Dark Mode Light Mode
Nachrichtenzukunft
Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über ETFs
China

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über ETFs

styles66 (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, könnten Sie uns erklären, was ein ETF ist und welche Vorteile er bietet?

Kerstin Bontschev: Natürlich. Ein ETF, oder Exchange-Traded Fund, ist eine Form des Investmentfonds, der an der Börse gehandelt wird. Sein Hauptziel ist es, die Performance eines bestimmten Index, wie beispielsweise den DAX oder den S&P 500, nachzubilden.

Interviewer: Wie funktioniert die Indexnachbildung bei ETFs?

Bontschev: Ein ETF investiert in die Wertpapiere, die in dem zugrunde liegenden Index enthalten sind, und zwar meistens in der gleichen Gewichtung. Durch diese Strategie versucht der ETF, die Rendite des Indexes möglichst genau zu replizieren.

Interviewer: Was unterscheidet ETFs von traditionellen Investmentfonds?

Bontschev: Der wesentliche Unterschied liegt im Handel. ETFs werden wie Aktien während des ganzen Handelstages an der Börse gehandelt, nicht nur zu einem festgelegten Tagesendpreis wie traditionelle Fonds. Das bietet den Anlegern mehr Flexibilität.

Interviewer: Sind ETFs in der Regel kostengünstiger?

Bontschev: Ja, das sind sie. ETFs haben in der Regel niedrigere Gebühren als aktiv gemanagte Fonds. Dies liegt daran, dass sie einem festgelegten Index folgen und weniger aktives Management benötigen.

Interviewer: Wie steht es um die Transparenz von ETFs?

Bontschev: ETFs sind in der Regel sehr transparent. Da sie einen Index nachbilden, können Anleger leicht nachvollziehen, in welche Wertpapiere der ETF investiert.

Interviewer: Welche Rolle spielt die Diversifikation bei ETFs?

Bontschev: ETFs ermöglichen es Anlegern, mit nur einem Investment in eine Vielzahl von Wertpapieren zu investieren. Das trägt zur Risikostreuung bei und ist ein wesentlicher Vorteil von ETFs.

Interviewer: Und wie sieht es mit Dividenden aus?

Bontschev: Falls die im ETF enthaltenen Wertpapiere Dividenden ausschütten, werden diese entweder an die Anleger ausgezahlt oder reinvestiert, je nach Art des ETF.

Interviewer: Wer sollte in Betracht ziehen, in ETFs zu investieren?

Bontschev: ETFs sind eine gute Wahl für Anleger, die eine kostengünstige und einfache Möglichkeit suchen, in Märkte oder spezifische Branchen zu investieren. Sie eignen sich sowohl für langfristige Anlagestrategien als auch für kurzfristige Handelsansätze.

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die Besteuerung von ETFs

Interviewer: Frau Bontschev, seit 2018 müssen ja Wertzuwächse von ETFs versteuert werden, selbst wenn sie nur im Depot liegen. Was ändert sich da 2024 genau?

Kerstin Bontschev: Das ist korrekt. Ab 2024 wird das für Anleger deutlicher spürbar. Der Grund dafür ist die sogenannte Vorabpauschale, die als Basis für die Kapitalertragssteuer auf ETFs dient. Diese Steuer wird normalerweise erst beim Verkauf der Wertpapiere fällig. Bei ETFs wird sie jedoch vorab berechnet, also bevor ein Verkauf stattfindet.

Interviewer: Können Sie erklären, wie diese Vorabpauschale berechnet wird?

Bontschev: Die Berechnung der Vorabpauschale basiert auf dem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt. Für das Jahr 2023 liegt dieser bei 2,55 Prozent. Zur Berechnung nimmt man den Wert des ETFs zu Jahresbeginn, multipliziert diesen mit 70 Prozent des Basiszinses und zieht erhaltene Ausschüttungen ab. Nehmen wir an, ein ETF war zu Beginn des Jahres 10.000 Euro wert und am Ende 10.700 Euro, mit 100 Euro an Ausschüttungen. Dann beträgt die Vorabpauschale 78,50 Euro, was die Basis für die weitere Steuerberechnung bildet.

Interviewer: In welchen Fällen wird keine Vorabpauschale fällig?

Bontschev: Keine Vorabpauschale fällt an, wenn der Wert der Fondsanteile nicht gestiegen ist oder wenn die im Jahr versteuerten Ausschüttungen höher als der Gewinn sind. Außerdem gibt es den Sparerfreibetrag. Dieser liegt bei 1.000 Euro, für Paare bei 2.000 Euro. Bleibt man unter diesem Betrag, entfällt die Steuer.

Interviewer: Wird die Vorabpauschale automatisch von der Bank abgezogen?

Bontschev: Ja, die Banken berechnen die Vorabpauschale Anfang Januar und buchen sie vom Verrechnungskonto ab. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass genügend Geld auf dem Konto ist. Zudem sollte man den Freistellungsauftrag überprüfen und gegebenenfalls auf mehrere Banken aufteilen.

Interviewer: Muss man die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?

Bontschev: Ja, die Vorabpauschale muss in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Banken berechnen diese in der Regel automatisch und geben dazu entsprechende Anleitungen. Es gibt auch Online-Rechner, die hierbei unterstützen können.

Interviewer: Was passiert steuerlich beim Verkauf von ETFs?

Bontschev: Beim Verkauf von ETFs mit Gewinn fällt die Abgeltungssteuer an, welche 26,38 Prozent des Gewinns beträgt. Für kirchensteuerpflichtige Personen kann der Steuersatz höher liegen. Bei einem Verkauf mit Verlust fällt keine Steuer an, und der Verlust kann mit anderen Gewinnen verrechnet werden. Eine bereits gezahlte Vorabsteuer wird mit der Abgeltungssteuer verrechnet.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Nachrichtenzukunft

Next Post

China