Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Hamburg

Staatsanwaltschaft Hamburg

125
qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hamburg

5310 Js 385 /​ 20 (5801) V

„Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 5310 Js 385 /​ 20 (5801) V gegen den Verurteilten Ikechukwu T. O., geb. H. wegen Geldwäsche hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek durch Urteil vom 18.07.2022 (Geschäfts-Nr. 842-7/​22) die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 8.752,00 EUR angeordnet. Der Verurteilte vereinnahmte am 07.10.2019 eine auf seinem Konto bei der Sparda Bank Hamburg eingegangene Überweisung in Höhe von 8.752,00 EUR. Die von dem Verurteilten vereinnahmte Summe stammt aus einer Betrugsstraftat zum Nachteil einer in der Ukraine ansässigen Firma.“

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein