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Bantleon Invest AG Hannover – Jahresbericht zum 31.08.2023 BANTLEON Immobilienaktien Asia Pacific ESG – Ant. 1;BANTLEON Immobilienaktien Asia Pacific ESG – Ant. 2 DE000A1W89T5; DE000A1W89W9

geralt (CC0), Pixabay

Bantleon Invest AG

Hannover

Jahresbericht zum 31.08.2023

Tätigkeitsbericht des WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX
für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. August 2023

Das Portfoliomanagement des WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX wurde im Berichtszeitraum von der Warburg Invest AG, Hannover, übernommen.

Anlagepolitik

Der Fonds investiert in REITs und Aktien von Unternehmen aus dem Immobiliensektor im asiatisch-pazifischen Raum. Hierbei werden nachhaltige Auswahlkriterien (ESG) berücksichtigt, indem sich am GPR Asia Pacific Top 30 ESG Index orientiert wird.

Die Titelgewichtung innerhalb des Index wird durch das Global Real Estate Sustainability Benchmark – Nachhaltigkeitsrating (GRESB-Rating) und die Free Float Marktkapitalisierung bestimmt. Bei dem GRESB Rating handelt es sich um ein von Investoren initiiertes Bewertungssystem mit dem ein Standard zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilienportfolios weltweit entwickelt wurde. Das Gesamt-Rating setzt sich aus insgesamt sieben Unterkategorien (ESG-Kriterien) zusammen, die in unterschiedlicher Gewichtung in den Gesamt-Score eingerechnet werden. Diese sieben Kategorien sind Management, Transparenz/​ Berichtswesen, Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten, Monitoring und Umweltmanagementsystem, Performance-Indikatoren, Gebäude-Zertifikate sowie Stakeholder-Engagement. Zudem wird als Referenz angegeben, wo der Durchschnitt der Peergroup in dieser Kategorie liegt. Damit ist sofort ersichtlich, ob ein Portfolio in diesem Segment unter- oder überdurchschnittlich abschneidet.

Der Fonds legt bis zu 100 Prozent in Vermögensgegenstände an, deren Wert im Index enthalten sind. Es kann jedoch Fälle geben, in denen es nicht möglich oder praktikabel ist, sämtliche Bestandteile des Referenzwerts gemäß den Gewichtungen des Referenzwerts zu erwerben, oder in denen dies den Anteilinhabern Nachteile bringen würde.

In knapp 50 Ländern weltweit sind Immobilienaktien und Real Estate Investment Trusts derzeit zugelassen oder befinden sich im Zulassungsprozess. Diese Unternehmen sind in Immobilien verschiedener Branchen und Nutzungsarten engagiert, so dass eine breite Streuung in der Länder- und Branchenselektion gewährleistet ist. REITs werden als amtlich notierte Wertpapiere an den regulierten Aktienmärkten gehandelt. Damit stehen sie, im Gegensatz zu physischen Immobilien, nicht nur zur langfristigen Kapitalanlage, sondern auch zur Abbildung einer taktischen Asset Allokation zur Verfügung. Die besonderen Anforderungen zur Ertragsausschüttungen von Real Estate Investment Trusts führen beim Anleger zur Vereinnahmung von hohen jährlichen ordentlichen Erträgen.

Tätigkeiten für das Sondervermögen während des Berichtszeitraumes

Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus und die vielfältigen Maßnahmen zu seiner Eindämmung wirken sich immer noch negativ auf Wachstum und Beschäftigung aus. Mit dem Krieg in der Ukraine ist eine weitere Belastung entstanden, die zu volatilen Marktverhältnissen führen kann. Damit sind Auswirkungen auf die Entwicklung des Sondervermögens nicht auszuschließen.

Der WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX ist ausschließlich in Aktien investiert. Zum Ende des Berichtszeitraums war der Fonds mit 98,14% des Fondsvermögens in Aktien investiert. Damit ist die Aktienquote des Sondervermögens im Vergleich zum Beginn des Geschäftsjahres um 0,42 Prozentpunkte gesunken. Der Anteil der Aktien, die in Fremdwährungen notiert sind, betrug zum Geschäftsjahresende 100% des gesamten Aktienvermögens.

Die Veränderung der Aktienstruktur des Sondervermögens während des betrachteten Zeitraums kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

31.08.2023 31.08.2022
Branche Aktien [%] Fonds [%] Aktien [%] Fonds [%]
Finanzdienstleistungen 1,96 1,92 3,00 2,95
Immobilien 92,41 90,68 92,36 91,04
Persönliche und Haushaltsgegenstände 5,64 5,53 4,64 4,57
Aktien 100,00 98,14 100,00 98,56

Zu Beginn des Berichtszeitraums war das Sondervermögen am stärksten in den Branchen ‚Immobilien‘ und ‚Persönliche und Haushaltsgegenstände‘ mit 92,36% bzw. 4,64% des Aktienvermögens investiert. Auch zum Ende des betrachteten Zeitraums hatten diese beiden Branchen den größten Anteil am Aktienvermögen. Insgesamt gab es keine signifikant großen Änderungen innerhalb der Aktienstruktur in Relation zum gesamten Aktienvermögen.

Das Investmentvermögen ist nicht in Zielfonds investiert.

Im Berichtszeitraum wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

Die im Folgenden dargestellten Risikoarten/​-faktoren können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine.

Marktpreisrisiko

Der Fonds ist in Vermögensgegenstände investiert, welche neben den Chancen auf Wertsteigerung auch das Risiko von teilweisem bzw. vollständigem Verlust des investierten Kapitals beinhalten. Fällt der Marktwert der für das Sondervermögen erworbenen Vermögensgegenstände unter deren Einstandswert, führt ein Verkauf zu einer Verlustrealisation. Obwohl das Sondervermögen langfristige Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht nicht.

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen, politischen und fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Adressenausfallrisiko

Das Vermögen des Sondervermögens ist teilweise in liquiden Aktien von Unternehmen mit großer und mittlerer Marktkapitalisierung angelegt. Diese weisen ein verhältnismäßig geringes Adressenausfallrisiko des Emittenten sowie ein hohes tägliches Börsenhandelsvolumen und somit geringes Liquiditätsrisiko auf.

Währungsrisiken

Die Vermögenswerte können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein (Fremdwährungspositionen). Risiken bezüglich dieser Vermögenswerte können durch Wechselkursschwankungen bestehen, die sich im Rahmen der täglichen Bewertung negativ auf den Wert des Fondsvermögens auswirken können.

Operationelles Risiko

Operationelle Risiken sind definiert als die Gefahren vor Verlusten, die in Folge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten. Rechts- und Reputationsrisiken werden miteingeschlossen.

Zur Vermeidung operationeller Risiken wurden ex ante und ex post Prüfabläufe entsprechend dem Vieraugenprinzip in den Orderprozess integriert. Darüber hinaus wurden Wertpapierhandelsgeschäfte ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Dienstleistung der Wertpapierverwahrung erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Wertentwicklung des Sondervermögens

seit Fonds BM Diff.
Wertentwicklung (Benchmark BANTLEON Immobilienaktien Asia Pacific ESG) 31.08.2022 -13,72 % -13,31 % -0,40 %

Die Angaben sind begrenzt durch die verfügbaren Daten:

Beginn der Wertententwicklung ab 01.07.2014
Fonds-Performance verfügbar ab 16.06.2014

Berichtsperioden

seit Fonds BM Diff.
1 Woche 24.08.2023 1,77 % 1,81 % -0,04 %
1 Monat 31.07.2023 -1,47 % -1,51 % 0,04 %
3 Monate 31.05.2023 -1,34 % -1,23 % -0,11 %
6 Monate 28.02.2023 -4,36 % -4,21 % -0,15 %
1 Jahr 31.08.2022 -13,72 % -13,31 % -0,40 %
Beginn WE 01.07.2014 15,82 % 26,41 % -10,59 %
Auflage /​ verfügbar 16.06.2014 14,99 % 26,41 % -11,42 %
Rendite p.a. (seit Beginn WE) 01.07.2014 1,61 % 2,59% -0,97 %

Ultimoperioden

seit Fonds BM Diff.
Jahresultimo 30.12.2022 -5,10 % -4,66 % -0,44 %
Monatsultimo 31 07.2023 -1,47% -1,51 % 0,04%
Geschäftsjahr 31.08.2022 -13,72 % -13,31 % -0,40 %

Benchmarkstruktur

Name Anteil
Benchmark BANTLEON Immobilienaktien Asia Pacific ESG
30.06.2014
GPR Asia Pacific Top 30 ESG Index [EUR] 100,00 %

Sofern die Angaben zur Wertentwicklung nicht dem letzten Tag des Monats des Geschäftsjahresendes entsprechen, wurde der letztverfügbare ermittelte Fondspreis herangezogen.

Die im Geschäftsjahr abgeschlossenen Geschäfte sowie die sich im Bestand des Sondervermögens befindlichen Positionen werden im Jahresbericht aufgeführt.

Die realisierten Gewinne und Verluste resultierten ausschließlich aus der Veräußerung von Aktien und Devisenkassegeschäften.

Jahresbericht
WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX
für das Geschäftsjahr
01.09.2022 – 31.08.2023

Vermögensübersicht zum 31.08.2023

Anlageschwerpunkte Tageswert in EUR % Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände 20.290.508,15 100,08
1. Aktien und aktienähnlich 19.896.346,19 98,14
2. Forderungen 218.614,56 1,08
3. Bankguthaben 175.547,40 0,87
II. Verbindlichkeiten -16.497,21 -0,08
III. Fondsvermögen 20.274.010,94 100,00 1)

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Vermögensaufstellung zum 31.08.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück
bzw.
Anteile
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand
31.08.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
im Berichtszeitraum
Bestandspositionen
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Henderson Land Devmt Co. Ltd. Registered Shares o.N. HK0012000102 STK 156.645 66.000 28.000
Wharf Real Estate Inv. Co. Ltd Registered Shares o.N. KYG9593A1040 STK 103.000 5.000 86.000
Daiwa House Industry Co. Ltd. Registered Shares o.N. JP3505000004 STK 44.300 3.500 18.100
Hulic Co. Ltd. Registered Shares o.N. JP3360800001 STK 38.800 2.800 42.700
Mitsubishi Estate Co. Ltd. Registered Shares o.N. JP3899600005 STK 176.000 11.400 84.500
Mitsui Fudosan Co. Ltd. Registered Shares o.N. JP3893200000 STK 113.500 47.200 19.100
Sumitomo Realty & Dev. Co.Ltd. Registered Shares o.N. JP3409000001 STK 19.000 900 6.800
Tokyo Tatemono Co. Ltd. Registered Shares o.N. JP3582600007 STK 28.300 28.300 0
Hongkong Land Holdings Ltd. Registered Shares DL -,10 BMG4587L1090 STK 147.400 169.800 22.400
Andere Wertpapiere
DEXUS Reg.Stapled Secs (Units) o.N. AU000000DXS1 STK 144.019 12.990 58.870
GPT Group Registered Units o.N. AU000000GPT8 STK 218.413 12.878 90.216
Mirvac Group Reg. Stapled Units o.N. AU000000MGR9 STK 238.925 37.687 138.894
Scentre Group Ltd. Reg.Units (Stapled Secs) o.N. AU000000SCG8 STK 555.615 51.019 227.181
Stockland Reg. Stapled Secs o.N. AU000000SGP0 STK 264.283 9.432 139.502
Vicinity Centres Ltd. Reg. Stapled Secs o.N. AU000000VCX7 STK 466.306 25.313 167.219
Link Real Estate Investment Tr Registered Units o.N. HK0823032773 STK 272.100 57.100 85.700
Daiwa House REIT Investm.Corp. Registered Shares o.N. JP3046390005 STK 282 134 45
GLP J-REIT Registered Shares o.N. JP3047510007 STK 574 100 207
Japan Metropolitan Fund Invest Registered Shares o.N. JP3039710003 STK 926 36 343
Japan Real Estate Inv. Corp. Registered Shares o.N. JP3027680002 STK 183 16 79
Nippon Building Fund Inc. Registered Shares o.N. JP3027670003 STK 225 18 94
Nippon Prologis REIT Inc. Registered Shares o.N. JP3047550003 STK 326 44 121
Nomura Real Estate Mast.Fd Inc Registered Shares o.N. JP3048110005 STK 631 41 158
Orix Jreit Inc. Registered Shares o.N. JP3040880001 STK 370 19 150
CapitaLand Ascendas REIT Registered Units o.N. SG1M77906915 STK 222.300 14.000 77.200
CapitaLand Integrated Comm.Tr. Registered Units o.N. SG1M51904654 STK 676.440 65.600 283.200
Mapletree Industrial Trust Registered Shares o.N. SG2C32962814 STK 196.600 85.600 25.500
Mapletree Logistics Trust Registered Units o.N. SG1S03926213 STK 309.000 82.100 71.500
Mapletree Pan Asia Commercial Registered Shares RegS o.N. SG2D18969584 STK 253.400 93.400 35.900
Suntec Real Estate Inv. Trust Registered Units o.N. SG1Q52922370 STK 228.600 0 221.400
Summe Wertpapiervermögen
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrument und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR – Guthaben bei:
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA EUR 11.580,26
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
AUD 34.523,17
HKD 531.202,98
JPY 10.426.753,00
SGD 19.537,91
USD 3.065,21
Sonstige Vermögensgegenstände
Dividendenansprüche EUR 215.507,94
Forderungen aus Kapitalrückzahlung EUR 3.106,62
Sonstige Verbindlichkeiten
Verwaltungsvergütung EUR -6.262,27
Verwahrstellenvergütung EUR -809,41
Prüfungskosten EUR -7.515,45
Veröffentlichungskosten EUR -1.131,49
Indexlizenzgebühren EUR -778,59
Fondsvermögen
WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 1
Anteilwert
Anzahl Anteile
WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 2
Anteilwert
Anzahl Anteile
Gattungsbezeichnung Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
Bestandspositionen
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 19.896.346,19 98,14
Aktien
Henderson Land Devmt Co. Ltd. Registered Shares o.N. HKD 21,9500 401.049,50 1,98
Wharf Real Estate Inv. Co. Ltd Registered Shares o.N. HKD 32,4000 389.250,47 1,92
Daiwa House Industry Co. Ltd. Registered Shares o.N. JPY 4.034,0000 1.121.610,49 5,53
Hulic Co. Ltd. Registered Shares o.N. JPY 1.292,5000 314.749,26 1,55
Mitsubishi Estate Co. Ltd. Registered Shares o.N. JPY 1.852,0000 2.045.766,65 10,09
Mitsui Fudosan Co. Ltd. Registered Shares o.N. JPY 3.162,0000 2.252.475,99 11,11
Sumitomo Realty & Dev. Co.Ltd. Registered Shares o.N. JPY 3.687,0000 439.672,38 2,17
Tokyo Tatemono Co. Ltd. Registered Shares o.N. JPY 1.896,5000 336.854,01 1,66
Hongkong Land Holdings Ltd. Registered Shares DL -,10 USD 3,5500 478.965,68 2,36
Andere Wertpapiere
DEXUS Reg.Stapled Secs (Units) o.N. AUD 7,7800 665.787,93 3,28
GPT Group Registered Units o.N. AUD 4,2000 545.085,09 2,69
Mirvac Group Reg. Stapled Units o.N. AUD 2,4200 343.568,62 1,69
Scentre Group Ltd. Reg.Units (Stapled Secs) o.N. AUD 2,7500 907.910,80 4,48
Stockland Reg. Stapled Secs o.N. AUD 4,2300 664.272,27 3,28
Vicinity Centres Ltd. Reg. Stapled Secs o.N. AUD 1,8550 513.986,18 2,54
Link Real Estate Investment Tr Registered Units o.N. HKD 39,5500 1.255.226,05 6,19
Daiwa House REIT Investm.Corp. Registered Shares o.N. JPY 279.900,0000 495.398,23 2,44
GLP J-REIT Registered Shares o.N. JPY 138.000,0000 497.156,84 2,45
Japan Metropolitan Fund Invest Registered Shares o.N. JPY 98.000,0000 569.560,03 2,81
Japan Real Estate Inv. Corp. Registered Shares o.N. JPY 601.000,0000 690.284,32 3,40
Nippon Building Fund Inc. Registered Shares o.N. JPY 611.000,0000 862.831,86 4,26
Nippon Prologis REIT Inc. Registered Shares o.N. JPY 296.200,0000 606.045,31 2,99
Nomura Real Estate Mast.Fd Inc Registered Shares o.N. JPY 170.400,0000 674.840,90 3,33
Orix Jreit Inc. Registered Shares o.N. JPY 180.300,0000 418.697,04 2,07
CapitaLand Ascendas REIT Registered Units o.N. SGD 2,7900 420.514,61 2,07
CapitaLand Integrated Comm.Tr. Registered Units o.N. SGD 1,9100 875.991,86 4,32
Mapletree Industrial Trust Registered Shares o.N. SGD 2,3000 306.583,50 1,51
Mapletree Logistics Trust Registered Units o.N. SGD 1,6800 351.969,63 1,74
Mapletree Pan Asia Commercial Registered Shares RegS o.N. SGD 1,5200 261.148,55 1,29
Suntec Real Estate Inv. Trust Registered Units o.N. SGD 1,2200 189.092,14 0,93
Summe Wertpapiervermögen EUR 19.896.346,19 98,14
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrument und Geldmarktfonds EUR 175.547,40 0,87
Bankguthaben EUR 175.547,40 0,87
EUR – Guthaben bei:
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA % 100,0000 11.580,26 0,06
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
% 100,0000 20.513,85 0,10
% 100,0000 61.959,43 0,31
% 100,0000 65.441,24 0,32
% 100,0000 13.246,94 0,07
% 100,0000 2.805,68 0,01
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 218.614,56 1,08
Dividendenansprüche 215.507,94 1,06
Forderungen aus Kapitalrückzahlung 3.106,62 0,02
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -16.497,21 -0,08
Verwaltungsvergütung -6.262,27 -0,03
Verwahrstellenvergütung -809,41 0,00
Prüfungskosten -7.515,45 -0,04
Veröffentlichungskosten -1.131,49 -0,01
Indexlizenzgebühren -778,59 0,00
Fondsvermögen EUR 20.274.010,94 100,00 1)
WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 1
Anteilwert EUR 93,21
Anzahl Anteile STK 216.576,000
WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 2
Anteilwert EUR 87,14
Anzahl Anteile STK 1.000,000

Fußnoten:

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 30.08.2023
Australische Dollar (AUD) 1,6829200 = 1 Euro (EUR)
Hongkong Dollar (HKD) 8,5734000 = 1 Euro (EUR)
Japanische Yen (JPY) 159,3300000 = 1 Euro (EUR)
Singapur-Dollar (SGD) 1,4749000 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,0925000 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück
bzw.
Anteile
Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in 1.000
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
City Developments Ltd. Registered Shares SD -,50 SG1R89002252 STK 0 80.300
Andere Wertpapiere
United Urban Investment Corp. Registered Shares o.N. JP3045540006 STK 0 511
Nichtnotierte Wertpapiere
Andere Wertpapiere
Link Real Estate Investment Tr Anrechte HK0000916640 STK 47.340 47.340
Das Transaktionsvolumen im Konzernverbund beläuft sich auf 13.481.824,74 EUR (100,00%).

Jahresbericht
für WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 1

Erfolgsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.08.2023

I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 887.197,31
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR -52,06
3. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -101.761,47
4. Sonstige Erträge EUR 0,02
Summe der Erträge EUR 785.383,80
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -26,74
2. Verwaltungsvergütung EUR -74.178,27
3. Verwahrstellenvergütung EUR -9.440,60
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -11.679,46
5. Sonstige Aufwendungen EUR -22.293,47
Summe der Aufwendungen EUR -117.618,54
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 667.765,26
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 371.334,23
2. Realisierte Verluste EUR -1.017.106,48
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -645.772,25
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 21.993,01
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR -1.489.430,77
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -2.034.924,32
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -3.524.355,09
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -3.502.362,08

Entwicklung des Sondervermögens

2022/​2023
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 29.304.006,10
1. Ausschüttung für das Vorjahr EUR -846.859,75
2. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR -4.743.181,64
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 794.278,69
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -5.537.460,33
3. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich EUR -24.733,67
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -3.502.362,08
davon nicht realisierte Gewinne EUR -1.489.430,77
davon nicht realisierte Verluste EUR -2.034.924,32
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 20.186.868,96

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil 1)
I. für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 1.654.658,63 7,64
davon Vortrag ordentlicher Nettoertrag EUR 0,00 0,00
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften InvStG EUR 1.654.658,63 7,64
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 21.993,01 0,10
davon Ordentlicher Nettoertrag EUR 667.765,26 3,08
davon Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -645.772,25 -2,98
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 645.772,25 2,98
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.654.658,63 7,64
davon Vortrag ordentlicher Nettoertrag EUR 0,00 0,00
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften KAGG EUR 0,00 0,00
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften InvStG EUR 1.008.886,38 4,66
davon Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 645.772,25 2,98
III. Gesamtausschüttung EUR 667.765,26 3,08
1. Endausschüttung EUR 667.765,26 3,08
a) Barausschüttung EUR 667.765,26 3,08
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert am
Ende des Geschäftsjahres
2019/​2020 EUR 93.012.637,08 EUR 95,82
2020/​2021 EUR 109.573.166,51 EUR 114,60
2021/​2022 EUR 29.304.006,10 EUR 111,35
2022/​2023 EUR 20.186.868,96 EUR 93,21

Jahresbericht
für WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 2

Erfolgsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.08.2023

I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 3.845,36
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR -0,23
3. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -441,12
Summe der Erträge EUR 3.404,01
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -0,12
2. Verwaltungsvergütung EUR -1.077,38
3. Verwahrstellenvergütung EUR -40,43
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -42,09
5. Sonstige Aufwendungen EUR -96,71
Summe der Aufwendungen EUR -1.256,73
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 2.147,28
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 1.613,72
2. Realisierte Verluste EUR -4.412,75
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -2.799,03
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -651,75
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR -948,91
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -13.144,32
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -14.093,23
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -14.744,98

Entwicklung des Sondervermögens

2022/​2023
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 103.500,01
1. Ausschüttung für das Vorjahr EUR -1.613,05
2. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -14.744,98
davon nicht realisierte Gewinne EUR -948,91
davon nicht realisierte Verluste EUR -13.144,32
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 87.141,98

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil 1)
I. für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 433,85 0,43
davon Vortrag ordentlicher Nettoertrag EUR 0,00 0,00
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften InvStG EUR 433,85 0,43
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -651,75 -0,65
davon Ordentlicher Nettoertrag EUR 2.147,28 2,15
davon Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -2.799,03 -2,80
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 2.365,18 2,37
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
davon Vortrag ordentlicher Nettoertrag EUR 0,00 0,00
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften KAGG EUR 0,00 0,00
davon Vortrag Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften InvStG EUR -2.365,18 -2,37
davon Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 2.365,18 2,37
III. Gesamtausschüttung EUR 2.147,28 2,15
1. Endausschüttung EUR 2.147,28 2,15
a) Barausschüttung EUR 2.147,28 2,15
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Vergleichende Übersicht seit Auflegung

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert am
Ende des Geschäftsjahres
2022 *) EUR 103.500,01 EUR 103,50
2022/​2023 EUR 87.141,98 EUR 87,14

*) Auflagedatum 10.02.2022

Überblick der Anteilklassen gemäß § 15 Abs. 1 KARBV

Anteilsklasse Ertrags-
verwendung
Mindest-
anlage-
volumen
EUR
Verwaltungs-
vergütung
Vertriebs-
provision
Verwahr-
stellen-
vergütung
Ausgabe-
aufschlag
bis zu
5% p.a.,
derzeit
WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 1 Ausschüttung 250.000 0,350 0,000 0,040 0,00
WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 2 Ausschüttung 0,01 1,179 0,000 0,040 0,00
Anteilsklasse Rücknahme-
abschlag
WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 1 0,00
WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 2 0,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,14
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung auf Grundlage von Messzahlen nach dem qualifizierten Ansatz relativ im Verhältnis zu dem zugehörigen Vergleichsvermögen ermittelt.

Dabei wird der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Der VaR wird unter Anwendung des RiskManagers von MSCI RiskMetrics auf Basis historischer Simulation bestimmt.

Zur Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko wird angenommen, dass die bei Geschäftsschluss im Sondervermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 10 Handelstage im Sondervermögen gehalten werden und ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99% (Konfidenzniveau) sowie ein effektiver historischer gleichgewichteter Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde liegen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 28b Abs. 2 Satz 1 und 2 DerivateV

kleinster potenzieller Risikobetrag 5,01 %
größter potenzieller Risikobetrag 6,70 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 6,28 %

Zusätzlich zu den Angaben zur Marktrisikopotenzialermittlung sind auch Angaben zum Bruttoinvestitionsgrad des Sondervermögens, der sogenannten Hebelwirkung (Leverage) zu machen. Die Berechnung des Leverage basiert auf den Anforderungen des § 37 Abs. 4 DerivateV i.V.m § 35 Abs. 6 DerivateV und erfolgt analog zu Artikel 7 der EU Delegierten Verordnung 231/​2013 (AIFM-VO). Dabei werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen grundsätzlich additiv angerechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage 0,99 %

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag

TR/​GPR Asia Pacific 30 Index EUR 100,00 %

Sonstige Angaben

WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 1

Anteilwert EUR 93,21
Anzahl Anteile STK 216.576,000

WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 2

Anteilwert EUR 87,14
Anzahl Anteile STK 1.000,000

Angewandte Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände (§§ 26 bis 29 und 34 KARBV)

Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten höherer Marktvolatilitäten oder auftretender Marktverwerfungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Der Anteilwert wird gem. § 169 KAGB von der Warburg Invest AG ermittelt.

Die der Anteilwertermittlung im Falle von handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden von der Gesellschaft täglich selbst über verschiedene Datenanbieter bezogen. Dabei erfolgt die Bewertung für Rentenpapiere mit Kursen per 17:15 Uhr des Börsenvortages und die Bewertung von Aktien und börsengehandelten Aktienderivaten mit Schlusskursen des Börsenvortages. Die Einspielung von Zinskurven sowie Kassa- und Terminkursen für die Bewertung von Devisentermingeschäften und Rentenderivaten erfolgt parallel zu den Rentenpapieren mit Kursen per 17:15 Uhr.

Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung auf Basis geeigneter Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben (§ 28 Abs. 1 KARBV). Die Verkehrswerte werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren ermittelt. Die der Anteilwertermittlung im Falle von nicht handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden soweit möglich aus Kursen vergleichbarer Wertpapiere bzw. Renditekursen abgeleitet.

Die bezogenen Kurse werden täglich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Hierzu prüft die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Assetklasse die Kursbewegungen zum Vortag, die Kursaktualität, die Abweichungen gegen weitere Kursquellen sowie die Inputparameter für Modellbewertungen.

Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten und erhältlichen Net Asset Value bewertet.

Die Bankguthaben und übrigen Forderungen werden mit dem Nominalbetrag, die übrigen Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Festgelder werden – sofern sie kündbar sind und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt – mit dem Verkehrswert bewertet.

Die Bewertung des Wertpapiervermögens erfolgte zu 100,00% auf Basis von handelbaren Kursen.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 1

Gesamtkostenquote 0,57 %
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 0,00 %

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Eine erfolgsabhängige Vergütung ist während des Berichtszeitraumes nicht angefallen.

Im Berichtszeitraum gab es keine an die Verwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlte Pauschalvergütung.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge /​ Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen gezahlt.

WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 2

Gesamtkostenquote 1,39 %
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 0,00 %

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Eine erfolgsabhängige Vergütung ist während des Berichtszeitraumes nicht angefallen.

Im Berichtszeitraum gab es keine an die Verwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlte Pauschalvergütung.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge /​ Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen gezahlt.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen

WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 1

Wesentliche sonstige Erträge:
Sonstige ord. Erträge EUR 0,02
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Fremde Depotgebühren EUR 13.372,61

WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 2

Wesentliche sonstige Erträge:
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Fremde Depotgebühren EUR 58,04

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)

Transaktionskosten EUR 4.959,46

Angaben für Indexfonds

Höhe des Tracking Errors zum Ende des Berichtszeitraums EUR 1,75 %
Höhe der Annual Tracking Difference EUR -0,40 %

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (Inkl. Vorstand): EUR 9.340.139,81
davon feste Vergütung EUR 8.552.139,81
davon variable Vergütung EUR 788.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inklusive Vorstand): Anzahl 95,00
Höhe des gezahlten Carried Interest: EUR 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen: EUR 5.960.516,58
davon Geschäftsleiter EUR 842.677,90
davon andere Führungskräfte und andere Risikoträger EUR 3.682.020,67
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion EUR 954.054,37
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe EUR 481.763,64

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter.

Beschreibung, wie die Vergütung und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die Warburg Invest AG unterliegt den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Sie definiert gemäß § 37 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Grundsätze für ihr Vergütungssystem, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich sind.

Das Vergütungssystem gibt keine Anreize zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar mit den Risikoprofilen und Vertragsbedingungen der von der Gesellschaft verwalteten Fonds sind. Das Vergütungssystem steht im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds oder der Anleger solcher Fonds und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Für die Geschäftsleitung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie für Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmte weitere Mitarbeiter (sogenannte risikorelevante Mitarbeiter oder „Risktaker“) ist aufsichtsrechtlich eine besondere Regelung bezüglich der variablen Vergütung vorgesehen. Die Gesellschaft hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Mitarbeiterkategorien festgelegt, die der Gruppe der risikorelevanten Mitarbeiter zuzurechnen sind.

Die Warburg Invest AG hat unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, der auch auf OGAW-Sondervermögen angewendet wird, ein Vergütungssystem implementiert. Die Vergütung kann fixe und variable Elemente sowie monetäre und nicht-monetäre Nebenleistungen enthalten. Die Bemessung der Komponenten erfolgt unter Beachtung der Marktüblichkeit und Angemessenheit. Des Weiteren wird bei der Festlegung der einzelnen Bestandteile gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung besteht. Ziel ist eine flexible Vergütungspolitik, die auch einen Verzicht auf die Zahlung der variablen Komponente vorsehen kann. Unter Hinweis auf den Proportionalitätsgrundsatz finden derzeit die besonderen Regelungen hinsichtlich der zeitlich verzögerten Teilauszahlung von variablen Vergütungskomponenten mit risikobasierten Maluskomponenten für risikorelevante Mitarbeiter in der Gesellschaft keine Anwendung.

Die Höhe der variablen Vergütung wird für jeden Mitarbeiter durch den Vorstand unter Einbindung des Aufsichtsrats und für den Vorstand durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Gesellschaft hat keinen Vergütungsausschuss eingerichtet. Als Bemessungsgrundlage hierfür wird sowohl die persönliche Leistung der Mitarbeiter bzw. des Vorstands als auch das Ergebnis der Gesellschaft herangezogen. Die Vergütungen können den Angaben zur Mitarbeitervergütung entnommen werden.

Das Vergütungssystem wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst, um die Angemessenheit und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems wurde durch die Compliance-Funktion in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand der Gesellschaft durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und das Vergütungssystem angemessen ausgestaltet war. Zudem wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 Abs. 4 Nr. 5 KAGB haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Angaben für Institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. §134c Abs. 4 AktG

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken

Informationen über die wesentlichen mittel- bis langfristigen Risiken sind im Abschnitt Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten des Tätigkeitsberichtes zu finden.

Zusammensetzung des Portfolios, Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten

Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten „Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ und „Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote“ ersichtlich.

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung

Informationen zur Anlagestrategie und politik sind im Tätigkeitsbericht im Abschnitt Anlagepolitik zu finden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern und Umgang mit Interessenkonflikten

Angaben zur Stimmrechtsausübung sind auf der Webseite der Warburg Invest AG öffentlich zugänglich. Die Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy ist unter folgendem Link zu finden:

https:/​/​www.warburg-invest-ag.de/​fileadmin/​Redaktion/​Veroeffentlichungen/​20191205_​Abstimmungs-und_​Mitwirkungspolicy_​Web.pdf

Die Interessenkonflikt Policy ist unter folgendem Link zu finden:

https:/​/​www.warburg-invest-ag.de/​fileadmin/​Redaktion/​Veroeffentlichungen/​Interessenkonflikt_​Policy.pdf

Handhabung von Wertpapierleihgeschäften

Wertpapierleihgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt.

Hinweis an die Anleger:

Angaben zu ökologischen und sozialen Merkmalen gem. Offenlegungsverordnung finden sich im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​ 2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​ 852 genannten Finanzprodukten“.

Namensänderung der Gesellschaft

Die Gesellschaft Warburg Invest AG firmiert ab dem 01. September 2023 unter BANTLEON Invest AG.

Änderung der Fonds- und Anteilklassenbezeichnung

Das OGAW-Sondervermögen „WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX“ wird mit Mirkung am 01. September 2023 in „BANTLEON Immobilienaktien Asia Pacific ESG“ umbenannt. Die Anteilklase „WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 1“ wird mit Mirkung am 01. September 2023 in „BANTLEON Immobilienaktien Asia Pacific ESG – Ant. 1“ umbenannt.

Die Anteilklasse „WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – Ant. 2“ wird mit Mirkung am 01. September 2023 in „BANTLEON Immobilienaktien Asia Pacific ESG – Ant. 2“ umbenannt.

weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Für den vorliegenden Zeitraum sind keine weiteren Angaben erforderlich.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: WI Aktien Europe ESG Leaders T
Unternehmenskennung (LEI-Code): 5299003LDU8Q5CXEHX25
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 98,45% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionenmit einem sozialen Ziel getätigt: [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Der WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX ist ein Aktienfonds.

Der Fonds orientiert sich am GPR Asia Pacific Top 30 ESG Index und bildet ihn, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung, mit einer möglichst geringen Abweichung nach. Der Index ist ein, von Global Property Research in Amsterdam (NL) initiierter, Immobiliensektor Index.

Global Property Research ist bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in ein öffentliches Register von Administratoren von Referenzwerten eingetragen.

Für den WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX werden ausschließlich Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten sind oder im Zuge von Indexveränderungen in diesen aufgenommen werden (Indexwertpapiere), erworben. Der Index, welcher in REITs und Aktien von Unternehmen aus dem Immobiliensektor aus America investiert, soll den Immobiliensektor der Anlageregion repräsentieren. Bei der Auswahl der Titel für den Index werden die umsatzstärksten Immobilienaktien bzw. REITs der Region herangezogen. Die Titelgewichtung innerhalb des Index wird durch das Global Real Estate Sustainability Benchmark – Nachhaltigkeitsrating (GRESB-Rating) und die Free Float Marktkapitalisierung bestimmt. Bei dem GRESB Rating handelt es sich um ein von Investoren initiiertes Bewertungssystem mit dem ein Standard zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilienportfolios weltweit entwickelt wurde. Das Gesamt-Rating setzt sich aus insgesamt sieben Kategorien zusammen, die in unterschiedlicher Gewichtung in den Gesamt-Score eingerechnet werden. Diese sieben Kategorien sind:

* Management: welche Rolle spielt Nachhaltigkeit im Rahmen der Portfoliostrategie?,

* Transparenz/​Berichtswesen: wie wird die Nachhaltigkeit im Unternehmen/​Portfolio transparent gemacht?,

* Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten: welche Maßnahmen ergreift das Unternehmen, um Risiken im Zusammenhang mit Korruption, Bestechung, Klimawandel und neuen Umweltregulierungen abzuwenden?,

* Monitoring und Umweltmanagementsystem: wird der Verbauch von Ressourcen überwacht?,

* Performance-Indikatoren: hier werden Daten zu Müllproduktion, Treibhausgasemission, Wasser- und Energie-Verbrauch erfasst,

* Gebäude-Zertifikate: gibt es von unabhängigen Dritten erstellte Zertifikate zur Nachhaltigkeit von Einzalobjekten?,

* Stakeholder-Engagement: um die Nachaltigkeit eines Portfolio zu steigern, ist die Kooperation von Mietern, Zulieferern und Mitarbeitern unerlässlich.

In allen sieben Subkategorien wird ein Wert zwischen Null und 100 vergeben. Zudem wird als Referenz angegeben, wo der Durchschnitt der Peergroup in dieser Kategorie liegt. Damit ist sofort ersichtlich, ob ein Portfolio in diesem Segment unter- oder überdurchschnittlich abschneidet.

Je besser das Unternehmen abschneidet umso höher fällt das GRESB Rating aus und umso höher wird das Unternehmen im Index gewichtet.

Durch die passive Anlagestrategie, im Rahmen derer der GPR Asia Pacific Top 30 ESG Index des Indexanbieters Global Property Research nachgebildet wird, sollen solche Unternehmen übergewichtet werden, die sich hinsichtlich ESG-Kriterien (gemessen am GRESB-Rating) positiv hervortun. Das Vorgehen im zugrundeliegende Index entspricht einem Best-in-class-Ansatz, der u.a. auf Umwelt- (E), sozialen (S) und Governancekriterien (G) beruht. Kern der passiven Investmentstrategie des Fonds ist die Nachbildung des nachhaltigen Index. Die Güte der Nachbildung wird regelmäßig durch die Gessellschaft kontrolliert. Auf Indexebene findet eine halbjährige Überprüfung (März und September) sowie ggf. Austausch und Neugewichtung der enthaltenen Emittenten statt.

Es wurde keine ESG-Benchmark zum Zweck der Erreichung der von Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale Festgelegt. Auch für den Index besteht keine dezidierte ESG-Benchmark als Vergleichsmaßstab.

Mit Nachhaltigkeits-
indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Da der Fonds einer passiven Anlagestrategie folgt, im Rahmen derer ein Index nachgebildet wird, liegen die konkreten Nachhaltigkeitskriterien inklusive der fortlaufenden Steuerung beim Indexanbieter. Als indexnachbildendes Söndervermögen versucht der Fonds, die Bestandteile des Index so genau wie möglich nachzubilden, indem er alle Wertpapiere, aus denen sich der Index zusammensetzt, in einem Verhältnis hält, das der jeweiligen Gewichtung im Index ähnlich ist. Da der Fonds ausschließlich auf Titel des zugrundeliegenden, nachhaltigen Anlageuniversums zurückgreift, liegen die konkreten Nachhaltigkeitskriterien inklusive der fortlaufenden Einhaltung beim Konstrukteur des Anlageuniversums.Unabhängig davon hat die Warburg Invest AG in Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Im Rahmen dieser Methodik wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell eines renomierten Datenanbieters abgestellt. Nur sofern entsprechend Art. 2 Nr. 17 SFDR ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel identifiziert wird, keine wesentliche negative Beeinträchtigung dieser Ziele durch das gleiche Unternehmen vorliegt (gemessen an genanntem SDG-Bewertungsmodell sowie weiteren Ausschlusskriterien) und eine gute Unternehmensführung angewandt wird, wird eine Investition als nachhaltig bezeichnet. Ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel liegt vor, sofern die Wirtschaftsaktivitäten des Emittenten hinsichtlich mindestens einem der zugeordneten SDGs durch den Datenanbieter als mindestenskonform bewertet sind, während sie hinsichtlich keinem der entsprechenden Zieldimension (Umwelt- oder Sozialziel) zugeordneten SDGs als non-konform oder deutlich non-konform bewertet sind. Darüber hinaus werden unabhängig von der Zuordnung zur Umwelt- oder Sozialdimension im Sinne des Do Not Significantly Harm (DNSH)-Prinzips und dem Prinzip der guten Unternehmensführung Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen des SDG- Bewertungsmodells des Datenanbieters eine Bewertung von deutlich nonkonform zu einem SDG aufweisen oder gegen weitere Kriterien verstoßen. Diese sind einerseits Umsatzgrenzen (z.B. abgeleitet aus der Konsultationsfassung der BaFin- Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen) und andererseits Ratings hinsichtlich Governance und kontroversem Unternehmensverhalten.

Die Gesellschaft hat robuste schriftliche Pläne aufgestellt, in denen sie Maßnahmen dargelegt hat, die sie ergreifen würde, wenn der Index sich wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird. So wird fortlaufend sichergestellt, dass die investierten Emittenten fortlaufend den zugrundeliegenden Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Für diesen Fonds kam es im Betrachtungszeitraum zu keinen nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzverletzungen, weswegen eine Erfüllung der mandatsindividuellen nachhaltigkeitsbezogenen Restriktionen gegeben war..

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Ziel nachhaltiger Investitionen ist im Sinne des Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) das Leisten eines Beitrags zu einem Umwelt- oder sozialen Ziel bei gleichzeitig ausbleibender wesentlicher negativer Beeinträchtigung dieser Ziele unter Berücksichtigung, dass die entsprechenden Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Im Rahmen des Indexkonzepts werden vorgenannte Nachhaltigkeitsrisiken und – chancen über die Berücksichtigung von Positiv- und Negativkriterien adressiert. Ausgehend von einem breiten Marktindex für die jeweilige Region des Produktes werden alle Indexmitgleider auf Basis von ESG-Kennzahlen überprüft. Ausgeschlossen werden Unternehmen mit einem Kontroversen-Score kleiner „3“ sowie mit Umsätzen aus den Bereichen kontroverse oder nukleare Waffen, zivile Schusswaffen, Tabak, Alkohol, konventionelle Waffen, Glückspiel, Nuklearenergie, Gewinnung fossiler Brennstoffe und Energieerzeugung aus thermaler Kohle.

Im Sinne eines Best-in-class-Ansatzes werden weiterhin nur Unternehmen berücksichtigt, die mindestens ein ESG-Rating von „BB“ aufweisen.

Bei der Ermittlung des Anteils der nachhaltigen Investitionen wird in erster Linie auf das Sustainable Development Goal (SDG)-Bewertungsmodell eines renommierten ESGDatenanbieters abgestellt. Nur sofern entsprechend Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (SFDR) ein Zielbeitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel identifiziert wird, keine wesentliche negative Beeinträchtigung dieser Ziele durch das gleiche Unternehmen vorliegt (gemessen an genanntem SDG-Bewertungsmodell sowie weiteren Ausschlusskriterien) und eine gute Unternehmensführung angewandt wird, wird eine Investition als nachhaltig bezeichnet.

Die Warburg Invest AG versteht die nachhaltige Entwicklung entsprechend der Sustainable Development Goals als ganzheitlich zu betrachtendes Spannungsfeld. Die Auswahl der Investments entzieht sich jedoch aufgrund der passiven Investmentstrategie dem Wirkungsbereich der Gesellschaft.

Unabhängig davon erfolgt die Messung des Anteils des Portfolios, der in nachhaltige Investitionen im Sinne der SFDR investiert ist, anhand der bereits genannten Methodik. Der WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX erreichte im Berichtszeitraum einen Anteil von nachhaltigen Investitionen in Höhe von 98,45%. Diese Angaben stellen den Durchschnitt der Vermögensallokation in nachhaltigen Investitionen aus den letzten vier Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums dar.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Trotz vorliegendem Zielbeitrag (Umwelt- oder soziales Ziel) im Sinne des Art. 17 Nr. 2 SFDR ist ein Investment unter Umständen nicht geeignet, als nachhaltig bezeichnet zu werden. Bereits der Zielbeitrag für ein Umwelt- oder soziales Ziel kann nach der vorliegenden Methodik nur bestehen, sofern die Aktivitäten des Emittenten hinsichtlich mindestens einem SDG als konform und hinsichtlich keinem anderen der jeweiligen Zieldimension (Umwelt- oder soziales Ziel) zugeordneten SDGs als non-konform oder schlechter bewertet sind. Darüber hinaus wird dem DNSH-Prinzip Rechnung getragen, indem auch solche Investitionen nicht als nachhaltig bezeichnet werden, die in Bezug auf ein SDG (unabhängig von der Zuordnung zur Umwelt- oder sozialen Zieldimension) als deutlich non-konform (i.S.v. „wesentliche negative Beeinträchtigung“) bewertet sind.

Weiterhin setzt die Gesellschaft die in der Konsultationsfassung der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen genannten Ausschlusskriterien und die im Rahmen des gemeinsamen Zielmarktkonzeptes von Deutsche Kreditwirtschaft (DK), Deutscher Derivate Verband (DDV) und Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) genannten Ausschlusskriterien zur Beurteilung an sowie ein Mindestmaß an Governance- und kontroversenbezogenen Ratings eines ESG-Datenanbieters. Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen aufNachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Klassifikation der Investitionen als „nachhaltig“ im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR basiert im Wesentlichen auf den SDG-Bewertungen eines renommierten Nachhaltigkeitsdatenanbieters. Eines der angelegten DNSH-Kriterien ist, dass kein Titel hinsichtlich eines der SDGs 1 bis 16 als deutlich non-konform (i.S.v. „wesentliche negative Beeinträchtigung“) bewertet sein darf. Dieses Kriterium ist ebenfalls dazu geeignet, eine PAI-Berücksichtigung zu gewährleisten.

Über die SDGs hinaus finden Ausschlusskriterien im Rahmen der Bewertung „nachhaltiger Investitionen“ gemäß der genannten Methodik statt, die ebenfalls dazu geeignet ist, sich positiv auf die PAI-Ausprägungen auszuwirken. So wird sich etwa der umsatzbezogene Ausschluss von Geschäftstätigkeiten im Bereich der fossilen Brennstoffe sowie Atomenergie positiv auf die Umwelt-bezogenen PAIAusprägungen auswirken, während insbesondere die Berücksichtigung von Governance- und Kontroversenbewertungen positive Effekte auf die PAIs mit sozialem Schwerpunkt hat. Teilweise sind einzelne PAIs auch direkt durch die zugrundeliegende Methodik adressiert (z.B. PAI 10 durch den direkten Ausschluss von Emittenten aus der Klassifikation als „nachhaltig“ im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR aufgrund von Verstößen gegen den UN Global Compact).

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationaleUnternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft undMenschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Für jede Investition, die als nachhaltig nach der genannten Methodik bezeichnet wird, ist sichergestellt, dass kein Verstoß gegen den UN Global Compact vorliegt. Dieses Kriterium wird anhand der Daten eines renommierten ESG-Datenanbieters geprüft. Die vorhandenen Überschneidungen vom UN Global Compact zu den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen können den entsprechenden Veröffentlichungen der UN sowie der OECD entnommen werden.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem Taxonomie-konforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei denwichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Eine Berücksichtigung der PAIs erfolgt in verschiedenen Dimensionen. Einerseits ergibt sich für einige PAIs direkt aus der Investmentstrategie(hier Indexstrategie) eine Berücksichtigung. Weiterhin betrachtet die Gesellschaft die messbaren Ausprägungen der PAIs mithilfe von Daten eines renommierten ESG-Datenanbieters. Die Ausprägungen dieser Werte im Vergleich zu marktüblichen Portfolien lassen unter Umständen ebenfalls auf eine implizite, wenn auch in der Investmentstrategie nicht explizit genannte Berücksichtigung schließen. Letztlich hat die Gesellschaft Prozesse etabliert, um dem/​ der jeweiligen FondsmanagerIn die Auswirkungen der Investmententscheidungen hinsichtlich der PAI-Ausprägungen transparent zu machen.

Auf Basis der Investmentstrategie werden folgende PAIs berücksichtigt:

PAI 6 (Energieverbrauchsintensität nach High Climate Impact Sektoren),

PAI 8 (Wasser),

PAI 9 (Gefährlicher Müll), Eine implizite Berücksichtigung ergibt sich aus dem Vergleich zu marktüblichen Portfolien hinsichtlich der folgenden PAIs:

PAI 1 (Treibhausgasausstoß),

PAI 2 (Treibhausgasfußabdruck),

PAI 3 (Treibhausgasintensität),

PAI 4 (Exposition gegenüber Unternehmen, die im Sektor fossiler Brennstoffe tätig sind),

PAI 5 (Energieerzeugung und -verbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen),

PAI 7 (Biodiversität),

PAI 10 (UNGC Prinzipien und OECD Guidelines),

PAI 11 (Richtlinien zur Einhaltung von UNGC Prinzipien und OECD Guidalines),

PAI 12 (Gender Pay Gap),

PAI 13 (Board Gender Diversität),

PAI 14 (Kontroverse Waffen).

Darüber hinaus beteiligt sich die Gesellschaft an einem themenbezogenen Engagement hinsichtlich der Themen Net Zero (PAIs 1 bis 6), Biodiversität (PAI 7), Wasser (PAI 8) sowie Geschlechtergleichheit (PAIs 12 und 13).

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
2022 Sep 1 – 2023 Aug 31
In der Tabelle werden die fünfzehn Investitionen aufgeführt, auf die im Berichtszeitraum der größte Anteil aller getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel, mit Angabe der Sektoren und Länder, in die investiert wurde. Die Angaben zu den Hauptinvestitionen beziehen sich auf den Durchschnitt der Anteile am Sondervermögen zu den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums und beziehen sich auf das Brutto- Fondsvermögen. Abweichungen zu der Vermögensaufstellung im Hauptteil des Jahresberichts,die stichtagsbezogen zum Ende des Berichtszeitraums erfolgt, sind daher möglich.

Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
Mitsubishi Estate Co. Ltd. Registered Shares o.N. Immobilien-Sonstige 10,50% JP
Mitsui Fudosan Co. Ltd. Registered Shares o.N. Immobilien-Sonstige 8,22% JP
Link Real Estate Investment Tr Registered Units o.N. Immobilien-Sonstige 6,95% HK
Daiwa House Industry Co. Ltd. Registered Shares o.N. Industrie – Sonstiges 5,11% JP
Scentre Group Ltd. Reg.Units (Stapled Secs) o.N. Immobilien-Sonstige 4,87% AU
CapitaLand Integrated Comm.Tr. Registered Units o.N. Immobilien-Sonstige 4,55% SG
Nippon Building Fund Inc. Registered Shares o.N. Immobilien-Sonstige 4,47% JP
Japan Real Estate Inv. Corp. Registered Shares o.N. Immobilien-Sonstige 3,53% JP
DEXUS Reg.Stapled Secs (Units) o.N. Immobilien-Sonstige 3,52% AU
Stockland Reg. Stapled Secs o.N. Immobilien-Sonstige 3,48% AU
Nomura Real Estate Mast.Fd Inc Registered Shares o.N. Immobilien-Sonstige 3,26% JP
Nippon Prologis REIT Inc.Registered Shares o.N. Immobilien-Sonstige 3,21% JP
Japan Metropolitan Fund Invest Registered Shares o.N. Immobilien-Sonstige 3,15% JP
GPT Group Registered Units o.N. Immobilien-Sonstige 2,90% AU
Vicinity Centres Ltd. Reg. Stapled Secs o.N. Immobilien-Sonstige 2,79% AU
Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen? Der Anteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale beitrugen (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale) betrug im Berichtszeitraum 98,45%. Darunter fallen alle Investitionen, die im Rahmen der verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien des Fonds einhielten. Der Anteil der #2 anderen Investitionen, welche weder als ökologisch oder sozial eingestufte Investition eingruppiert wurden, betrug im Berichtszeitraum 1,55%.
Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

In der unteren Grafik wurde eine Strukturierung der Investitionen des Fonds nach Investitionskriterien vorgenommen. Die Berechnung bezieht sich jeweils auf das Brutto- Fondsvermögen. Die Angaben in der Grafik stellen den Durchschnitt der Vermögensallokation aus den letzten vier Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums dar.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

In welchen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren das Finanzprodukt während des Berichtszeitraums investierte, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Berechnung der Anteile basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto- Fondsvermögen.

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Zur Messung der Taxonomiekonformität wird auf umsatzbezogene Kennzahlen zurückgegriffen. Die Nutzung umsatzbezogener Kennzahlen ist maßgeblich begründet in der Verfügbarkeit dieser Kennzahlen. Daten zum Umsatzanteil taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten auf Emittentenebene bezieht die Gesellschaft von einem renommierten ESG-Datenanbieter.

Auf Basis der verfügbaren Daten und Kriterien für die unvollständige Anzahl der Umweltziele wird eine Quote von 36,76% taxonomiekonformen Investitionen mit und ohne Staatsanleihen ausgewiesen.

Über die ökologische Dimension hinaus versteht die Gesellschaft Nachhaltigkeit entsprechend der Sustainable Development Goals als ganzheitlich zu betrachtendes Spannungsfeld. Eine Reduktion des Themas auf ökologische Aspekte scheint nicht angemessen. Abseits ökologisch nachhaltiger Investitionen oder unter ökologischen Nachhaltigkeitskriterien ausgewählte Investitionen können auch Investitionen in sozial nachhaltige Investitionen oder Investitionen auf Basis sozialer Nachhaltigkeitskriterien erfolgen.

Durch die im Indexkonzept verankerten Nachhaltigkeitskriterien ist jedoch sichergestellt, dass stets ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden.

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert¹?

[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X ]Nein:

¹Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels (,,Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-Taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch war der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit ist es der Gesellschaft aktuell nicht möglich, den Anteil ermöglichender bzw. dem Übergang geeigneter Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, diedie Kriterienfür ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel betrug im Berichtszeitraum 98,45%. Die Berechnung der Anteile basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen. Unsere Methodik zur Ermittlung der nachhaltigen Investitionen unterscheidet sich deutlich von der Berechnung der Taxonomiequote. Eine Überleitungsrechnung war nicht möglich.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen im Berichtszeitraum betrug 85,04%. Die Berechnung der Anteile basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto- Fondsvermögen.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen bespielweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken oder Barmittel zu Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Da der Fonds im Rahmen einer passiven Anlagestrategie den nachhaltigen Index GPR Asia Pacific TOP 30 ESG Index nachbildet, liegen die bindenden Elemente für die Nachhaltigkeitsmerkmale des Fonds in den Nachhaltigkeitskriterien des Index.

Kern der passiven Investmentstrategie des Fonds ist die Nachbildung des nachhaltigen Index. Die Güte der Nachbildung wird regelmäßig durch die Gesellschaft kontrolliert. Auf Indexebene findet eine halbjährige Überprüfung (März und September) sowie ggf. Austausch und Neugewichtung der enthaltenen Emittenten statt.

 

Hannover, den 14. Dezember 2023


BANTLEON Invest AG
(vormals Warburg Invest AG)

 

Caroline Specht Dr. Dirk Rogowski

WIEDERGABE DES VERMERKS DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BANTLEON Invest AG, Hannover (vormals Warburg Invest AG, Hannover)

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens WI Immobilienaktien Asia Pacific ESG TX – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis 31. August 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. August 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der BANTLEON Invest AG (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Anhang in Übereinstimmung mit dem KAGB, der Verordnung (EU) 2019/​2088, der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, und mit den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten konkretisierenden Kriterien. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben) oder Irrtümern sind.

Die oben genannten europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Anhang ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher.

Wie in Abschnitt zu den nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen des Anhangs dargelegt, unterliegen auch die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten aufgrund der Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088).

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

beurteilen wir die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern zu den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgten konkretisierenden Auslegungen insgesamt. Wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargelegt, haben die gesetzlichen Vertreter die in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Formulierungen und Begriffe ausgelegt; die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen ist wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargestellt mit inhärenten Unsicherheiten behaftet. Des Weiteren unterliegen die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten bei deren Messung bzw. Beurteilung. Diese inhärenten Unsicherheiten bei der Auslegung und bei der Messung bzw. Beurteilung gelten entsprechend auch für unsere Prüfung.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 15. Dezember 2023

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Tim Brücken ppa. Lisa Helle
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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