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Corona-Hilfen

viarami (CC0), Pixabay

Die Existenz Tausender bayerischer Unternehmen steht auf dem Spiel, da sie bis zum 31. Januar eine Schlussabrechnung oder einen Antrag auf Fristverlängerung für die Inanspruchnahme von Corona-Hilfen vorlegen müssen. Die IHK München und Oberbayern warnte, dass für über 12.000 Anträge bislang weder die erforderliche Schlussabrechnung noch ein Antrag auf Fristverlängerung eingegangen sei. Gemäß den Bundesrichtlinien droht diesen Unternehmen bei Nichterfüllung bis Ende Januar die vollständige Rückzahlung der Fördermittel zu 100 Prozent, einschließlich Zinsen.

Die ausgezahlten Hilfsgelder belaufen sich auf insgesamt fast zwölf Milliarden Euro im Rahmen von Überbrückungshilfen, den sogenannten November- und Dezemberhilfen, der Neustarthilfen sowie den bayerischen Härtefall- und Oktoberhilfen. Die Frist betrifft alle Anträge auf Überbrückungshilfe I bis IV sowie einen Teil der Anträge auf Dezember- und Novemberhilfe.

Die IHK München ist für die Abwicklung in Bayern verantwortlich und erwartet Schlussabrechnungen für 283.000 Anträge. In etwa 127.000 Fällen liegen diese bereits vor, während für rund 156.000 Anträge noch die Schlussabrechnung aussteht. Besorgniserregend ist, dass 12.000 dieser Unternehmen bislang keine Fristverlängerung bis Ende März beantragt haben.

Um die Corona-Hilfen zu erhalten, müssen die Unternehmen ihre tatsächlichen Umsatzeinbrüche darlegen. Die Prüfungsergebnisse können zu Rückzahlungen, Nachzahlungen oder der Bestätigung bereits ausgezahlter Fördermittel führen. Daher stehen die betroffenen Firmen unter großem Druck, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einzureichen.

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