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Amtsgericht Salzgitter

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Amtsgericht Salzgitter
– Abteilung für Strafsachen –

11 VRJs 107/​22 – 03.02.2023

Im Vollstreckungsverfahren des Amtsgerichts Salzgitter (Geschäftsnummer: 11 VRJs 107/​22) gegen den Verurteilten Jonny-Lee Schmidt wegen Diebstahls hat das Amtsgericht Salzgitter Salzgitter durch Urteil vom 14.09.2022 (Geschäftsnummer: 11 Ls 654 Js 56712/​20) die Einziehung der Playstation 4 mit Stromkabel angeordnet. Das Urteil ist seit dem 14.09.2022 rechtskräftig.

Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist (oder dessen Rechtsnachfolger) herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Herausgabe- oder Rückgewähranspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei dem Amtsgericht Salzgitter zu der oben genannten Geschäftsnummer formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).

 

gez. Hülzenbecher, Rechtspfleger

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