Start Justiz Insolvenzverfahren Senioren- und Pflegeheim Sachsenring GmbH

Senioren- und Pflegeheim Sachsenring GmbH

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Am 30. November 2023 wurde ein Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen der Senioren- und Pflegeheim Sachsenring GmbH eingeleitet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Sachsenring 60, 24534 Neumünster, und wird durch den Geschäftsführer Marc Kollmeier vertreten. Die Registernummer beim Amtsgericht Kiel lautet HRB 10857 KI.

Der Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde gefasst, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wie es in § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) vorgesehen ist. Dieser Beschluss sieht vor, dass am 30. November 2023 um 15:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wird, gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder bestellt, der seine Kanzlei in Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, hat. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Telefon: 040 800048-0, Telefax: 040 800048-111.

Des Weiteren wurde gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung erstreckt sich auch auf die Einziehung von Außenständen.

Es besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit deren Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzmachungen.de).

Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingereicht werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss die bezeichnete Entscheidung nennen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Es besteht auch die Möglichkeit, Rechtsbehelfe als elektronisches Dokument einzureichen. In diesem Fall müssen die elektronischen Dokumente bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Signatur der verantwortenden Person auf einem sicheren Übermittlungsweg.

Die Insolvenzverwaltung der Senioren- und Pflegeheim Sachsenring GmbH wird somit vorerst von Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder wahrgenommen, und Verfügungen der Schuldnerin bedürfen seiner Zustimmung, um wirksam zu sein.

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