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Handelsplattform gmapros.co: BaFin verschickt keine Schreiben zur Fortführung der Geschäftstätigkeit

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Foundry (CC0), Pixabay

Handelsplattform gmapros.co: BaFin verschickt keine Schreiben zur Fortführung der Geschäftstätigkeit

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Öffentlichkeit auf ihrer Website am 30. November 2022 über die Aufnahme bankaufsichtlicher Ermittlungen gegen die GMA Pros Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, Betreiberin der Handelsplattform gmapros.co, informiert. Wie der BaFin nunmehr bekannt geworden ist, wird Anlegerinnen und Anleger ein gefälschtes Schreiben der BaFin zur Verfügung gestellt. Dieses ist angeblich „An die Geschäftsleitung“ adressiert ist und trägt den Betreff „Wichtige Information betreffend der Anklage von GMAPros“.

In der Mitteilung wird „GMAPros“ angeblich eine „positive Leumundsbescheinigung“ erteilt, sodass der Anbieter seine Geschäftstätigkeit fortführen könne. Zudem wird in Aussicht gestellt, die beschriebene Veröffentlichung auf der BaFin-Website zu ändern. Die BaFin stellt klar, dass dieses Schreiben nicht von der BaFin stammt und eine Fälschung ist. Die BaFin versendet derartige Mitteilungen grundsätzlich nicht.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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