Unser Mitleid für das Unternehmen EKD Solar aus Deutschland hält sich in Grenzen, denn unsere anlassbezogene Berichterstattung wäre sicherlich nicht so umfangreich, wenn da alles in Ordnung wäre. Zudem haben wir dem Unternehmen bereits im Januar einen konkreten Vorschlag gemacht, wie man unsere Berichterstattung vermeiden kann.
Wir haben angeboten, dass unzufriedene Kunden sich bei uns in der Redaktion melden können, wir dann diese konkrete Meldung an das Unternehmen EKD weitergeben, dieses uns dann mitteilt, wie lange man braucht, um das Problem zu erledigen, und in der Folge uns mitteilt, wann das ERLEDIGT ist.
Es war weder von Geld, was wir dafür bekommen sollten, noch sonst was im Gespräch. Uns ging es darum, dem Unternehmen Hilfe zu geben und zwar pragmatische Hilfe, nicht irgendwelches „Wischi Waschi“. Dazu hat sich das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt geäußert. Nun, zwingen kann man Niemanden. Möglicherweise wollte man aber auch nicht, dass wir das tatsächliche Ausmaß der Kundenkritik mitbekommen. Wir wissen es nicht. Was wir aber wissen ist, dass es immer mehr Kritiker gibt, die dem Unternehmen „Vorhaltungen“ machen.
Was wir auch wissen ist, dass wir seit dieser Nichteinigung die abenteuerlichsten und nicht nachvollziehbaren Abmahnungen in einem Ausmaß bekommen, wie wir dies bisher nicht gekannt haben. Unsere Meinung dazu, man will uns mundtot machen, aber das funktioniert nicht. Auch das merkt das Unternehmen mittlerweile.
Natürlich werden wir aber weiterhin dann berichten, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt. Leider hat das Landgericht Leipzig sich in so mancher Entscheidung nicht an Recht und Gesetz gehalten. Im Gegenteil, wir haben hier den Eindruck, als wenn es eine Art „Welpenschutz“ für ein Unternehmen gibt, dass man meint, schützen zu müssen, dabei aber vergisst, dass die eigenen Unzulänglichkeiten des Unternehmens, und im Unternehmen, unsere Berichte erst erforderlich gemacht haben.
Wäre alles in Ordnung, dann würde es unsere Berichte nicht geben. Natürlich erwarten wir von einem Gericht dann auch Unabhängigkeit in seinen Entscheidungen, aber auch dass sich das Gericht an BGH Urteile hält. Hat es nicht, im Gegenteil, wir halten die 8. Kammer des Landgerichtes Leipzig für „befangen“. Das haben wir dem Präsident des Landgerichtes auch mitgeteilt.
Ganz klar aber auch, wenn wir einen Fehler gemacht haben, dann stehen wir dafür ein, aber Willkürurteile mögen wir nicht. Wie kann es sein, dass ein Gericht verlangt, dass wir amtliche Dokumente nicht zitieren dürfen bzw. auch nicht einer Veröffentlichung unterziehen dürfen, tun wir das doch, droht uns das Gericht mit 250 000,– Euro Ordnungsgeld.
Wollten wir dieses Dokument veröffentlichen, müssten wir es verfälschen, wir wären als quasi Dokumentenverfälscher abgesegnet durch ein Gericht. Sorry, geht gar nicht! Nur die 8. Zivilkammer will das so. Sie hat entschieden, dass die Persönlichkeitsrechte von Mathias Hammer vorgehen. Irre oder? Die in diesem amtlichen Register enthaltenen Daten hat Mathias Hammer selber eintragen lassen.
Möglicherweise hatte man da noch nicht so viel Diskussionen mit Kunden wie heute. Liest man die aktuelle Seite von EKD Facebook, dann kann man schon auf den Gedanken kommen, dass der eine oder andere verärgerte Kunde dann auch mal zur Wohnadresse von Mathias Hammer fahren würde, um seine Probleme zu klären.
FireShot Capture 206 – Energiekonzepte Deutschland – Startseite – Facebook – www.facebook.com
Liest man einen aktuellen Kommentar auf EKD Facebook, dann scheint das nicht unmöglich zu sein.
Nun hat uns die Rechtsanwaltskanzlei aus Köln abgemahnt, weil wir angeblich zum Boykott des Unternehmens EKD aufgerufen haben. Hm, das verstehen wir nicht Herr Anwalt, aber Ihre Logik ist eh so „bescheuert“, um das mal so deutlich zu sagen, dass man dieser als intelligenter Mensch nicht folgen kann und muss.
Man wirft uns vor, dass wir dies unbegründet tun würden, nur in der Absicht das Unternehmen zu schädigen. Nun kennen wir diese Kanzlei ja seit Jahren und erschüttern, so dachten wir, kann uns da nichts mehr. Heute hat man uns eines Besseren belehrt.
Natürlich haben wir uns den Beitrag des WDR angeschaut und haben dann eine Quintessenz für uns gezogen, die wir dann dort in dem Artikel auch kundgetan haben. Das will man uns verbieten und schmeißt hier wieder mit „Schmutz“ auf uns. Die Anwälte in der Kanzlei bedürfen aus unserer Sicht alle einer juristischen Nachschulung, darin wie sich ein Rechtsanwalt zu verhalten hat. Für ihn gilt das sogenannte Sachlichkeitsgebot. Das kennt kein Rechtsanwalt dieser Kanzlei. Da werden wir jetzt einmal Abhilfe schaffen, versprochen. Das ist keine Drohung, sondern ein festes Versprechen.
Bei Rechtsanwälten gibt es aber eben auch „solche und solche“ wie überall in jeder Berufsgruppe.
Jeder, der mit dem Gedanken spielt, sich eine Solaranlage bei EKD Solar zu kaufen, sollte sich den Beitrag des WDR vom 1. März anschauen, genau dann kann man natürlich unsere Quintessenz nachvollziehen.
Nun werden wir auch auf diesen „Mist“ natürlich antworten. Gleichzeitig haben wir aber der Kanzlei auch eine Presseanfrage übermttelt, wo es um möglicherweise strafrechtlich relevante Ausführungen eines EKD Geschäftsführers gehen könnte. Mal schauen, ob man uns diese Presseanfrage endlich einmal beantwortet.