Der Wechsel des Stromanbieters kann erneut von Vorteil sein. Laut Berechnungen des Online-Vergleichsportals Verivox kann ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt in Nordrhein-Westfalen durch den Wechsel vom Grundversorger zum günstigsten Anbieter trotz der Strompreisbremse jährlich 401 Euro sparen. Ein Vier-Personen-Haushalt kann sogar 627 Euro einsparen.
Die große Preisdifferenz auf dem Markt ist auf die unterschiedliche Einkaufspolitik der Stromversorger zurückzuführen, so Verivox-Sprecher Lundquist Neubauer. Die überregionalen Anbieter haben in der Vergangenheit von vergleichsweise günstigen Strompreisen profitiert, da sie langfristige Lieferverträge abgeschlossen hatten. Dadurch wurden sie zu einer attraktiven Option für viele Kunden.
Inzwischen sind die Großhandelspreise gesunken, was kurzfristige Einkäufe begünstigt. Die Tarife der überregionalen Anbieter sind daher in der Regel deutlich günstiger als die der lokalen Grundversorger.
Wer noch beim Grundversorger ist, kann den Vertrag kurzfristig mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Kunden, die bereits zu einem anderen Anbieter gewechselt sind, haben in der Regel Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren, die nur bei Preiserhöhungen oder -senkungen vorzeitig gekündigt werden können.
Es wird empfohlen, bei neuen Stromverträgen eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten zu wählen, da die Strompreise weiter sinken könnten. So bleibt man flexibel und hat die Möglichkeit, sich nach einem Jahr erneut nach einem anderen Anbieter umzusehen, falls die Preise weiter fallen, erklärt Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW.