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Ampega Investment GmbH Köln - Jahresbericht FAROS Global Equity DE000A2P36J9
Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI – P (a);Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI – I (a) DE000A2H9BB2; DE000A1C4D48
Ampega Investment GmbH Köln - Jahresbericht ENRAK Capital Investment - I (a);ENRAK Capital Investment - P (a) DE000ENRA0B5; DE000ENRA0A7

Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI – P (a);Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI – I (a) DE000A2H9BB2; DE000A1C4D48

geralt (CC0), Pixabay

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI

für den Berichtszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

ISIN DE000A1C4D48 – Anteilklasse I (a)

ISIN DE000A2H9BB2 – Anteilklasse P (a)

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Das Anlageziel des Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI ist, das Vermögen der Investoren langfristig real zu erhalten und die Wertentwicklung gängiger Alternativen (Aktienindizes, Anleihen, Geldmarktinstrumente) in einem aktienadäquaten Zeitraum deutlich zu übertreffen.

Der Fonds wird aktiv gemanagt. Das Fondsmanagement orientiert sich dabei an keiner Benchmark und keinem Index.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Der Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI investiert mit langfristigem und unternehmerischem Fokus in Aktien hochprofitabler und zugleich beständig wachsender Unternehmen höchster Qualität. Oberste Priorität hat dabei die höchstmögliche Investitionssicherheit unter langfristigen Aspekten. Die Firmen sollen deshalb über ein robustes Geschäftsmodell mit tiefen Burggräben und signifikanter Preissetzungsmacht verfügen und sich durch eine starke Marktposition, einen dauerhaft geringen Kapitalbedarf und hohe Skaleneffekte auszeichnen. Dadurch sollen die Unternehmen einen hohen und verlässlich wachsenden unternehmerischen Gewinn und konstant hohe Margen erwirtschaften, auch in der Rezession. Die Portfoliounternehmen müssen eine hohe Gesamtkapitalverzinsung erzielen und eine makellose Bilanz aufweisen. Ein tiefgründiges, unternehmerisches Verständnis des Geschäftsmodells sowie der Werttreiber des echten unternehmerischen Gewinns, des Free Cashflows, ist dabei unabdingbar. Denn es ist der Free Cashflow, der die langfristige Entwicklung des Unternehmenswertes und somit nachgelagert auch des Aktienkurses bestimmt und der eine – neben der makellosen Bilanz – hohe, langfristige substanzielle Investitionssicherheit gewährleistet.

Hierzu analysiert das Fondsmanagement die jeweiligen Geschäftsmodelle der Unternehmen und der jeweiligen Mitbewerber und analysiert darauf aufbauend die Bilanzen der jeweiligen Unternehmen anhand eines klar definierten Prozesses. Das Fondsmanagement versteht dabei seine Investitionen als direkte Beteiligungen an Unternehmen, also als Investitionen in Sachwerte. Der Fonds wird nicht durch eine Benchmark eingeschränkt. Mindestens 51 % des Sondervermögens werden in Aktien investiert.

Das Fondsmanagement investierte als Langfristinvestor im Berichtszeitraum weltweit in qualitativ hochwertige Investments. So ist der Fonds in Unternehmen aus den USA, Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Großbritannien investiert. Die globale Ausrichtung des Fonds hat entsprechende Wechselkursänderungen zur Folge. Über lange Zeiträume gleichen sich Währungseffekte der historisch starken Währungen (USD, EUR, CHF, GBP) in der Performance-Attribution jedoch zumeist aus.

Die US-Dollar-Gewichtung zum 30. September 2023 beträgt 57,7 %, gefolgt von der Euro-Gewichtungmit 25,1 %. Das Portfolio setzte sich zum Berichtsstichtag aus 28 Unternehmen zusammen. Es stellt ein wirkliches „Überzeugungsportfolio“ dar und bietet nach Ansicht des Fondsmanagements gleichzeitig eine völlig ausreichende Diversifikation.

Der Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI erzielte im Berichtszeitraum eine Wertentwicklung von 11,96 % in der Anteilklasse I (a) und 11,40 % in der Anteilklasse P (a). Die Jahresvolatilität lag bei 12,83 % in der Anteilklasse I (a) sowie bei 12,82 % in der Anteilklasse P (a).

Wenngleich Schwankungen der Anlage in Kauf genommen werden müssen, so stellt nach Ansicht des Fondsmanagements die langfristige Anlage in Aktien erstklassiger, profitabler Unternehmen grundsätzlich, ungeachtet des höheren Zinsniveaus, die klügste Form der Anlage dar. Das Fondsmanagement wird auch im nächsten Geschäftsjahr mögliche Korrekturphasen und die sich daraus ergebenden Gelegenheiten zu Käufen von Aktien erstklassiger Unternehmen nutzen.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Aktienrisiken

Durch die Investition in Aktien ist der Fonds den Risiken der internationalen Aktienmärkte (allgemeine und spezifische Aktienrisiken) ausgesetzt. Die allgemeinen Aktienmarktrisiken werden durch einen strukturierten Investmentprozess bei der Aktienauswahl gesteuert. Hierbei stehen Bewertungskriterien wie das Kurs-Buchwert-Verhältnis, das Kurs-Gewinn-Verhältnis, sowie die aktuelle und erwartete Dividende im Fokus. Zudem werden die spezifischen Aktienrisiken durch eine breite Streuung in unterschiedliche Regionen und Branchen begrenzt.

Zinsänderungsrisiken

Als Aktienfonds war das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Anleihen investiert und somit keinen nennenswerten Zinsänderungsrisiken ausgesetzt.

Währungsrisiken

Der Schwerpunkt der Fondsinvestitionen lag in Titeln, die auf Euro und US Dollar lauten. Zudem waren im Berichtszeitraum Aktien im Wesentlichen in den Fremdwährungen Schweizer Franken und britische Pfund im Portfolio. Dadurch trug der Investor die Chancen und das Risiko der Währungsentwicklungen der verschiedenen Währungsräume relativ zum Euro.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken entstehen aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Einzelinvestments in Renten. Bei Aktienfonds spielen diese Risiken nur eine untergeordnete Rolle. Zusätzliche Adressenausfallrisiken entstehen durch die Anlage liquider Mittel bei Banken.

Liquiditätsrisiken

Das Sondervermögen ist breit gestreut und mehrheitlich in Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert, die im Regelfall in großen Volumina an den internationalen Börsen gehandelt werden. Daher ist davon auszugehen, dass jederzeit ausreichend Vermögenswerte zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können.

Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionsempfänger haben kann. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikoarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge der Pandemie

Durch das Sars-CoV-2-Virus, das sich weltweit ausgebreitet hat, sind stärkere negative Auswirkungen auf bestimmte Branchen nicht auszuschließen, die teilweise zu Ausfällen führen könnten (Kreditrisiko) und somit sowohl direkt als auch indirekt die Investments im Fonds betreffen könnten.

Risiken infolge des Ukraine-Krieges

Die Auswirkungen der im Februar 2022 begonnenen kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet der Ukraine lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Infolge der Sanktionen gegenüber Russland ergeben sich gesamtwirtschaftliche Auswirkungen (z. B. steigende Inflation und Zinsen, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme), die sich auf den Kapitalmärkten widerspiegeln und in Markt- und Börsenpreisen niederschlagen. Somit können diese Auswirkungen auch die Investments im Fonds in unterschiedlicher Intensität betreffen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Der Fonds investiert mit einer unternehmerischen Sichtweise in Aktien cash-flow starker, beständig wachsender Unternehmen. Diese Unternehmen wachsen langfristig profitabel und verfügen über ein über alle Konjunkturzyklen hinweg robustes Geschäftsmodell. Sie weisen einen hohen Free-Cash-Flow, ein stetiges Free-Cash-Flow-Wachstum und eine hohe Free-Cash-Flow-Marge auf und zeichnen sich durch eine hohe Kapitaleffizienz, eine solide Bilanz und eine starke Marktposition aus. Die Portfoliounternehmen müssen dauerhaft nur wenig Kapital einsetzen und erzielen hohe Skaleneffekte. Sie verfügen über eine signifikante Preissetzungsmacht und immer über hohe Margen, auch in der Rezession.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren.

Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine dauerhafte und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Die realisierten Gewinne und Verluste wurden bei Geschäften mit Aktien erzielt.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Aktien 210.956.530,91 92,86
Deutschland 25.720.573,65 11,32
Frankreich 18.462.654,40 8,13
Großbritannien 7.090.947,26 3,12
Schweiz 28.404.491,88 12,50
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 131.277.863,72 57,79
Verzinsliche Wertpapiere 1.997.720,00 0,88
Deutschland 1.997.720,00 0,88
Sonstige Beteiligungswertpapiere 3.301.545,33 1,45
Schweiz 3.301.545,33 1,45
Bankguthaben 11.335.262,02 4,99
Sonstige Vermögensgegenstände 64.721,51 0,03
Verbindlichkeiten -484.415,43 -0,21
Fondsvermögen 227.171.364,34 100,00 1)

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 30.09.2023 Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren, Kosten für Researchmaterial und Verwahrstellenvergütung
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 216.255.796,24 95,20
Aktien EUR 210.956.530,91 92,86
Deutschland EUR 25.720.573,65 11,32
Beiersdorf AG DE0005200000 STK 89.585 5.665 1.720 EUR 121,2500 10.862.181,25 4,78
Fielmann AG DE0005772206 STK 129.430 24.610 0 EUR 40,2600 5.210.851,80 2,29
Henkel AG & Co. KGaA Vz. DE0006048432 STK 38.750 3.255 0 EUR 67,0000 2.596.250,00 1,14
Rational AG DE0007010803 STK 10.215 4.635 0 EUR 578,0000 5.904.270,00 2,60
SAP SE DE0007164600 STK 7.310 0 0 EUR 121,4800 888.018,80 0,39
Symrise AG DE000SYM9999 STK 2.890 0 0 EUR 89,6200 259.001,80 0,11
Frankreich EUR 18.462.654,40 8,13
Hermes International SA FR0000052292 STK 5.123 200 1.950 EUR 1.719,8000 8.810.535,40 3,88
Oreal (L‘) SA FR0000120321 STK 24.730 1.650 1.300 EUR 390,3000 9.652.119,00 4,25
Großbritannien EUR 7.090.947,26 3,12
Reckitt Benckiser Group PLC GB00B24CGK77 STK 106.755 0 0 GBP 57,5200 7.090.947,26 3,12
Schweiz EUR 28.404.491,88 12,50
Lindt&Spruengli AG PS CH0010570767 STK 764 144 0 CHF 10.100,0000 7.970.828,86 3,51
Nestle SA CH0038863350 STK 144.065 14.150 0 CHF 102,9000 15.313.082,08 6,74
Sonova Holding AG CH0012549785 STK 23.035 7.810 0 CHF 215,2000 5.120.580,94 2,25
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) EUR 131.277.863,72 57,79
Adobe Systems Inc. US00724F1012 STK 18.360 2.940 0 USD 504,6700 8.771.053,77 3,86
Alphabet Inc. -Class C- US02079K1079 STK 137.660 16.095 11.500 USD 133,1300 17.348.235,33 7,64
Apple Inc. US0378331005 STK 102.835 6.480 3.900 USD 170,6900 16.615.776,36 7,31
Church & Dwight Co. US1713401024 STK 125.710 20.760 0 USD 91,8900 10.934.770,83 4,81
Colgate-Palmolive Co. US1941621039 STK 122.780 8.880 0 USD 71,3100 8.287.998,67 3,65
Danaher Corp. US2358511028 STK 48.205 14.740 0 USD 247,1900 11.279.623,20 4,97
Intuit Inc. US4612021034 STK 3.585 570 0 USD 512,2400 1.738.338,13 0,77
Johnson & Johnson Ltd. US4781601046 STK 15.910 1.500 0 USD 156,8800 2.362.704,28 1,04
META PLATFORMS US30303M1027 STK 12.600 0 2.850 USD 303,9600 3.625.422,19 1,60
MasterCard Inc. US57636Q1040 STK 12.100 0 0 USD 399,4400 4.575.183,64 2,01
Microsoft Corp. US5949181045 STK 49.940 6.150 2.060 USD 313,6400 14.826.942,07 6,53
Oracle Corp. US68389X1054 STK 2.772 0 0 USD 106,1500 278.538,24 0,12
PayPal Holdings Inc. US70450Y1038 STK 54.500 3.800 0 USD 58,1800 3.001.524,04 1,32
Procter & Gamble Co. US7427181091 STK 119.250 9.635 0 USD 146,3400 16.519.353,46 7,27
Visa Inc. -Class A- US92826C8394 STK 50.674 9.300 6.105 USD 231,6600 11.112.399,51 4,89
Verzinsliche Wertpapiere EUR 1.997.720,00 0,88
0,0000 % Bundesobligation 2018/​2023 DE0001141786 EUR 2.000 2.000 0 % 99,8860 1.997.720,00 0,88
Sonstige Beteiligungswertpapiere EUR 3.301.545,33 1,45
Roche Holding AG GS CH0012032048 STK 12.800 2.940 0 CHF 249,7000 3.301.545,33 1,45
Summe Wertpapiervermögen 216.255.796,24 95,20
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 11.335.262,02 4,99
Bankguthaben EUR 11.335.262,02 4,99
EUR – Guthaben bei EUR 10.974.145,90 4,83
Verwahrstelle EUR 10.974.145,90 10.974.145,90 4,83
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 361.116,12 0,16
Verwahrstelle GBP 312.715,73 361.116,12 0,16
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 64.721,51 0,03
Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR 64.721,51 0,03
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme EUR -227.517,90 -0,10
Kredite in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR -227.517,90 -0,10
Verwahrstelle USD -240.349,91 -227.517,90 -0,10
Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR -256.897,53 -0,11
Fondsvermögen EUR 227.171.364,34 100,00 2)
Anteilwert Klasse I (a) EUR 220,74
Anteilwert Klasse P (a) EUR 147,27
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 759.254,243
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 404.507,849
Fondsvermögen Anteilklasse I (a) EUR 167.599.168,95
Fondsvermögen Anteilklasse P (a) EUR 59.572.195,39
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 95,20
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Devisenkurse (in Mengennotiz) per 28.09.2023

Schweiz, Franken (CHF) 0,96808 = 1 (EUR)
Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,86597 = 1 (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,05640 = 1 (EUR)

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 28.09.2023 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Alphabet Inc -Class A- US02079K3059 STK 4.000 4.000
Verzinsliche Wertpapiere
0,0000 % Bundesobligation 2021/​2023 DE0001104859 EUR 2.000 2.000
Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Derivate
(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Terminkontrakte
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Verkauf von Devisen auf Termin EUR 11.918
USD/​EUR EUR 11.918

Überblick über die Anteilklassen

Stand 30.09.2023
I (a) P (a)
Ertragsverwendung ausschüttend ausschüttend
Ausgabeaufschlag (v.H.) 5
Verwaltungsvergütung (v.H. p.a.) 1 1,5
Mindestanlage EUR

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 215.165,25
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 1.747.756,32
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 113.161,25
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -449.726,69
5. Sonstige Erträge -7.023,57
davon Quellensteuererstattungen -7.023,57
Summe der Erträge 1.619.332,56
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -80,61
2. Verwaltungsvergütung -1.605.924,25
3. Verwahrstellenvergütung -42.697,90
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -20.932,34
5. Sonstige Aufwendungen -68.075,90
davon Depotgebühren -26.682,05
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -2.942,85
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -913,02
davon Kosten der Aufsicht -413,90
davon Researchmaterial -37.124,08
Summe der Aufwendungen -1.737.711,00
III. Ordentlicher Nettoertrag -118.378,44
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 3.100.533,00
2. Realisierte Verluste -64.960,42
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 3.035.572,58
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.917.194,14
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 12.024.235,37
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.117.270,05
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 14.141.505,42
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 17.058.699,56
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 76.618,17
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 622.358,22
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 40.302,79
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -160.139,32
5. Sonstige Erträge -2.501,37
davon Quellensteuererstattungen -2.501,37
Summe der Erträge 576.638,49
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -28,53
2. Verwaltungsvergütung -857.097,21
3. Verwahrstellenvergütung -15.203,10
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -10.256,26
5. Sonstige Aufwendungen -24.043,01
davon Depotgebühren -9.501,00
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -1.047,64
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -325,10
davon Kosten der Aufsicht -147,66
davon Researchmaterial -13.021,61
Summe der Aufwendungen -906.628,11
III. Ordentlicher Nettoertrag -329.989,62
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 1.103.927,93
2. Realisierte Verluste -23.137,12
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 1.080.790,81
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 750.801,19
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 3.875.978,84
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 682.496,11
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 4.558.474,95
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 5.309.276,14

Entwicklung des Sondervermögens

für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 137.848.812,44
1. Ausschüttung für das Vorjahr -1.409.777,89
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 14.235.766,26
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 30.986.271,80
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -16.750.505,54
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich -134.331,42
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 17.058.699,56
davon nicht realisierte Gewinne 12.024.235,37
davon nicht realisierte Verluste 2.117.270,05
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 167.599.168,95
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 44.833.265,60
1. Ausschüttung für das Vorjahr -243.988,11
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 9.757.841,46
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 12.321.387,62
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -2.563.546,16
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich -84.199,70
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 5.309.276,14
davon nicht realisierte Gewinne 3.875.978,84
davon nicht realisierte Verluste 682.496,11
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 59.572.195,39

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse I (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 12.832.810,69 16,9018623
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.917.194,14 3,8421835
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 14.079.645,49 18,5440458
III. Gesamtausschüttung 1.670.359,33 2,2000000
(auf einen Anteilumlauf von 759.254,243 Stück)
Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse P (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,0000000
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 750.801,19 1,8560856
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 439.330,15 1,0860856
III. Gesamtausschüttung 311.471,04 0,7700000
(auf einen Anteilumlauf von 404.507,849 Stück)

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Anteilklasse I (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
1) Per 13.04.2022 erfolgte ein Split der umlaufenden Anteile im Verhältnis 1:10.
30.09.2023 167.599.168,95 220,74
30.09.2022 1) 137.848.812,44 199,07
30.09.2021 115.718.677,93 2.170,41
30.09.2020 83.189.725,21 1.897,75
Anteilklasse P (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
30.09.2023 59.572.195,39 147,27
30.09.2022 44.833.265,60 132,87
30.09.2021 21.856.141,55 145,57
30.09.2020 11.513.791,71 127,92

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 95,20
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 6,47 %
Größter potenzieller Risikobetrag 8,86 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 7,85 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor
(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

MSCI World 100 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 97,01 %

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse I (a) EUR 220,74
Anteilwert Klasse P (a) EUR 147,27
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 759.254,243
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 404.507,849

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 30. September 2023 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:
Anteilklasse I (a) 1,08 %
Anteilklasse P (a) 1,58 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der über WM-Datenservice bzw. Basisinformationsblatt veröffentlichten TER oder Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:
Anteilklasse I (a) 0 %
Anteilklasse P (a) 0 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 14.107,93 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 10.426
davon feste Vergütung TEUR 8.062
davon variable Vergütung TEUR 2.365
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 84
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 4.160
davon Geschäftsleiter TEUR 1.526
davon andere Führungskräfte TEUR 2.204
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 430
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2022 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU ) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Annex „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ enthalten, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Die Verordnung (EU) 2019/​2088 und die Verordnung (EU) 2020/​852 sowie die diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist nicht auszuschließen, dass die von uns gewählten Auslegungen durch den Regulator oder Gerichte abweichend beurteilt werden könnten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch die Quantifizierung nachhaltigkeitsbezogener Angaben, wie z.B. die Angaben zum Umfang nachhaltiger Investments, inhärenten Unsicherheiten unterliegen. Trotz sorgfältigster Auswahl aller von uns verwendeten internen und externen Quellen, kann es zu Abweichungen in der Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale kommen.

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI Unternehmenskennung (LEI-Code) 5299006WU4G3OARTZ964

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische- und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 7,04% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei.
Der Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI investiert mit einer unternehmerischen Sichtweise in Aktien cash-flow starker, beständig wachsender Unternehmen. Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgt zunächst nach dem sog. Better-than Average-Ansatz. Aus dem Anlageuniversum sollen somit diejenigen Unternehmen und Staaten ausgewählt werden, die überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen erbringen. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche sowie die Staaten direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die Nachhaltigkeitskriterien Environ mental, Social und Governance („ESG“) jeweils überdurchschnittlich erfüllen, also besser als der Durchschnitt („better-than-Average“) sind.
Dies bedeutet, dass bei der Auswahl der Vermögensgegenstände neben dem finanziellen Erfolg ESG-Kriterien berücksichtigt werden.
Der Auswahlprozess erfolgte über eine Würdigung von ESG-Scores sowie einem Ratingvergleich. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erwarb unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien keine feststehende Auswahl von Vermögensgegenständen innerhalb einer Branche oder eines Sektors, sondern kann Über- und Untergewichtungen einzelner Branchen oder Sektoren vornehmen. Dies kann dazu führen, dass einzelne Branchen oder Sektoren bei der Auswahl der Vermögensgegenstände nicht berücksichtigt wurden, während aus anderen Branchen oder Sektoren bei entsprechend positiver Beurteilung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vielzahl von Vermögensgegenständen ausgewählt wurden.
Dabei galten Investmentanteile als investierbar, wenn Sie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwaltet werden. Hierzu wurde auf Grund von internen Recherchen und Analysen oder unter Verwendung von ESG-Ratings in Zielfonds investiert, die die von der Gesellschaft definierten Nachhaltigkeitsmerkmale erfüllen und die Zielfonds sich an im Verkaufsprospekt genannten Ausschlüssen orientieren.
Bei der Nachhaltigkeitsanalyse von öffentlichen Emittenten wurde insbesondere die Einhaltung von Demokratie und Menschenrechten überprüft.
Bankguthaben sind vom Better-than-Average-Ansatz ausgenommen.
Konkret folgte die Investition in Unternehmen dem Leitmotiv der Positivkriterien. Das heißt, je höher der ESG-Score für ein Unternehmen ausfällt, desto positiver ist es im Sinne der Nachhaltigkeit. Auf diese Weise konnten Branchen unabhängig von der Allokation (typischerweise über Negativkriterien determiniert) über eine positive ESG-Selektion ausgesteuert werden. Dies führte dazu, dass das investierte Portfolio eine positive ESG-Attribution im Vergleich zum Anlageuniversum auswies. Im Speziellen wurden im Sinne einer Quantifizierung im ESG Performance Score eine Vielzahl an Kriterien der ESG-Güte zugrunde gelegt (von 0 (niedrigste Ausprägung) bis 100 (höchste Ausprägung)). Das Nachhaltigkeits-Profil des investierten Portfolios sollte hierbei über 50 betragen. Somit war sichergestellt, dass das investierte Portfolio in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien überdurchschnittlich aufgestellt ist („Better-than-Average“).
Nach dem Better-than-Average Auswahlprozess wurde zu einem in Emittenten investiert, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance Score
Beschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmens wird anhand eines Standardsatzes von mehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diese wichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden die Methodik und die Ergebnisse beim externen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.
Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatoren werden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, um Daten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.
Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score
Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche
ESG-Themen (Material ESG Issues – MEIs) einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.
Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.
ESG-Kennzahlen
Referenzstichtag 30.09.2023
ISS ESG Performance Score 53,27
Sustainalytics ESG Risk Score 19,56
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 95,20%
Anteil der sonstigen Investitionen 4,80%
In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverodnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-)(Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip).
Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen.
Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet:
Ökologische Ziele:
Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme
Soziale Ziele:
Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit.
Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden.
Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert.
Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-) Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)).
In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen.
Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt.
Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip).
Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen.
Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet:
Ökologische Ziele:
Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme
Soziale Ziele:
Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Der Fonds berücksichtigte nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der nachfolgenden Principals of Adverse Impact („PAI“) gemäß Offenlegungsverordnung auf unterschiedliche Weise in der Portfolio-Allokation und -selektion.
Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Die Berichterstattung im Falle der restlichen 46 Indikatoren erfolgt auf freiwilliger Basis, wovon 22 Indikatoren zusätzliche Klima- und andere Umweltaspekte abbilden und die restlichen 24 Indikatoren soziale und Arbeitnehmerfaktoren, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung abdecken.
Bei der Investition des Fondsvermögens werden die Treibhausgas-Emissionen, Klimaziele, Maßnahmen und Strategien zur Emissionsminderung der jeweiligen Emittenten, wie in den nachfolgenden Absätzen konkretisiert, zur Grundlage gemacht. Berücksichtigt werden dabei der CO2-Fußabdruck, die Tätigkeit der Unternehmen im Hinblick auf fossile Brennstoffe, der Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien, die Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit hoher Klimaauswirkung. Als Grundlage für die Berücksichtigung der genannten Merkmale werden hierfür die auf dem Markt verfügbaren Daten verwendet.
Der Fonds berücksichtigte alle unter Nummer 1-16 im Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 genannten Principals of Adverse Impact („PAI“) bei Investitionen in Unternehmen und Staaten sowie supranationalen Organisationen.
Die Berücksichtigung der PAIs erfolgte über Ausschlusskriterien und die Einbeziehung von ESG Ratings.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert (PAI 1, 2, 4, 5).
Unternehmen mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung im Bereich Carbon Risk (Unternehmen, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen) werden ausgeschlossen (PAI 3, 6).
Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen oder in den Bereichen Umwelt und Arbeitsnormen auf der UN Global Compact Watchlist aufgeführt werden, gelten als nicht investierbar (PAI 7-13). Diese Prinzipien beziehen neben Menschenrechten, Arbeitsnormen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention auch das Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen, insbesondere in Bezug auf Biodiversität, Emissionen im Wasser und Abfall (PAI 7, 8, 9) ein. Außerdem beinhalten die UN Global Compact Prinzipien Kriterien gegen Diskriminierung und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit & Diversität (PAI 12, 13). Eine Menschenrechtskontroverse oder eine Kontroverse im Bereich der Arbeitsrechte liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen in seinem Wirkungsbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachtet (PAI 10, 11). Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen.
Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo-Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt (PAI 14).
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen (PAI 15, 16). Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Unter Berücksichtigung von ESG-Leistungen, ESG-Trends und aktuellen Ereignissen wird das Risiko für den langfristigen Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gemessen, indem dessen Vermögenswerte – natürliches, menschliches und institutionelles Kapital – und dessen Fähigkeit, seine Vermögenswerte nachhaltig zu verwalten, bewertet werden.
Zusätzlich darf in keine Unternehmen investiert werden, das mit einem schwachen Umwelt Rating (E), einem schwachen sozialem Rating (S) oder schwachem Governance Rating (G) bewertet wird.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.10.2022 – 30.09.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Procter & Gamble Co. (US7427181091) Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 7,49% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Apple Inc. (US0378331005) Herst. von Geräten, Einrichtungen Telekom-Techn. 7,43% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Nestle SA (CH0038863350) Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 7,13% Schweiz
Alphabet Inc. -Class C- (US02079K1079) Webportale 6,95% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Microsoft Corp. (US5949181045) Verlegen von sonstiger Software 6,51% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Visa Inc. -Class A- (US92826C8394) Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 4,77% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Beiersdorf AG (DE0005200000) Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 4,71% Deutschland
Danaher Corp. (US2358511028) Herst. von Mess-, Kontroll-, Navigationsinstr. 4,61% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Hermes International SA (FR0000052292) Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 4,57% Frankreich
Oreal (L‘) SA (FR0000120321) Herst. von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 4,49% Frankreich
Church & Dwight Co. (US1713401024) Herst. von Seifen, Reinigungs-, Poliermitteln 4,36% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Colgate-Palmolive Co. (US1941621039) Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 4,00% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Reckitt Benckiser Group PLC (GB00B24CGK77) Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 3,49% Großbritannien
Lindt&Spruengli AG PS (CH0010570767) Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 3,36% Schweiz
Adobe Systems Inc. (US00724F1012) Verlegen von sonstiger Software 3,05% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können. Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.
Angaben nach Art. 54 RTS („[…] zum Anteil der Investitionen während des Berichtszeitraums in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren, darunter auch Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielen.“ ) sind nicht möglich, da aktuell der NACE-Code und nicht der NACE-Klassencode systemseitig geführt wird.
Branche Anteil
Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 19,69%
Verlegen von sonstiger Software 10,73%
Webportale 8,37%
Herst. von Geräten, Einrichtungen Telekom-Techn. 7,43%
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 7,13%
Herst. von Seifen, Reinigungs-, Poliermitteln 5,57%
Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 4,77%
Herst. von Mess-, Kontroll-, Navigationsinstr. 4,61%
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 4,57%
Herst. von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 4,49%
Sonstige mit Finanzdienstl. verb. Tätigkeiten 3,69%
Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 3,36%
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 2,66%
Herst. von Maschinen für die Nahrungserzeugung 2,27%
Sonstiger EH in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten) 2,13%
Beteiligungsgesellschaften 2,07%
Allgemeine öffentliche Verwaltung 0,88%
Herst. von sonst. chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0,14%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?
[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse , die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

In den nachstehenden Diagrammen ist in abgesetzter Farbe der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Better than-Average-Ansatz. Aus dem Anlageuniversum sollen somit diejenigen Unternehmen und Staaten ausgewählt werden, die überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen erbringen. Nach diesem Prinzip wurden die Unternehmen innerhalb einer Branche sowie die Staaten direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es wurden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils überdurchschnittlich erfüllen, also besser als der Durchschnitt („better-than-Average“) sind.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, waren ausgeschlossen. Gleiches galt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielten, wurde nicht investiert. Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, galten als nicht investierbar. Abgedeckt wurden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme wurden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, wurden nicht getätigt.
Bei Investitionen in Staaten wurden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen. Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, wurden zudem ausgeschlossen.
Mit dem Fonds wurden darüber hinaus nachhaltige Investitionen in Höhe von 5% angestrebt. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

Köln, den 11. Januar 2024

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann

Dr. Dirk Erdmann

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Wagner & Florack Unternehmerfonds AMI – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Anhang in Übereinstimmung mit dem KAGB, der Verordnung (EU) 2019/​2088, der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, und mit den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten konkretisierenden Kriterien. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben) oder Irrtümern sind.

Die oben genannten europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Anhang ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher. Wie in Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ des Anhangs dargelegt, unterliegen auch die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten aufgrund der Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

beurteilen wir die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern zu den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgten konkretisierenden Auslegungen insgesamt. Wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargelegt, haben die gesetzlichen Vertreter die in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Formulierungen und Begriffe ausgelegt; die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen ist wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargestellt mit inhärenten Unsicherheiten behaftet. Des Weiteren unterliegen die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten bei deren Messung bzw. Beurteilung. Diese inhärenten Unsicherheiten bei der Auslegung und bei der Messung bzw. Beurteilung gelten entsprechend auch für unsere Prüfung.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 11. Januar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Dietrich
Wirtschaftsprüfer

ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer

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