Staatsanwaltschaft Ellwangen
Sehr geehrter Damen und Herren als unbekannte Erben des verstorbenen Ralf Eichin,
im gegenständlichen Verfahren wurde gegen den oben genannten Verstorbenen die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 442,32 EUR mit Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd vom 17.02.2021, Az: 3 Ds 23 Js 22099/20, rechtskräftig seit 23.10.2021 angeordnet.
Der entsprechende Betrag wurde in Höhe von 280,00 EUR beigetrieben.
Es ist beabsichtigt, die Auszahlung an d. Anspruchsinhaber entsprechend den Maßgaben der oben genannten Entscheidung vorzunehmen.
Sollten Sie den Anspruch eines oder mehrerer Anspruchsinhaber bereits außerhalb dieses Verfahrens vollständig oder teilweise befriedigt haben, ist dies der Staatsanwaltschaft Ellwangen zum oben genannten Aktenzeichen bis spätestens 29.12.2023 unter Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. Quittung) glaubhaft zu machen. Im Umfang der Befriedigung können Sie den Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen.
Weiß
Justizoberinspektorin