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Sascha Borowski zum norwegischen Pensionsfonds

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Tumisu (CC0), Pixabay

Interviewer: Herr Borowski, der norwegische Pensionsfonds KLP plant, seine Aktien von elf Unternehmen in den Golfstaaten zu verkaufen. Der Grund dafür sind „nicht akzeptabel hohe Risiken von Menschenrechtsverletzungen“ und Widerstände gegen die Abkehr von fossilen Energien. Ist diese Entscheidung rechtlich nachvollziehbar?

Sascha Borowski: Ja, absolut. Investitionsentscheidungen, insbesondere bei einem so großen Fonds wie KLP, basieren nicht nur auf finanziellen Überlegungen, sondern zunehmend auch auf ethischen und rechtlichen Aspekten. Das Einbeziehen von Menschenrechtsstandards und Umweltfragen in die Investitionsstrategie ist ein wachsender Trend in der Finanzwelt.

Interviewer: Wie wichtig ist die Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltstandards in der heutigen Investitionspraxis?

Borowski: Sehr wichtig. Wir sehen eine zunehmende Tendenz, dass Investoren verantwortungsbewusst handeln wollen. Sie sind sich bewusst, dass Investitionen in Unternehmen, die Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen, langfristig nicht nur ethisch problematisch, sondern auch finanziell riskant sein können.

Interviewer: Könnte diese Entscheidung des norwegischen Pensionsfonds Signalwirkung haben?

Borowski: Ja, das ist sehr wahrscheinlich. KLP ist einer der größten Pensionsfonds weltweit. Ihre Entscheidung könnte als Vorbild für andere Fonds und Investoren dienen, ähnliche Kriterien bei ihren Anlageentscheidungen zu berücksichtigen.

Interviewer: Wie könnten die betroffenen Unternehmen auf solche Entscheidungen reagieren?

Borowski: Unternehmen, die von solchen Entscheidungen betroffen sind, könnten sich gezwungen sehen, ihre Geschäftspraktiken zu überdenken. Das könnte sie dazu bringen, mehr auf Menschenrechte und Umweltschutz zu achten, um für Investoren attraktiver zu werden.

Interviewer: Und wie sieht es rechtlich aus? Könnten Unternehmen gegen solche Entscheidungen vorgehen?

Borowski: Rechtlich gesehen ist es schwierig für Unternehmen, gegen solche Anlageentscheidungen vorzugehen, da Investoren grundsätzlich frei darin sind, ihre Anlagekriterien festzulegen. Solange diese Entscheidungen auf transparenten und nachvollziehbaren Kriterien basieren, sind sie rechtlich schwer anzugreifen.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Borowski, für Ihre Einsichten zu diesem aktuellen Thema.

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