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CO₂-Abgabe

neelam279 (CC0), Pixabay

Ab 2024 müssen Vermieter in Deutschland gemäß dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz einen Beitrag zur CO₂-Abgabe leisten, die zuvor allein von den Mietern getragen wurde. Die CO₂-Abgabe wurde auf 45 Euro je Tonne Öl oder Gas (2025: 55 Euro) erhöht. Das Gesetz berücksichtigt den energetischen Zustand des Mietshauses und legt fest, dass je emissionsreicher ein Gebäude ist, desto höher ist der Anteil der Kosten, den der Vermieter übernehmen muss.

In Bayern nutzen noch etwa sieben von zehn Haushalten Gas oder Öl zum Heizen. Das Gesetz soll Vermieter dazu motivieren, energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die CO₂-Kosten werden nun zwischen Vermieter und Mieter neu berechnet, wobei ein Stufenmodell des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt.

Die CO₂-Abgabe muss auf der Heizkostenabrechnung ausgewiesen werden, und Mieter können bei Interesse oder bei selbst zu berechnender Gasetagenheizung auf einen vom Bundesregierung bereitgestellten CO₂-Rechner zurückgreifen. Das Gesetz ist seit 2023 in Kraft, wird jedoch erst bei den Heizkostenabrechnungen ab 2024 voll wirksam. Je nach Brennstoff, Verbrauch und Wohnfläche variiert die CO₂-Umlage, wobei Vermieter nun einen Teil der Kosten übernehmen müssen. Ausnahmen gelten für bestimmte Gebäudekategorien, wie Denkmalschutzobjekte.

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