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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Singulus Technologies Aktiengesellschaft

geralt / Pixabay

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. Dezember 2022 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Singulus Technologies Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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