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rs systems+ GmbH, Eichigt: BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an

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geralt (CC0), Pixabay

rs systems+ GmbH, Eichigt: BaFin ordnet Einstellung des Einlagengeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der rs systems+ GmbH mit Bescheid vom 10. Januar 2023 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen.

Die rs systems+ GmbH hat auf der Grundlage von „Rückführungsvereinbarung[en]“ in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen. Damit betreibt das Unternehmen das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.

Die rs systems+ GmbH führt das seinerzeit von der bc connect GmbH (i.L.) ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft weiter. Die BaFin hatte der bc connect GmbH (i.L.) mit Bescheid vom 25. November 2021 die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Einstellungsanordnung vom 10. Januar 2023 verpflichtet die rs systems+ GmbH, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen. Dem Alleingesellschafter, Rene Schindler, wurde mit Bescheid vom 10. Januar 2023 ebenfalls die Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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