Staatsanwaltschaft Verden701 AR 1/23 – 20.03.2023 In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 09.01.2023, Az. 9a Gs 76/23, gem. §§ 111e Abs. 1, Abs. 4, 111j Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB der Vermögensarrest in Höhe von 18.902,76 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Inhabers des Kontos DE73 3002 0900 5390 6768 58 angeordnet. In Vollziehung des Vermögensarrests wurden Vermögenswerte im Gesamtwert von derzeit 12.044,35 € gepfändet. Die Geschädigten werden aufgefordert, binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihnen aus den den unbekannten Tätern vorgeworfenen Taten erwachsen ist, geltend machen wollen. Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufs werden die Geschädigten auf Folgendes hingewiesen:
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
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