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Staatsanwaltschaft Hof

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

3600 VRs 2310/​22

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Luisa Deyerling
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel vom 06.10.2023, Az: 5 Ds 3600 Js 2310/​22, rechtskräftig seit 06.10.2023
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 6.487,36 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Im Zeitraum vom 30.12.2021 bis 21.05.2022 bestellte sich die Verurteilte unter Vortäuschung ihrer Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit bei diversen Online-Händlern (sh. Tabelle unten) mittels ihres Mobiltelefons, Marke Iphone 12 verschiedene Waren. Dabei handelte die Verurteilte jeweils von Anfang an in der Absicht, die ihr überlassenen Waren nicht zu bezahlen. Aufgrund ihrer finanziellen Situation war die Verurteilte auch nicht in der Lage, die jeweiligen Forderungen zu begleichen. Insgesamt erlange die Verurteilte Waren im Wert von 6.487,36 EUR.

Geschädigter Schaden
Peek & Cloppenburg 633,89 EUR
Mia Moda GmbH & Co. KG 365,86 EUR
Walbusch – Walter Busch GmbH & Co. KG 534,70 EUR
simplicity networks GmbH (opus-fashion) 423,81 EUR
Silkes Weinkeller GmbH 122,79 EUR
Arvato Payment Solutions GmbH 133,78 EUR
Don Carne GmbH 295,78 EUR
Popken Fashion GmbH 101,92 EUR
LLOYD Shoes Retail GmbH 474,70 EUR
Douglas GmbH 405,42 EUR
Ratepay GmbH – ABOUT YOU 211,30 EUR
ABOUT YOU GmbH 172,44 EUR
S. Oliver Sales GmbH & Co. KG 379,69 EUR
GISY Schuhe GmbH 994,90 EUR
Schuhhaus Juppen 957,75 EUR
Ambiendo GmbH & Co. KG 98,75 EUR
C&A Mode GmbH & Co. KG 91,93 EUR
C&A Mode GmbH & Co. KG 87,95 EUR

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können.
Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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