2023 durch die Probleme am chinesischen Immobilienmarkt und die schwächelnde Wirtschaft Chinas wieder gedämpft.
Nach der deutlichen Kurserholung am deutschen Aktienmarkt im vierten Quartal 2022 hatte das Portfoliomanagement im Laufe des ersten Quartals 2023 den Investitionsgrad des Fonds etwas verringert und Kursgewinne realisiert.
Aktien aus dem Bereich Luft- und Raumfahrt, wie z.B. Airbus, oder aus dem Verteidigungs- und Sicherheitssektor, beispielsweise Rheinmetall, wurden im Fondsportefeuille angesichts der ESG-Kriterien nicht berücksichtigt. Dies hatte allerdings zur Folge, dass der Fonds DWS ESG Investa nicht in gleichem Maß wie seine Benchmark an den deutlichen Kurssteigerungen solcher Aktienwerte im Berichtszeitraum partizipieren konnte. Dies sowie die Untergewichtung des Industriesektors und das anfängliche Übergewicht im Grundstoffsektor erklären im Wesentlichen, weshalb der Fonds nicht an seine Vergleichsgröße herankam. Die Engagements im Grundstoffbereich wurden angesichts der strukturellen Herausforderungen (höhere Energiepreise) im weiteren Geschäftsjahresverlauf bis Ende September 2023 reduziert und untergewichtet.
DWS ESG Investa
Wertentwicklung der Anteilklassen vs. Vergleichsindex (in Euro)
Anteilklasse | ISIN | 1 Jahr | 3 Jahre | 5 Jahre |
Klasse LD | DE0008474008 | 26,6% | 10,0% | 8,8% |
Klasse GLC | DE000DWS2S77 | 27,2% | 11,5% | 10,6% |
Klasse TFC | DE000DWS28A6 | 27,4% | 12,0% | 18,9%1) |
DAX (midday) | 28,8% | 21,3% | 26,0% |
1) Klasse TFC aufgelegt am 1.7.2020
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.9.2023
DWS ESG Investa
Überblick über die Anteilklassen
ISIN-Code | LD | DE0008474008 |
GLC | DE000DWS2S77 | |
TFC | DE000DWS28A6 | |
Wertpapierkennnummer (WKN) | LD | 847400 |
GLC | DWS2S7 | |
TFC | DWS28A | |
Fondswährung | EUR | |
Anteilklassenwährung | LD | EUR |
GLC | EUR | |
TFC | EUR | |
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum | LD | 17.12.1956 (ab 20.9.2017 als Anteilklasse LD) |
GLC | 2.11.2017 | |
TFC | 1.7.2020 | |
Ausgabeaufschlag | LD | 5% |
GLC | 5% | |
TFC | Keiner | |
Verwendung der Erträge | LD | Ausschüttung |
GLC | Thesaurierung | |
TFC | Thesaurierung | |
Kostenpauschale | LD | 1,4% p.a. |
GLC | 1,4% p.a. | |
TFC | 0,8% p.a. | |
Mindestanlagesumme | LD | Keine |
GLC | Keine | |
TFC | Keine | |
Erstausgabepreis | LD | DM 100 |
(inklusive Ausgabeaufschlag) | ||
GLC | Anteilwert der Anteilklasse | |
DWS ESG Investa LD am | ||
Auflegungsdatum der Anteilklasse | ||
GLC (zuzüglich Ausgabeaufschlag) | ||
TFC | EUR 100 |
Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses
Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne durch den Verkauf von Aktien und inländischen Investmentanteilen sowie durch den Handel mit Futures. Dem standen allerdings – wenn auch in merklich geringerem Ausmaß – realisierte Verluste durch den Handel mit Optionen gegenüber.
Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).
Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.
Jahresbericht
Vermögensübersicht zum 30.09.2023
Bestand in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | |
I. Vermögensgegenstände | ||
1. Aktien (Branchen): | ||
Industrien | 695.594.740,56 | 20,80 |
Finanzsektor | 623.636.231,78 | 18,65 |
Informationstechnologie | 569.561.223,78 | 17,03 |
Dauerhafte Konsumgüter | 513.359.914,90 | 15,35 |
Gesundheitswesen | 320.988.048,82 | 9,60 |
Kommunikationsdienste | 187.981.959,10 | 5,62 |
Grundstoffe | 169.179.051,40 | 5,06 |
Versorger | 120.530.352,84 | 3,60 |
Hauptverbrauchsgüter | 41.478.727,93 | 1,24 |
Sonstige | 49.975.109,80 | 1,49 |
Summe Aktien: | 3.292.285.360,91 | 98,44 |
2. Investmentanteile | 18.042.211,43 | 0,54 |
3. Derivate | -613.130,00 | -0,02 |
4. Bankguthaben | 38.939.243,29 | 1,16 |
5. Sonstige Vermögensgegenstände | 60.760,86 | 0,00 |
6. Forderungen aus Anteilscheingeschäften | 147.432,40 | 0,00 |
II. Verbindlichkeiten | ||
1. Sonstige Verbindlichkeiten | -3.755.632,96 | -0,11 |
2. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften | -490.477,08 | -0,01 |
III. Fondsvermögen | 3.344.615.768,85 | 100,00 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensaufstellung zum 30.09.2023
Wertpapier- bezeichnung |
Stück bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand | Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
%-Anteil am Fonds- vermögen |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere |
3.292.285.360,91 | 98,44 | ||||||
Aktien | ||||||||
adidas Reg. (DE000A1EWWW0) |
Stück | 404.621 | 75.621 | 135.000 | EUR | 166,9600 | 67.555.522,16 | 2,02 |
Allianz (DE0008404005) |
Stück | 1.268.123 | 60.738 | 75.542 | EUR | 226,5000 | 287.229.859,50 | 8,59 |
BASF Reg. (DE000BASF111) |
Stück | 1.552.185 | 266.165 | 1.453.980 | EUR | 43,0200 | 66.774.998,70 | 2,00 |
Bayer (DE000BAY0017) |
Stück | 1.650.000 | 559.041 | 393.000 | EUR | 45,6650 | 75.347.250,00 | 2,25 |
Bechtle (DE0005158703) |
Stück | 1.154.000 | EUR | 44,4200 | 51.260.680,00 | 1,53 | ||
BEFESA (LU1704650164) |
Stück | 683.962 | 683.962 | EUR | 29,3200 | 20.053.765,84 | 0,60 | |
Beiersdorf (DE0005200000) |
Stück | 261.899 | 189.899 | EUR | 122,8000 | 32.161.197,20 | 0,96 | |
BMW Ord. (DE0005190003) |
Stück | 726.651 | 441.949 | EUR | 97,0200 | 70.499.680,02 | 2,11 | |
BMW Pref. (DE0005190037) |
Stück | 698.369 | 96.631 | EUR | 89,4500 | 62.469.107,05 | 1,87 | |
Brenntag (DE000A1DAHH0) |
Stück | 579.585 | 159.585 | EUR | 73,9800 | 42.877.698,30 | 1,28 | |
Brockhaus Technologies AG (DE000A2GSU42) |
Stück | 625.000 | EUR | 19,8000 | 12.375.000,00 | 0,37 | ||
Carl Zeiss Meditec (DE0005313704) |
Stück | 433.294 | 402.294 | EUR | 82,9800 | 35.954.736,12 | 1,08 | |
Commerzbank (DE000CBK1001) |
Stück | 7.921.345 | 7.051.345 | EUR | 10,7950 | 85.510.919,28 | 2,56 | |
Continental (DE0005439004) |
Stück | 725.365 | 197.365 | 35.000 | EUR | 67,5200 | 48.976.644,80 | 1,46 |
Covestro (DE0006062144) |
Stück | 773.920 | 773.920 | 429.000 | EUR | 51,5800 | 39.918.793,60 | 1,19 |
Daimler Truck Hldg Jge Na (DE000DTR0CK8) |
Stück | 1.147.453 | 1.147.453 | EUR | 33,2200 | 38.118.388,66 | 1,14 | |
Deutsche Börse Reg. (DE0005810055) |
Stück | 484.672 | 342.672 | 109.000 | EUR | 166,0000 | 80.455.552,00 | 2,41 |
Deutsche Lufthansa Vink. Reg. (DE0008232125) |
Stück | 3.210.174 | 3.210.174 | EUR | 7,5560 | 24.256.074,74 | 0,73 | |
Deutsche Post Reg. (DE0005552004) |
Stück | 3.470.367 | 3.913.033 | 442.666 | EUR | 38,7350 | 134.424.665,75 | 4,02 |
Deutsche Telekom Reg. (DE0005557508) |
Stück | 9.370.985 | 7.208.928 | 827.943 | EUR | 20,0600 | 187.981.959,10 | 5,62 |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche (DE000PAG9113) |
Stück | 409.793 | 374.793 | EUR | 89,0400 | 36.487.968,72 | 1,09 | |
E.ON Reg. (DE000ENAG999) Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide |
Stück | 10.723.341 | 8.298.341 | EUR | 11,2400 | 120.530.352,84 | 3,60 | |
(DE0005773303) | Stück | 473.298 | 73.298 | 162.000 | EUR | 50,0600 | 23.693.297,88 | 0,71 |
Fresenius (DE0005785604) |
Stück | 1.702.202 | 629.798 | EUR | 29,6200 | 50.419.223,24 | 1,51 | |
GEA Group (DE0006602006) |
Stück | 235.696 | 235.696 | EUR | 35,5100 | 8.369.564,96 | 0,25 | |
Gerresheimer (DE000A0LD6E6) |
Stück | 106.613 | 8.339 | EUR | 100,0000 | 10.661.300,00 | 0,32 | |
Hannover Rück Reg. (DE0008402215) |
Stück | 144.389 | 94.414 | EUR | 208,3000 | 30.076.228,70 | 0,90 | |
HelloFresh (DE000A161408) |
Stück | 328.429 | 403.429 | 533.000 | EUR | 28,3700 | 9.317.530,73 | 0,28 |
Hugo Boss Reg. (DE000A1PHFF7) |
Stück | 246.784 | 246.784 | EUR | 60,5600 | 14.945.239,04 | 0,45 | |
Infineon Technologies Reg. (DE0006231004) |
Stück | 4.719.871 | 210.676 | 1.330.805 | EUR | 31,7450 | 149.832.304,90 | 4,48 |
Jungheinrich Pref. (DE0006219934) |
Stück | 645.460 | 440.930 | EUR | 28,7000 | 18.524.702,00 | 0,55 | |
Knorr-Bremse (DE000KBX1006) |
Stück | 678.996 | 599.996 | EUR | 61,0800 | 41.473.075,68 | 1,24 | |
Krones (DE0006335003) |
Stück | 41.387 | 22.613 | EUR | 99,5000 | 4.118.006,50 | 0,12 | |
Mercedes-Benz Group (DE0007100000) |
Stück | 1.964.909 | 700.091 | EUR | 66,0900 | 129.860.835,81 | 3,88 | |
Merck (DE0006599905) |
Stück | 501.651 | 180.038 | 128.387 | EUR | 159,3000 | 79.913.004,30 | 2,39 |
Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft Vink. Reg. (DE0008430026) |
Stück | 355.283 | 157.889 | EUR | 368,1000 | 130.779.672,30 | 3,91 | |
Nemetschek (DE0006452907) |
Stück | 273.339 | 273.339 | EUR | 57,9400 | 15.837.261,66 | 0,47 | |
PUMA (DE0006969603) |
Stück | 568.329 | 378.329 | EUR | 59,4600 | 33.792.842,34 | 1,01 | |
Qiagen (NL0012169213) |
Stück | 938.694 | 693.694 | EUR | 38,1400 | 35.801.789,16 | 1,07 | |
Rational Ord. (DE0007010803) |
Stück | 12.572 | 12.572 | EUR | 600,5000 | 7.549.486,00 | 0,23 | |
SAP (DE0007164600) |
Stück | 2.566.879 | 371.291 | 213.412 | EUR | 123,5800 | 317.214.906,82 | 9,48 |
Sartorius Pref. (DE0007165631) |
Stück | 100.830 | 29.130 | 3.000 | EUR | 326,2000 | 32.890.746,00 | 0,98 |
Schott Pharma (DE000A3ENQ51) |
Stück | 418.994 | 418.994 | EUR | 31,7000 | 13.282.109,80 | 0,40 | |
SFC Energy (DE0007568578) |
Stück | 195.404 | EUR | 19,7600 | 3.861.183,04 | 0,12 | ||
Siemens Energy (DE000ENER6Y0) |
Stück | 1.349.266 | 1.262.250 | 1.139.984 | EUR | 12,3600 | 16.676.927,76 | 0,50 |
Siemens Reg. (DE0007236101) |
Stück | 2.077.835 | 47.879 | 303.044 | EUR | 136,9000 | 284.455.611,50 | 8,50 |
Siltronic Reg. (DE000WAF3001) |
Stück | 283.408 | 69.092 | EUR | 81,3000 | 23.041.070,40 | 0,69 | |
Sixt (DE0007231326) |
Stück | 305.141 | 305.141 | EUR | 88,9500 | 27.142.291,95 | 0,81 | |
Symrise (DE000SYM9999) |
Stück | 452.157 | 170.157 | EUR | 91,6000 | 41.417.581,20 | 1,24 | |
Talanx Reg. (DE000TLX1005) |
Stück | 160.000 | EUR | 59,9000 | 9.584.000,00 | 0,29 | ||
Vitesco Techs Grp Na O.N. (DE000VTSC017) |
Stück | 278.740 | 252.517 | 29.390 | EUR | 76,2000 | 21.239.988,00 | 0,64 |
Vonovia (DE000A1ML7J1) |
Stück | 1.620.000 | 375.000 | EUR | 22,6500 | 36.693.000,00 | 1,10 | |
Wacker Chemie (DE000WCH8881) |
Stück | 153.891 | 131.391 | 34.500 | EUR | 136,9000 | 21.067.677,90 | 0,63 |
Zalando (DE000ZAL1111) |
Stück | 1.324.932 | 1.108.932 | 158.710 | EUR | 20,7800 | 27.532.086,96 | 0,82 |
Investmentanteile | 18.042.211,43 | 0,54 | ||||||
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG- eigene Investmentanteile) |
18.042.211,43 | 0,54 | ||||||
Deutsche Managed Euro Fund Z-Class (IE00BZ3FDF20) (0,100%) |
Stück | 1.814 | 46.811 | 46.560 | EUR | 9.946,0923 | 18.042.211,43 | 0,54 |
Summe Wertpapiervermögen |
3.310.327.572,34 | 98,98 | ||||||
Derivate | ||||||||
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen |
||||||||
Derivate auf einzelne Wertpapiere | -613.130,00 | -0,02 | ||||||
Wertpapier-Optionsrechte | ||||||||
(Forderungen / Verbindlichkeiten) | ||||||||
Optionsrechte auf Aktien | ||||||||
Put Deutsche Telekom Reg. 12/2023 Strike 18,50 (EURX) |
Stück | -3.227.000 | EUR | 0,1900 | -613.130,00 | -0,02 | ||
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente |
38.939.243,29 | 1,16 | ||||||
Bankguthaben | 38.939.243,29 | 1,16 | ||||||
Verwahrstelle (täglich fällig) | ||||||||
EUR – Guthaben | EUR | 38.818.938,60 | % | 100 | 38.818.938,60 | 1,16 | ||
Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen |
EUR | 5.101,79 | % | 100 | 5.101,79 | 0,00 | ||
Guthaben in Nicht-EU/ EWR-Währungen |
||||||||
Schweizer Franken | CHF | 5.353,70 | % | 100 | 5.546,15 | 0,00 | ||
Britische Pfund | GBP | 660,72 | % | 100 | 761,99 | 0,00 | ||
US Dollar | USD | 115.537,34 | % | 100 | 108.894,76 | 0,00 | ||
Sonstige Vermögensgegenstände |
60.760,86 | 0,00 | ||||||
Zinsansprüche | EUR | 27.153,68 | % | 100 | 27.153,68 | 0,00 | ||
Sonstige Ansprüche | EUR | 33.607,18 | % | 100 | 33.607,18 | 0,00 | ||
Forderungen aus Anteilscheingeschäften |
EUR | 147.432,40 | % | 100 | 147.432,40 | 0,00 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | -3.755.632,96 | -0,11 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen |
EUR | -3.755.632,96 | % | 100 | -3.755.632,96 | -0,11 | ||
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften |
EUR | -490.477,08 | % | 100 | -490.477,08 | -0,01 | ||
Fondsvermögen | 3.344.615.768,85 | 100,00 |
Anteilwert bzw. umlaufende Anteile |
Stück bzw. Whg. |
Anteilwert in der jeweiligen Whg. |
Anteilwert | ||
Klasse LD | EUR | 182,50 |
Klasse GLC | EUR | 194,52 |
Klasse TFC | EUR | 118,92 |
Umlaufende Anteile | ||
Klasse LD | Stück | 17.960.869,368 |
Klasse GLC | Stück | 128.439,000 |
Klasse TFC | Stück | 351.311,000 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Marktschlüssel
Terminbörsen
EURX | = Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich) |
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 29.09.2023 | |||
Schweizer Franken | CHF | 0,965300 | = EUR 1 |
Britische Pfund | GBP | 0,867100 | = EUR 1 |
US Dollar | USD | 1,061000 | = EUR 1 |
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Wertpapierbezeichnung | Stück bzw. Whg. in 1.000 |
Käufe bzw. Zugänge |
Verkäufe bzw. Abgänge |
Börsengehandelte Wertpapiere | |||
Aktien | |||
7C Solarparken (DE000A11QW68) | Stück | 1.100.725 | |
ABO Wind (DE0005760029) | Stück | 205.551 | |
Aixtron Reg. (DE000A0WMPJ6) | Stück | 140.000 | |
Amadeus Fire (DE0005093108) | Stück | 4.079 | |
Aperam (LU0569974404) | Stück | 262.500 | |
CompuGroup Medical SE & Co.KGaA | |||
(DE000A288904) | Stück | 314.000 | |
CTS Eventim (DE0005470306) | Stück | 68.243 | 68.243 |
Deutsche Bank Reg. (DE0005140008) | Stück | 7.140.000 | |
Deutsche Pfandbriefbank (DE0008019001) | Stück | 1.743.160 | |
Evonik Industries Reg. (DE000EVNK013) | Stück | 601.983 | |
Evotec (DE0005664809) | Stück | 105.000 | |
Fresenius Medical Care (DE0005785802) | Stück | 268.000 | |
Henkel Pref. (DE0006048432) | Stück | 498.000 | |
Instone Real Estate Group (DE000A2NBX80) | Stück | 547.258 | |
JENOPTIK (DE000A2NB601) | Stück | 8.000 | 382.001 |
K+S Reg. (DE000KSAG888) | Stück | 1.174.103 | 2.864.103 |
Kion Group (DE000KGX8881) | Stück | 652.531 | |
Lanxess (DE0005470405) | Stück | 2.735.000 | |
Linde (IE00BZ12WP82) | Stück | 990.000 | |
Nordex (DE000A0D6554) | Stück | 1.243.163 | |
Porsche Automobil Holding Pref. (DE000PAH0038) | Stück | 486.000 | |
SMA Solar Technology (DE000A0DJ6J9) | Stück | 87.000 | |
Ströer (DE0007493991) | Stück | 576.163 | |
Suse (LU2333210958) | Stück | 858.691 | |
United Internet Reg. (DE0005089031) | Stück | 1.116.406 | |
Valéo (FR0013176526) | Stück | 19.900 | |
Volkswagen Pref. (DE0007664039) | Stück | 18.000 | 239.000 |
Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Volumen in 1.000 | ||
Terminkontrakte | ||
Wertpapier-Terminkontrakte | ||
Wertpapier-Terminkontrakte auf Aktien | ||
Gekaufte Kontrakte: | EUR | 59.981 |
(Basiswerte: Deutsche Post Reg.) | ||
Aktienindex-Terminkontrakte | ||
Gekaufte Kontrakte: | EUR | 407.609 |
(Basiswerte: DAX 40 (Performanceindex)) | ||
Optionsrechte | ||
Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate | ||
Optionsrechte auf Aktienindices | ||
Gekaufte Verkaufsoptionen (Put): | EUR | 1.986.580 |
(Basiswerte: DAX 40 (Performanceindex)) |
Anteilklasse LD
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
I. Erträge | ||||
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) | EUR | 104.492.490,07 | ||
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | EUR | 1.696.288,98 | ||
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 852.221,92 | ||
4. Abzug inländischer Körperschaftsteuer | EUR | -15.673.873,55 | ||
5. Abzug ausländischer Quellensteuer | EUR | -124.801,16 | ||
6. Sonstige Erträge | EUR | 88.035,12 | ||
Summe der Erträge | EUR | 91.330.361,38 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) | EUR | -23.161,03 | ||
davon: | ||||
Bereitstellungszinsen | EUR | -22.349,76 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -45.577.445,60 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -45.577.445,60 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -3.624,72 | ||
davon: | ||||
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten |
EUR | -3.624,72 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -45.604.231,35 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 45.726.130,03 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 303.315.628,69 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -242.048.065,64 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften . | EUR | 61.267.563,05 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 106.993.693,08 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 95.601.513,14 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 505.821.393,21 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 601.422.906,35 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 708.416.599,43 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 2.670.310.544,44 |
1. Ausschüttung/Steuerabschlag für das Vorjahr | EUR | -41.990.225,96 |
2. Mittelzufluss (netto) | EUR | -61.964.702,97 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 133.995.501,50 |
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen | EUR | -195.960.204,47 |
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | 3.083.940,21 |
4. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 708.416.599,43 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 95.601.513,14 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 505.821.393,21 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 3.277.856.155,15 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Ausschüttung | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Ausschüttung verfügbar | |||
1. Vortrag aus dem Vorjahr | EUR | 393.461.113,53 | 21,91 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 106.993.693,08 | 5,95 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | |||
1. Der Wiederanlage zugeführt | EUR | 0,00 | 0,00 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | EUR | -454.834.198,42 | -25,32 |
III. Gesamtausschüttung | EUR | 45.620.608,19 | 2,54 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2023 | 3.277.856.155,15 | 182,50 |
2022 | 2.670.310.544,44 | 146,04 |
2021 | 3.860.137.033,12 | 206,95 |
2020 | 3.299.900.120,33 | 168,55 |
Anteilklasse GLC
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
I. Erträge | ||||
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) | EUR | 793.450,37 | ||
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | EUR | 12.882,04 | ||
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 6.468,80 | ||
4. Abzug ausländischer Quellensteuer | EUR | -948,71 | ||
5. Sonstige Erträge | EUR | 790,91 | ||
Summe der Erträge | EUR | 812.643,41 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) | EUR | -175,43 | ||
davon: | ||||
Bereitstellungszinsen | EUR | -169,32 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -345.861,68 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -345.861,68 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -27,63 | ||
davon: | ||||
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten |
EUR | -27,63 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -346.064,74 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 466.578,67 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 2.297.616,17 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -1.835.950,68 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 461.665,49 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 928.244,16 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 738.698,70 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 3.858.617,52 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 4.597.316,22 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 5.525.560,38 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 20.385.523,24 |
1. Mittelzufluss (netto) | EUR | -952.339,99 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 286.998,75 |
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen | EUR | -1.239.338,74 |
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | 24.707,19 |
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 5.525.560,38 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 738.698,70 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 3.858.617,52 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 24.983.450,82 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Wiederanlage | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 928.244,16 | 7,23 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 928.244,16 | 7,23 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2023 | 24.983.450,82 | 194,52 |
2022 | 20.385.523,24 | 152,96 |
2021 | 29.072.847,34 | 215,23 |
2020 | 24.090.250,14 | 174,51 |
Anteilklasse TFC
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
I. Erträge | ||||
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) | EUR | 1.328.280,99 | ||
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | EUR | 21.520,21 | ||
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 10.820,44 | ||
4. Abzug inländischer Körperschaftsteuer | EUR | -199.242,14 | ||
5. Abzug ausländischer Quellensteuer | EUR | -1.583,88 | ||
6. Sonstige Erträge | EUR | 1.120,36 | ||
Summe der Erträge | EUR | 1.160.915,98 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) | EUR | -293,26 | ||
davon: | ||||
Bereitstellungszinsen | EUR | -283,09 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -330.527,89 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -330.527,89 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -46,19 | ||
davon: | ||||
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten |
EUR | -46,19 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -330.867,34 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 830.048,64 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 3.842.336,40 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -3.069.065,33 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 773.271,07 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1.603.319,71 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 1.846.470,97 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 8.280.809,40 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 10.127.280,37 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 11.730.600,08 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 44.441.650,25 |
1. Mittelzufluss (netto) | EUR | -15.151.351,95 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 8.563.362,81 |
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen | EUR | -23.714.714,76 |
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | 755.264,50 |
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 11.730.600,08 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 1.846.470,97 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 8.280.809,40 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 41.776.162,88 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Wiederanlage | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1.603.319,71 | 4,56 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 1.603.319,71 | 4,56 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2023 | 41.776.162,88 | 118,92 |
2022 | 44.441.650,25 | 93,38 |
2021 | 66.352.683,25 | 131,24 |
2020 | 10.619,12 | 106,19 |
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:
EUR 12.575.620,80
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
DAX 40 Index
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag | % | 83,243 |
größter potenzieller Risikobetrag | % | 109,744 |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | % | 101,119 |
Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.
Sonstige Angaben
Anteilwert Klasse LD: EUR 182,50
Anteilwert Klasse GLC: EUR 194,52
Anteilwert Klasse TFC: EUR 118,92
Umlaufende Anteile Klasse LD: 17.960.869,368
Umlaufende Anteile Klasse GLC: 128.439,000
Umlaufende Anteile Klasse TFC: 351.311,000
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:
Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.
Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.
Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:
Die Gesamtkostenquote belief sich auf:
Klasse LD 1,40% p.a. | Klasse GLC 1,40% p.a. | Klasse TFC 0,80% p.a. |
Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von
Klasse LD 1,40% p.a. | Klasse GLC 1,40% p.a. | Klasse TFC 0,80% p.a. |
vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu
Klasse LD 0,15% p.a. | Klasse GLC 0,15% p.a. | Klasse TFC 0,15% p.a. |
und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu
Klasse LD 0,05% p.a. | Klasse GLC 0,05% p.a. | Klasse TFC 0,05% p.a. |
Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS ESG Investa keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.
Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale
Klasse LD mehr als 10% | Klasse GLC mehr als 10% | Klasse TFC weniger als 10% |
an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.
Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 712.588,45. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 80,00 EUR.
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).
Vergütungsrichtlinie & Governance
Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.
So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.
Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.
Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Vergütungsstruktur
Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.
Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.
Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.
Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung
Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.
Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.
Nachhaltige Vergütung
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.
Vergütung für das Jahr 2022
Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.
Vergütungssystem für Risikoträger
Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/Senior Management, (b) Portfolio-/Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.
Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.
Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022¹
Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl | 482 | |
Gesamtvergütung | EUR | 101.532.202 |
Fixe Vergütung | EUR | 63.520.827 |
Variable Vergütung | EUR | 38.011.375 |
davon: Carried Interest | EUR | 0 |
Gesamtvergütung für Senior Management 2) | EUR | 5.846.404 |
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger | EUR | 7.866.362 |
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen | EUR | 2.336.711 |
1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 – Ausweis nach Abschnitt A
Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Name des Produkts: DWS ESG Investa | |
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300RNBAUSN0FUAI72 | |
ISIN: DE0008474008 |
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Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?
Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESGQualität, indem folgende Ausschlusskriterien angewendet wurden: (1) Klima- und Transitionsrisiken, (2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik, (3) In Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact (UN Global Compact) wurden Unternehmen mit sehr schwerwiegenden, ungelösten Kontroversen ausgeschlossen, (4) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten ausgeschlossen, die im Verhältnis zu ihrer Vergleichsgruppe am schlechtesten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bewertet wurden, (5) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden, (6) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen, (7) Kontroverse Waffen. Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten. Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale bestimmt. |
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Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung: • Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1); • CO2-Fußabdruck (Nr. 2); • THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3); • Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4); • Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und • Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14). Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird. |
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Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023 |
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Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 99,64% des Portfoliovermögens. |
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Dieser Fonds legte 99,64% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 18,48% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen). 0,36% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
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Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds hatte eine Aktienstrategie verfolgt. Das Fondsvermögen war vorwiegend in Anlagen investiert worden, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden. ESG-Bewertungsmethodik Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden. Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens. Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellte. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit. Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre. Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten: • Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen. • Norm-Bewertung Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten von ESG-Datenanbietern und/oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens, einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet. Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen. • UN Global Compact-Bewertung Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact verwickelt waren. • ESG-Qualitätsbewertung Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten unterschieden. Für Unternehmen wurden Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität verglichen. Die ESGQualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESGFaktoren, so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik. Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen „best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die Vergleichsgruppe wurde gebildet aus Unternehmen aus dem gleichen Industriesektor. Die im Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten. Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel, natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes. Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz ESGQualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen. • Freedom House Status Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden. • Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten. Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden: – zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie, Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik. Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde. Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von Atomenergie und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten sofern sie die oben genannten Umsatzschwellen nicht überschritten. • Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“ • Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen: • Bewertung von Investmentanteilen Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer Waffen galten (hierbei werden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur entsprechend berücksichtigt) bewertet. Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu einem Ausschluss des Zielfonds führen. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen. Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände: Bankguthaben wurden nicht bewertet. Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllen, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten dürfen jedoch nur dann für den Fonds erworben wurden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllen und nicht nach den oben beschriebenen ESGBewertungsansätzen ausgeschlossen sind. Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor. Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung. |
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Hinweise
Wertentwicklung
Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).
Verkaufsprospekte
Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.
Angaben zur Kostenpauschale
In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.
Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.
Ausgabe- und Rücknahmepreise
Börsentäglich im Internet
www.dws.de
Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:
Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.
Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/09) und 30.7.2014 (I R 74/12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.
Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/ footer/rechtliche-hinweise) gegeben werden.
Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:
DWS ESG Investa (https://www.dws.de/ aktienfonds/de0008474008-dws-esg-investa-ld)
Russland/Ukraine-Krise
Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.
Hinweise für Anleger in Luxemburg
Einrichtung für Privatanleger in Luxemburg gemäß Art. 92 der Richtlinie (EU) 2019/1160 ist die Deutsche Bank Luxembourg S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Bei dieser Stelle können
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die Rücknahme der Anteile durchgeführt bzw. Rücknahmeanträge eingereicht werden, |
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die Anleger kostenlos sämtliche Informationen, wie Verkaufsprospekte samt Anlagebedingungen, Basisinformationsblatt, Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise erhalten und sonstige Angaben und Unterlagen erfragen bzw. einsehen; zudem sind diese Dokumente über die Internetseite www.dws.com/fundinformation erhältlich, |
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Zahlungen an die Anteilinhaber weitergeleitet werden. |
Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS ESG Investa – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuppler | Steinbrenner |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |