d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz zum 31. Dezember 2021
A. Aktiva
INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN | EUR | EUR | Vorjahr TEUR |
1. Beteiligungen | 19.056.843,21 | 19.297 | |
2. Barmittel und Barmitteläquivalente | |||
a) Täglich verfügbare Bankguthaben | 134.506,37 | 47 | |
3. Forderungen | |||
a) Zins- und Dividendenansprüche | 0,00 | 1.450 | |
b) Andere Forderungen | 421.683,51 | 421.683,51 | 422 |
4. Aktive Rechnungsabgrenzung | 4.086,49 | 0 | |
5. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile Kommanditisten | 989.742,59 | 0 | |
Summe Aktiva | 20.606.862,17 | 21.216 | |
B. Passiva |
|||
INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN | EUR | EUR | Vorjahr TEUR |
1. Rückstellungen | 37.962,48 | 49 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen | 30,00 | 12 | |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | |||
a) gegenüber Gesellschaftern | 29.800,32 | 0 | |
b) Andere | 20.539.069,37 | 20.568.869,69 | 16.290 |
4. Eigenkapital | |||
a) Kapitalanteile Kommanditisten | 192.500,00 | 5.078 | |
b) Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung | 1.531.843,21 | 1.772 | |
c) Bilanzverlust | -2.714.085,80 | -1.985 | |
d) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile Kommanditisten | 989.742,59 | 0,00 | 0 |
Summe Passiva | 20.606.862,17 | 21.216 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Investmenttätigkeit | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr TEUR |
1. Erträge | ||
a) Sonstige betriebliche Erträge | 54,07 | 0 |
Summe Erträge | 54,07 | 0 |
2. Aufwendungen | ||
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen | -18.470,97 | -12 |
b) Verwahrstellenvergütung | -17.850,00 | -17 |
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -24.600,00 | -16 |
d) Sonstige Aufwendungen | -35.392,43 | -36 |
Summe Aufwendungen | -96.313,40 | -81 |
3. Ordentlicher Nettoertrag / Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -96.259,33 | -81 |
4. Zeitwertänderung | ||
a) Aufwendungen aus der Neubewertung | -240.167,90 | -902 |
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres | -240.167,90 | -902 |
5. Ergebnis des Geschäftsjahres | -336.427,23 | -983 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
A. Allgemeines
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L. hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Registernummer HRA 9963 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine extern verwaltete geschlossene Spezial-Investment-KG nach § 150 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, die über kein eigenes Betriebsvermögen verfügt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags mit Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgelöst. Die Auflösung wurde am 11. Januar 2021 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zugleich wurden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Die Eintragung der Auflösung im Handelsregister ist am 8. Januar 2021 erfolgt.
B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), den für Investmentkommanditgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.
Die Bilanz wurde gemäß §§ 158, 135 Abs. 3 Satz 1 KAGB in Staffelform aufgestellt. Die Gliederung und der Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz sowie Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften für Investment-KGs der §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 3 KARBV.
Bei den Beteiligungen handelt es sich ausschließlich um Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 234 KAGB. Diese werden mit dem Wert gemäß § 31 KARBV angesetzt.
Die Bankguthaben (gemäß § 29 Abs. 2 KARBV) und Forderungen werden zum Nennbetrag ausgewiesen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungen, die erfolgsmäßig zukünftigen Wirtschaftsjahren zuzurechnen sind.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Sie sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Beteiligungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Anschaffungskosten | Zeitwertänderung | |||||
01.01.2021 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2021 EUR |
01.01.2021 EUR |
Zuschreibungen EUR |
|
Beteiligungen | 17.525.000,00 | 0,00 | 0,00 | 17.525.000,00 | 1.772.011,11 | 0,00 |
Insgesamt | 17.525.000,00 | 0,00 | 0,00 | 17.525.000,00 | 1.772.011,11 | 0,00 |
Zeitwertänderung | Buchwerte | |||
Abschreibungen EUR |
31.12.2021 EUR |
31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
|
Beteiligungen | -240.167,90 | 1.531.843,21 | 19.056.843,21 | 19.297.011,11 |
Insgesamt | -240.167,90 | 1.531.843,21 | 19.056.843,21 | 19.297.011,11 |
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen – wie im Vorjahr – nicht.
Die Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Komplementärin ist weder am Kapital noch am Vermögen beteiligt. Daher bestehen keine Kapitalkonten der Komplementärin.
Die Kapitalkonten der Kommanditisten gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2021 EUR |
31.12.2020 TEUR |
|
Kapitalkonto I (Haftsumme, soweit eingezahlt) | 192.500,00 | 193 |
Kapitalkonto II (Pflichteinlage ohne Haftsumme) | 19.057.500,00 | 19.058 |
Kapitalkonto III (EK-Entnahmen/sonstige Geschäftsvorfälle) | -19.057.500,00 | -14.172 |
Kapitalkonto IV (Gewinn-/Verlustvortragskonto) | -2.714.085,80 | -1.985 |
-2.521.585,80 | 3.093 | |
Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung | 1.531.843,21 | 1.772 |
-989.742,59 | 4.865 |
Zu den weiteren Angaben der GuV-Posten, insbesondere zu den wesentlichen sonstigen Aufwendungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 lit. e) KARBV, verweisen wir auf die Darstellung zur Ertragslage im Lagebericht.
Die Ergebnisverwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
2021 EUR |
2020 TEUR |
|
1. Bilanzverlust zu Beginn des Geschäftsjahres | -1.985.388,97 | -1.254 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -96.259,33 | -81 |
3. Belastung auf Kapitalkonten | -632.437,50 | -650 |
4. Bilanzverlust am Ende des Geschäftsjahres | -2.714.085,80 | -1.985 |
Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten gemäß § 24 Abs. 2 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
2021 EUR |
2020 TEUR |
|
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 4.864.622,14 | 13.498 |
1. Entnahmen für das Vorjahr | -382.437,50 | 0 |
2. Zwischenentnahmen | -250.000,00 | -650 |
3. Eigenkapitalentnahmen | -4.885.500,00 | -7.000 |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -96.259,33 | -81 |
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -240.167,90 | -902 |
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | -989.742,59 | 4.865 |
Umlaufende Anteile | 19.250 | 19.250 |
Ein Anteil beläuft sich hierbei auf jeweils EUR 1.000,00 des gezeichneten Eigenkapitals. Somit befinden sich zum Bilanzstichtag 19.250 Anteile im Umlauf. Der rechnerische Wert je Anteil gemäß § 168 Abs. 1 KAGB zum Bilanzstichtag ergibt sich grundsätzlich durch Division des Werts des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag mit den umlaufenden Anteilen zum Bilanzstichtag. Aufgrund der zum Teil in unterschiedlichen Geschäftsjahren erfolgten Beitritte von Kommanditisten und Einzahlungen der Kommanditeinlagen sowie der damit im Zusammenhang stehenden jährlichen Ergebniszuweisung kommt es nach dem Gesellschaftsvertrag zu unterschiedlichen Anteilswerten je Kommanditist. Somit ergeben sich bei vollständig geleisteter Kommanditeinlage folgende Anteilswertgruppen:
Anteilswert nach § 168 Abs. 1 KAGB | 2021 EUR |
2020 EUR |
Beitritt in 2013 | -134,53 – | 30,66 |
-7,65 | – 157,55 | |
Beitritt in 2014 | -93,33 | 71,86 |
– -27,19 | – 138,00 | |
Beitritt in 2015 | -27,19 | 138,00 |
D. Sonstige Angaben
Für ein (Vj. vier) von ihrer Tochtergesellschaft aufgenommenes Bankdarlehen (Gesamtvaluta zum 31. Dezember 2021: TEUR 160; Vj. TEUR 2.858) hat die Gesellschaft Bürgschaften über insgesamt TEUR 160 (Vj. TEUR 2.858) übernommen. Die von der Tochtergesellschaft erworbenen Immobilien sind mit Grundschulden über TEUR 160. (Vj. EUR 2,9 Mio.) belastet, die als Sicherheiten für das Darlehen dienen, weshalb das Risiko der Inanspruchnahme der Bürgschaft als vernachlässigbar gering eingeschätzt wird.
Die Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 KARBV für die mittelbar über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien ergeben sich aus folgender Tabelle:
Lage des Grundstücks | 22339 Hamburg Reembroden 45-61 | |
Art der Immobilie | Wohnimmobilie | |
– Eigentumswohnung – | ||
Strategie | Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) | |
Bei der Wohnungsprivatisierungstrategie sind höhere Leerstands-/Nutzungsausfallengeltquoten wegen der Käuferzielgruppe „Selbstnutzer“ gewünscht. | ||
Baujahr | 1968 | |
Erwerbsjahr | 2015 | |
Grundstücksgröße | 102,60 m2 | |
Gebäudenutzfläche (Wohnen | Gewerbe) | 75,21 m2 | 0,00 m2 |
Leerstandsquote | 0,0% | |
Nutzungsausfallentgeltquote | 0,0% | |
Fremdfinanzierungsquote | 81,0% | |
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge (Wohnen | Gewerbe) | k.A. | n.a. |
Verkehrswert (bzw. Kaufpreis bei NLÜ < 1 Jahr) | 266.800,00 € | |
Anschaffungsnebenkosten (ANK) | – € | |
Wesentliche Ergebnisse aus Wertgutachten | keine | |
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen | Mängelbeseitigung an den Dächern |
Die Komplementär-GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 als Vergütung für die Haftungsübernahme TEUR 24 inkl. Umsatzsteuer vereinnahmt.
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar betrifft ausschließlich Abschlussprüferleistungen (EUR 20.000,00).
Bezüglich der Ausführungen zu den Risikomanagementsystemen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht.
Nachtragsbericht
Seit dem 24. Februar 2022 ergeben sich durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die globalen Waren und Dienstleistungsströme, die sich auch in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L. niederschlagen können. Die bereits problematische Situation auf den Beschaffungsmärkten wird durch den Krieg noch weiter verstärkt. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 sind zurzeit noch nicht sicher kalkulierbar.
Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen im Lagebericht in Kapitel C. II. Bezüglich der COVID-19-Pandemie verweisen wir ebenfalls auf unsere Ausführungen im Lagebericht in Kapitel C. II.
Das zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Organe der Gesellschaft
Komplementärin: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Gräfelfing Gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00
Liquidatoren: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Gräfelfing vertreten durch ihre Geschäftsführer
Herr Frank Wojtalewicz, Wiesbaden
Herr Alexander von Mellenthin, Gräfelfing
Herr Dirk Hasselbring, Kronberg/Taunus (seit 11. Oktober 2022)
Herr Frank Wojtalewicz, Wiesbaden, Geschäftsführender Kommanditist
Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB i.V.m. §§ 158, 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGB
Wir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wiesbaden, 14. November 2022
Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH
Frank Wojtalewicz, Liquidator
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
A. GRUNDLAGEN
I. Geschäftsmodell des Unternehmens
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist ein geschlossener Spezial-AIF i.S.d. §§ 285 ff. KAGB, der vor Inkrafttreten des KAGB aufgelegt wurde (sog. Alt-Fonds). Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung, Durchführung und Verwaltung von Immobilienfonds. Der Fonds erreicht sein Investitionsziel durch unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von Grundstücken und Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien) in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung und Veräußerung oder sonstige Verwertung.
Die Gesellschaft ist gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags mit Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgelöst. Die Auflösung wurde am 11. Januar 2021 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zugleich wurden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Die Eintragung der Auflösung im Handelsregister ist am 8. Januar 2021 erfolgt.
Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile in Höhe von 100% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. Wohnen A GmbH i.L. mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. Wohnen A GmbH i.L. beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 19.030 (Vj. TEUR 18.889). Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 141 (Vj. TEUR 574) ab.
II. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland war auch im Jahr 2021 von der Corona-Pandemie gekennzeichnet. Die im Jahresverlauf stark schwankenden Infektionszahlen haben die wirtschaftlichen Aktivitäten in vielen Bereichen bestimmt. Nach dem pandemiebedingten Rückschlag im Winterhalbjahr 2020/21 konnte die deutsche Volkswirtschaft ab dem zweiten Quartal 2021 ihre Erholung fortsetzen. Mit zunehmendem Impffortschritt großer Teile der erwachsenen Bevölkerung wurden weitreichende Öffnungsschritte in den zuvor eingeschränkten Wirtschaftsbereichen möglich und die Mobilität der Menschen, die in Verbindung mit Konsum steht, legte deutlich zu. Im zweiten Quartal erholte sich die Wirtschaftsleistung in Deutschland kräftig und konnte damit einen Großteil des Konjunktureinbruchs zu Jahresbeginn wettmachen. Die für das Jahr 2022 prognostizierte wirtschaftliche Erholung wurde durch die weltweiten Liefer-und Kapazitätsengpässe ausgebremst. Für die stark in globale Wertschöpfungsketten eingebundene deutsche Industrie wurden die Lieferstörungen zum großen angebotsseitigen Belastungsfaktor. Steigende Energie-, Rohstoff- sowie Transportkosten belasteten in der zweiten Jahreshälfte 2021 die Gewinnspannen der Unternehmen zunehmend.
Die Fiskalpolitik blieb auch im Jahr 2021 weiterhin expansiv ausgerichtet. Neben den pandemiebedingten Unterstützungsmaßnahmen, die zum Teil noch aus 2020 nachwirkten, dürften finanzpolitische Maßnahmen – wie etwa die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags, die Kindergelderhöhung und die Senkung der EEG-Umlage – sich positiv auf die Binnennachfrage auswirken.
Für das Jahr 2021 rechnet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2021/2022 mit einem durchschnittlichen BIP-Wachstum von 2,7%. Damit dürfte das Vorkrisenniveau aus dem vierten Quartal 2019 erst zu Beginn des Jahres 2022 überschritten werden und somit später als noch im ersten Quartal 2021 erwartet.
Die Inflation hat sich im Jahr 2021 mit Wucht zurückgemeldet: höhere Inflationsraten als zuletzt beobachtet, hat es das letzte Mal in 1993 gegeben. Neben Sondereffekten durch die zu Jahresbeginn 2021 ausgelaufene temporäre Umsatzsteuersenkung führte das im Jahr 2020 pandemiebedingt niedrige Preisniveau – etwa bei Energie – zu höheren Jahresraten beim Verbraucherpreisindex. Zudem erhöhte die Einführung der CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Wärme die Inflation zusätzlich. Diese Basis- und Sondereffekte werden zum Jahreswechsel 2021/22 auslaufen.
Die geldpolitischen Maßnahmen der EZB stützten durch äußerst günstige Finanzierungsbedingungen die Wirtschaft. Die expansive geldpolitische Ausrichtung verfestigte dabei nicht nur das niedrige Zinsniveau, sondern führte bei steigender Inflation zu weiter sinkenden Realzinsen, die stimulierend auf die Nachfrage nach Produkten der d.i.i. auch in 2022 wirken dürften.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bleibt weiterhin stark von den direkten und indirekten Folgen der Pandemie beeinflusst, wobei die Heterogenität zwischen den Wirtschaftsbereichen relativ hoch ist.
III. Entwicklungen auf den Wohnimmobilienmärkten
Der Wohnimmobilienmarkt Deutschlands gilt sowohl bei in- als auch ausländischen Investoren als „sicherer Hafen“ und hat in den letzten Jahren stets an Attraktivität gewonnen. Diese Eigenschaft spiegelt sich auch im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Krise wider: Nach einer kurzen Phase anfänglicher Unsicherheit im Frühjahr 2020 sind bis dato keine nachteiligen Effekte auf dem Wohnimmobilienmarkt zu erkennen.
Ein Indikator, der Aussagen über die Attraktivität des deutschen Wohnimmobilienmarktes zulässt, ist das Transaktionsvolumen der gehandelten Einheiten. In Anlehnung an die veröffentlichten Zahlen der großen Maklerhäuser (u.a. JLL, Savills, BNP) wird deutlich, dass das Jahr 2021 im Hinblick auf das Transaktionsvolumen die Erwartungen deutlich übertroffen hat. So konstatiert JLL ein Transaktionsvolumen für Wohnimmobilien und -portfolios von rund Mrd.EUR 49,8. Damit wurde auch das bisherige Rekordergebnis aus dem Jahr 2015 (Mrd.EUR 25) mit weitem Abstand abgelöst. Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass die Attraktivität des Wohnimmobilienmarkts für Investoren aufgrund seiner Robustheit und Krisenresistenz auf langfristige Sicht nicht abnehmen wird. Verantwortlich hierfür sind mitunter gute Fundamentaldaten: Durch eine steigende Bevölkerungszahl, Urbanisierungsprozesse sowie eine zu geringe Bautätigkeit übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum häufig das vorhandene Angebot. Diese Situation ist bereits seit einigen Jahren insbesondere in den deutschen Großstädten und Ballungsgebieten zu erkennen.
Mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem hohen Nachfragedruck gehen Miet- und Kaufpreissteigerungen einher. In diesem Kontext versucht die Politik entgegenzuwirken und die Mieterrechte zu stärken.
Die Inflationsängste und Niedrigzinspolitik der Zentralbanken gepaart mit während der Pandemie gewachsenen Sparquoten und Geldbeständen der Sparer trieben die Wertsteigerungen im Wohnimmobilienbereich in 2021 weiter: Nach dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. sind die Kaufpreise für selbstgenutzte Eigentumswohnungen in Deutschland im 3. Quartal 2021 um 12,5% gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Die Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern steigerten sich deutlich verhaltener um 4%. Auch das Teilsegment Ein- und Zweifamilienhäuser verzeichnete im Jahresvergleich einen Preisanstieg um 12,6%. Ein noch markanterer Preisanstieg zeigte sich laut Statistischem Bundesamt mit +15,9% gegenüber dem Vorjahresquartal bei Ein- und Zweifamilienhäusern in dünn besiedelten ländlichen Kreisen. Dies waren die höchsten jemals im Vergleich zum Vorjahresquartal beobachteten Preissteigerungen bei selbst genutztem Wohneigentum.
Die Preissteigerung bei den Wohnimmobilien im Vergleich zum dritten Quartal 2020 ist laut vdp Ausdruck des hohen Nachfrageüberschusses.
IV. Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft
V.1. Ertragslage
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 beläuft sich auf TEUR -336 (Vj. TEUR -983) und setzt sich zusammen aus dem Ordentlichen Nettoertrag i.H.v. TEUR -96 (Vj. TEUR -81) und der Zeitwertänderung von TEUR -240 (Vj. TEUR -902).
Der Ordentliche Nettoertrag resultiert im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen von TEUR 18 (Vj. TEUR 12), der Verwahrstellenvergütung von TEUR 18 (Vj. TEUR 17), den Prüfungs- und Veröffentlichungskosten von TEUR 25 (Vj. TEUR 16) sowie die Sonstigen Aufwendungen über TEUR 35 (Vj. TEUR 36). Die Sonstigen Aufwendungen bestehen insbesondere aus der Haftungsvergütung der Komplementärin (TEUR 24; Vj. TEUR 24).
Die Zeitwertänderung resultiert – wie im Vorjahr – ausschließlich aus Abschreibungen auf die Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilen 6. Wohnen A GmbH i.L.
V.2. Finanzlage
Zum 31. Dezember 2021 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft TEUR -990 (Vj. TEUR 4.865).
Die Eigenkapitalquote beträgt -4,8% (Vj. 22,9%).
In der folgenden Aufstellung sind die Konditionen der Finanzierungen durch die Beteiligungsgesellschaft dargestellt:
Finanzierungsaufstellung d.i.i. 6 in TEUR, 31.12.2021
Darlehen maximal | Kredit bereits gezogen | Noch valutierbar (abhängig von Baukosten | Darlehen aktuelle Valuta | Zinsen in Prozent (Marge) | |
Hamburg – Reembroden | 3.000 | 3.000 | 0 | 160 | 1,89% |
Summe | 3.000 | 3.000 | 0 | 160 |
Zur Finanzierung der Eigenkapital-Rückgaben von insgesamt TEUR 4.886 und der GewinnEntnahmen der Gesellschafter von insgesamt TEUR 632 hat sich zum Bilanzstichtag das Darlehen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft von TEUR 16.290 auf TEUR 20.539 erhöht.
Die Gesellschaft ist während des gesamten Geschäftsjahres 2021 stets in der Lage gewesen, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
V.3. Vermögenslage
Die Gesellschaft hält eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft. Die Anschaffungskosten hierfür betragen bis zum Bilanzstichtag TEUR 17.525 (Vj. TEUR 17.525) und setzen sich aus der Stammeinlage über TEUR 25 und der Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 17.500 zusammen. Die Bewertung der Beteiligung auf den Bilanzstichtag ergab im Geschäftsjahr 2021 Abschreibungen über TEUR -240 (Vj. TEUR -902).
Die Beteiligungsgesellschaft hält zum 31. Dezember 2021 folgendes Immobilienvermögen:
Überblick Gesamtportfolio | Nutzen Lasten Übergang | Strategie | Ankauf Wohn-/ Gewerbeeinheiten | Akt. Wohn-/ Gewerbeeinheiten | IST-Fläche [m2] | Leerstand Fläche [%] |
Hamburg – Reembroden | Mrz. 15 | Privatisierung | 44 | 1 | 75 | 0,00% |
Summe | 44 | 1 | 75 | 0,00% |
Überblick Gesamtportfolio | IST-Miete Wohnen [€/m2] |
Hamburg – Reembroden | 7,80 |
Summe | 7,80 |
Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Abschlussprüfung (TEUR 24; Vj. TEUR 28), die Steuererklärungen (TEUR 9; Vj. TEUR 15) sowie die Verwahrstellenvergütung (TEUR 4; Vj. TEUR 4). Der Rückgang der Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus den bis zum Bilanzstichtag in Rechnung gestellten Kosten für die Abschlussprüfungen 2019 und 2020.
V.4. Die Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft
Das Geschäftsjahr 2021 mit einem Ergebnis des Geschäftsjahres von TEUR -336 (Vj. TEUR -983) entsprach aufgrund der durch die Corona-Pandemie verringerten Vertriebsgeschwindigkeit nicht den Erwartungen. Eine Vielzahl der verbleibenden Wohneinheiten konnte in 2021 beurkundet werden. Der Restbestand wird in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2022 veräußert werden können.
B. TÄTIGKEITSBERICHT
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG wird seit dem 22. Juli 2014 von der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet.
Die d.i.i. Investment GmbH wurde am 11. Mai 2010 gegründet. Gesellschafter ist die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien GmbH. Die d.i.i. Investment GmbH erhielt am 4. Juli 2014 gemäß §§ 20, 22 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Erlaubnis für die Tätigkeit als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen bezogen auf geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB. Am 7. November 2014 wurde die Erlaubnis von der BaFin um die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB erweitert. Am 18. November 2019 wurde die Erlaubnis von der BaFin noch mal erneuert.
Folgende Vermögensgegenstände dürfen verwaltet werden a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland,
Das Portfoliomanagement und das Risikomanagement werden innerhalb der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) wahrgenommen. Beide Bereiche sind funktional getrennt und werden von unterschiedlichen Geschäftsführern verantwortet.
Im Ressort „Portfoliomanagement“ werden die Aufgaben Immobilieneinkauf, Fondssteuerung, Immobilienportfolioverwaltung, Liquiditätsanlagemanagement wahrgenommen.
Das Ressort „Risikomanagement“ nimmt die Aufgaben Risikomanagement und Risikocontrolling, Liquiditätsrisikomanagement, Compliance/Interessenkonfliktmanagement/Geldwäscheabwehr/ Datenschutz, Auslagerungscontrolling, Melde- und Anzeigewesen sowie Controlling wahr.
Die Geschäftsleitung möchte eine solide und umsichtige Vergütungspolitik etablieren und missbräuchliche Umgehungen vermeiden. Das Vergütungssystem ist darauf ausgelegt, Anreize für die Geschäftsleiter und Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu vermeiden. Die fixe Vergütung ist ausreichend hoch, um die erbrachten beruflichen Dienste fair und entsprechend der ausgeübten Funktion, den Marktgegebenheiten sowie den Anforderungen an die Qualifikation und die Fähigkeiten der Mitarbeiter zu entlohnen. Dadurch soll erreicht werden, dass sich die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft nicht auf die Erarbeitung einer variablen Vergütung konzentrieren.
Die Gesamtsumme der Mitarbeitervergütungen des abgelaufenen Geschäftsjahres der d.i.i. Investment GmbH beträgt TEUR 2.4872.222 (Vj. TEUR 2.076), davon auf Geschäftsleiter entfallend TEUR 892 (Vj. TEUR 615). Darin enthalten ist eine variable Vergütung i.H.v. TEUR 260 (Vj. TEUR 281); dies entspricht 10,5% (Vj. 13,5%) der Gesamtvergütung.
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 – ohne Berücksichtigung der Geschäftsleitung – 19 (Vj. 15) MitarbeiterInnen in Vollzeit und ein (Vj. ein) Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt.
Auf Grund der geringen Anzahl der Mitarbeiter wurde nicht nach Risk Takern unterschieden.
Tätigkeit der Gesellschaft:
Zum 31. Dezember 2021 befindet sich eine Wohneinheit mit einer Gesamtfläche von 75 m2 im Bestand des 6. Fonds. Der flächenmäßige Leerstand beträgt aktuell 0%. Derzeit können wir bei der Vermietung in diesem Objekt eine durchschnittliche Istmiete von 7,80 €/m2 erzielen.
Im Geschäftsjahr konnten die Nettokaltmieten in EUR/m2 in den unterschiedlichen Portfolios gesteigert werden. Es wurde eine Mieterhöhung durchgesetzt.
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt TEUR 118 in die Modernisierung der Gebäude investiert.
In 2021 wurden insgesamt 18 Wohnungen mit Nutzen-Lasten-Übergang verkauft; davon allein 15 Wohneinheiten in den Hamburger Objekten. Hieraus resultieren Umsätze aus Verkäufen von Grundstücken in Höhe von insgesamt TEUR 3.854.
Die finanziellen Leistungsindikatoren in der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG basieren auf monatlich ermittelten Finanzkennzahlen (EAT, EBT, EBIT, EBITDA und Eigenkapitalrendite).1 Abweichungen bei den ersten vier Kennzahlen führen zu entsprechenden Maßnahmen.
1 Der EAT (Earnings after Taxes) ist der Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) nach Steuern. Beim EBT (Earnings before Taxes) handelt es sich um den Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) vor Steuern. Bei der Berechnung des EBIT wird das EBT um das Zinsergebnis bereinigt. Das EBITDA ergibt sich aus dem EBIT zuzüglich Abschreibungen auf das immaterielle Anlagevermögen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Zeitwerte des Umlaufvermögens. Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich aus der Relation von EAT zum Eigenkapital.
Für das Geschäftsjahr 2021 können folgende Finanzkennzahlen genannt werden:
Finanzielle Leistungsindikatoren | 2021 | 2020 |
EAT | -96.259 | -80.912 |
EBT | -96.259 | -80.912 |
EBIT | -77.788 | -68.753 |
EBITDA | -77.788 | -68.753 |
Eigenkapitalrendite | 9,7% | -1,7% |
Bezüglich der Wertentwicklung des Investmentfonds im Geschäftsjahr 2021 verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt C (Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung) im Anhang des Jahresabschlusses. Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung des Investmentfonds.
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L. ist insbesondere Marktpreisrisiken ausgesetzt. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen in Abschnitt C.II. (Risikobericht) des Lageberichts.
C. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
I. Chancenbericht
Die Investment Ratio der d.i.i. leitet sich aus der Einschätzung des deutschen Wohnimmobilienmarktes ab und lässt sich zusammenfassend wie folgt beschreiben:
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Deutschland beheimatet in den nächsten Jahren weiterhin konstant über 80 Millionen Einwohner. |
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Die aktuell rund 83 Millionen Menschen beanspruchen zunehmend mehr Quadratmeter Wohnfläche pro Person. |
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Viele Menschen mit entsprechender Kaufkraft ziehen wegen der vorhandenen Infrastruktur, den Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten sowie den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Städte und deren Umland. |
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Durch den zunehmenden Bedarf an Wohnraum und der zu geringen sowie zu teuren Neubautätigkeit kann die Angebotsseite in Form von bezahlbarem Wohnraum die Nachfrage nicht ausreichend bedienen. |
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Aufgrund des auch zukünftig bestehenden Nachfrageüberhangs nach Wohnraum werden die Miet- und Kaufpreise für Wohnimmobilien in den deutschen (Groß-)Städten und Ballungsgebieten weiter steigen. |
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Die Steigerung der Miet- und Kaufpreise sowie die Entwicklung der Nebenkosten führen insbesondere zu einer Angebotsverknappung des bezahlbaren Wohnraums. In diesem Segment besteht eine besonders hohe Nachfrage, die auch zukünftig die dominierende sein wird. |
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Aktiv gemanagter Wohnraum wird in Bezug auf Instandhaltung und Energiekosten von Käufern zunehmend honoriert und führt somit zu mehr Akzeptanz für höhere Kaufpreise. |
Diese Rahmenbedingungen bieten für die d.i.i. Chancen zum weiteren Ausbau der Geschäftsaktivitäten für die wir uns gut aufgestellt sehen.
II. Risikobericht
Risikomanagementsystem
Das Risikomanagement der Gesellschaft wird von der sie verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft durchgeführt. Ein einheitliches Risikomanagement sorgt dafür, dass Chancen und Risiken systematisch erfasst, bewertet, gesteuert, überwacht und kommuniziert werden. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und Potentiale sowie ihre finanziellen Auswirkungen zu gewinnen und so zu steuern, dass der Fortbestand der d.i.i. nicht gefährdet, sondern der Unternehmenswert nachhaltig gesichert und gesteigert werden kann.
Das Risikomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft erstreckt sich insbesondere auch auf die von ihr verwalteten Fonds. Insoweit muss gewährleistet sein, dass die für die jeweiligen Anlagestrategien wesentlichen Risiken der Fonds jederzeit identifiziert, erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährleistet, dass die Risikoprofile der Fonds der Größe, der Zusammensetzung sowie den Anlagestrategien und Anlagezielen entsprechen, wie sie in den Anlagebedingungen und den sonstigen Verkaufsunterlagen des Fonds festgelegt sind. Außerdem stellt die Kapitalverwaltungsgesellschaft sicher, dass die mit den einzelnen Anlagepositionen verbundenen Risiken sowie deren jeweilige Wirkung auf das Gesamtrisikoprofil des jeweiligen Fonds laufend ordnungsgemäß erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Die aus dem Beschwerdemanagement gemeldeten Risiken werden auf der Fondsebene mitberücksichtigt.
Die Unterteilung der auftretenden Risiken erfolgt in Marktrisiken, finanzwirtschaftliche, leistungswirtschaftliche, strategische und externe Risiken.
Die Gesellschaft sieht sich im Wesentlichen folgenden Risiken ausgesetzt:
Marktrisiken (Mietpreis-, Mietrückstands-, Leerstands- und Immobilienpreisrisiken)
Unter dem Begriff „Marktrisiken“ werden alle unerwarteten negativen Einflüsse auf das Fondsvolumen und die geplanten Margen zusammengefasst. Als unmittelbare Folge ziehen diese die nachhaltigen Ergebnisrückgänge nach sich.
Unter dem Begriff Mietpreisrisiko versteht man die negative Entwicklung der Mietpreise aufgrund der veränderten Marktsituation am Objekt, Standort oder Region. Als Mietrückstandsrisiken sind ungeplant ausfallende Mieteingänge definiert. Unter Leerstandrisiken werden Abweichungen von geplanten Leerstandquoten der Objekte innerhalb eines Fonds determiniert. Die Gesellschaft begegnet diesen Risiken, indem sie im Asset Management Prozesse und Maßnahmen zur Reduktion des Leerstandes definiert und einhält und Mietforderungsmanagement systematisiert.
Von den Immobilienpreisrisiken spricht man bei negativen Entwicklungen der Verkehrswerte der Objekte innerhalb eines Fonds. Zukünftig besteht die Herausforderung darin, die Werthaltigkeit unserer Immobilien zu sichern. Dieser Gefahr wirken wir entgegen, indem wir unsere Gebäude kontinuierlich energetisch sanieren und modernisieren.
Forderungsausfallrisiken
Zum Stichtag weisen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften Forderungen gegen andere Unternehmen der d.i.i.-Gruppe aus. Aus unserer Sicht sind diese werthaltig, weil es zurzeit keine Anhaltspunkte gibt, dass diese nicht erfüllt werden können. Nicht werthaltigen Forderungen wird dagegen grundsätzlich mit Wertberichtigungen in angemessener Höhe begegnet.
Aktuelle Risikosituation
In der Gesamtbeurteilung der Risikosituation der d.i.i ergab sich im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr keine wesentliche Veränderung der Risikosituation. Das Risikomanagement der d.i.i. sieht aus heutiger Sicht keine Risiken, denen die Gesellschaft nicht in angemessener Weise entgegenwirken kann oder die sich bestandsgefährdend auf die Ertrags, Vermögens- und/oder Finanzlage des Unternehmens oder der Fonds auswirken könnten.
Das Geschäftsmodell hat sich während der SARS-Cov-2-Pandemie als sehr robust bewiesen und sichert eine weitestgehende Unabhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen. Die Auswirkungen der SARS-Cov-2-Pandemie sind in der Risikosituation der Fonds kaum spürbar.
Wir beobachten derzeit keine Erhöhung der Preisrisiken im Wohnimmobiliensektor und gehen mittel- bis langfristig von einer stabilen Lage und weiteren Steigerungen der Verkehrswerte im Wohnimmobiliensektor aus. Wir sehen aber auch, dass die Zeiten des ultrabilligen Geldes zu Ende gehen und der Rückenwind für die Preisentwicklungen, wie in 2021 beobachtet, abnimmt. Wir erwarten, dass auch in 2022 die Zinsniveaus unterhalb der Inflation bleiben, was reale Geldentwertung bedeutet und Sachinvestitionen attraktiv macht.
Direkte Folgen aufgrund des Ukraine-Russland-Krieges sind zu Ende April 2022 nicht ersichtlich. Ein Screening der Investoren in Bezug auf aktualisierte Sanktionslisten lieferte negative Ergebnisse. Wir sehen derzeit indirekte Risiken wie steigende Baukosten, Verzögerungen der Baumaßnahmen als Folge der Rohstoffverfügbarkeit und Unterbrechungen der Lieferketten. Wir gehen von den restriktiveren Kreditvergaben der Banken und kurzfristig bis Ende 2022 nur leichten Zinssteigerungen aus. Die anziehende Inflation wirkt sich unterstützend für die Immobiliennachfrage aus. Die realwirtschaftlichen Folgen sind zu Ende April 2022 kaum einzuschätzen und hängen von weiteren Entwicklungen des Ukraine-Russland-Krieges und Bestehenbleiben oder Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen ab.
D. PROGNOSEBERICHT
Durch die Corona-Pandemie konnten in 2021 nicht alle Wohnungen planmäßig verkauft werden. Die letzte Wohnung wurde im Geschäftsjahr 2022 abverkauft, um mit der Liquidation des Fonds fortzufahren.
Aufgrund der fortschreitenden Liquidation der Gesellschaft rechnen wir im Geschäftsjahr 2022 mit einem negativen Ergebnis, was sich leicht unter dem Niveau von 2021 befinden wird.
E. ANGABEN GEMÄSS § 23 ABS. 2 NR. 4-6 KARBV
Die Gesellschaft hat ein gezeichnetes Kommanditkapital von TEUR 19.250 und 19.250 Kommanditanteilen.
Die d.i.i. Investment GmbH ist die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des geschlossenen Spezial-AIF d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG.
Die KVG ist als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen und verwaltet inländische Investmentvermögen. Die KVG ist für das Portfolio- und Risikomanagement sowie die erweiterten Berichts-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten verantwortlich. Die KVG ist berechtigt, Aufgaben an Dritte zu übertragen. Sie verwaltet, unmittelbar oder mittelbar über verschiedene Objektgesellschaften (nachfolgend „Objektgesellschaften“) Immobilien (nachfolgend „Objekte“) bzw. Immobilienportfolien (nachfolgend „Portfolio“).
Die KVG übernimmt für die Auftraggeber das Asset Management im Hinblick auf die gesamten von den Auftraggebern direkt oder indirekt gehaltenen Objekte.
Das Asset Management umfasst
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die Beratung im Hinblick auf die Auswahl, Analyse, Bewertung und Durchführung des Erwerbs und des Verkaufs von Immobilienobjekten sowie |
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das operative Management von Objekten. Die Leistungen der KVG erstrecken sich auf alle gehaltenen und alle zukünftig zu erwerbenden Objekte, sobald Nutzen und/oder Lasten dieser Objekte direkt bzw. mittelbar auf eine Tochtergesellschaft übergegangen sind. |
Die Gesellschaft verpflichtet sich, der KVG sämtliche Unterlagen und Informationen über alle Objekte vollständig und richtig zu übergeben, die die KVG zur Durchführung des Auftrages benötigt.
Die KVG wird die Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen sowie fachgerecht bearbeiten.
Die KVG wird die Gesellschaft oder von dieser benannte Dritte über alle der KVG bekannten wesentlichen, die Objekte betreffenden Angelegenheiten unverzüglich unterrichten. Der Gesellschaft sind ferner alle der KVG bekannten Informationen weiterzugeben, die – in welcher Weise auch immer – für den Fortbestand und die Wirtschaftlichkeit der Objekte von Bedeutung sind oder sein könnten (z.B. Veränderungen im Umfeld, behördliche Entscheidungen u.ä.).
Die KVG wird der Gesellschaft Berichte über alle wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der einzelnen Objekte erstellen und an die Auftraggeber weiterleiten. Die KVG wird ferner, soweit erforderlich, entsprechende Berichte für finanzierende Banken nach Maßgabe der jeweiligen Kreditverträge erstellen. Einzelheiten zu Form und Inhalten dieser turnusmäßigen Berichte sind von der Gesellschaft festzulegen. Die KVG kann sich für die Erfüllung der Verpflichtung Dritter bedienen.
Der Gesellschaft und den von ihr Bevollmächtigten ist nach vorheriger Ankündigung Einblick in die die Objekte betreffenden Unterlagen zu gewähren. Mit Beendigung des Auftrages oder nach Aufforderung durch die Gesellschaft sind sämtliche Unterlagen der Gesellschaft auszuhändigen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Die KVG ist im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen stets im Interesse der Gesellschaft zu handeln und hierbei deren Weisungen zu beachten.
Die Weisungsbefugnisse der Gesellschaft gegenüber der KVG erstrecken sich insbesondere auf die Präzisierung der übertragenen Aufgaben. Eine Erweiterung des umgrenzten Aufgabengebietes bedarf jedoch der einvernehmlichen Einigung aller Vertragsparteien.
Durch den Verwaltungsvertrag wird kein Arbeitsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Mitarbeitern der KVG begründet. Die Art und Weise der Erledigung der Aufgaben der KVG sowie die Bestimmungen des hierzu einzusetzenden Personenkreises obliegt allein der KVG. Soweit die KVG Weisungen erhält, binden diese allein die KVG und nicht deren Mitarbeiter. Die Mitarbeiter der KVG unterliegen allein den Weisungen der KVG.
Die KVG sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber der Gesellschaft nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In diesem Fall ist die Haftung der KVG jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die KVG unbeschränkt.
Die KVG übernimmt für Lieferungen und Leistungen der von ihr beauftragten Objektverwalter oder sonstige Dienstleister keine Gewährleistung. Sie haftet der Gesellschaft jedoch dafür, dass sie die Objektverwalter und Dienstleister mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie unter Berücksichtigung der der Gesellschaft gegebenenfalls auferlegten Pflichten, z.B. aus Finanzierungszusagen von Banken, ausgewählt hat.
Die Haftung für alle Ansprüche der Gesellschaft gegenüber der KVG aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist beschränkt auf den Betrag der an die Gesellschaft in den letzten zwei vollen Geschäftsjahren vor Eintritt des Haftungsfalles gezahlten Gesamtvergütung.
Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2019. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist jederzeit fristlos zulässig.
Die KVG ist bei Beendigung dieses Vertrages verpflichtet, der Gesellschaft bzw. den Objektgesellschaften alle in § 257 HGB genannten noch vorhandenen Unterlagen sowie alle zur ordnungsgemäßen Fortsetzung der Buchführung und allgemeinen Verwaltung notwendigen Unterlagen herauszugeben.
Für die vollständige Konzeption des Beteiligungsangebots sowie die Investorenansprache zur Vermittlung des erforderlichen Eigenkapitals erhält die KVG jeweils eine einmalige Vergütung i.H.v. 1% aller im Wege der Privatplatzierung gezeichneten Kommanditeinlagen der Gesellschaft, mindestens jedoch einen Betrag von jeweils EUR 100.000,00.
Für die Investorenbetreuung erhält die KVG seit dem Geschäftsjahr 2014 eine jährliche Vergütung i.H.v. EUR 50.000,00.
Die KVG erhält für ihre Beratungs- und Verwaltungsleistungen nach § 1 von den Auftraggebern eine Managementgebühr in Höhe von 1% p.a. bezogen auf den Buchwert des Immobilienbestandes, der bei den Auftraggebern und in eventuellen Beteiligungsgesellschaften bilanziert ist, mindestens jedoch EUR 100.000,00 pro Jahr (nachfolgend „Managementgebühr“). Die Managementgebühr ist auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse zu ermitteln. Dabei sind Abgänge und Zugänge von einzelnen Objekten pro-rata-temporis für das Geschäftsjahr, in dem der Zugang bzw. der Abgang erfolgt, zu berücksichtigen. Maßgeblich ist jeweils der Immobilienbestand zum Monatsanfang. Die KVG erhält nach dem angenommenen Investitionsverlauf bemessene Abschlagszahlungen auf die jährliche Managementgebühr, die im Voraus in zwölf Monatsraten jeweils zum 1. eines jeden Monats zu zahlen sind. Zum 31.12. eines Jahres wird im Rahmen einer Endabrechnung die endgültige Managementgebühr für das Geschäftsjahr abgerechnet.
Für den von der KVG beratenen Ankauf von Wohnimmobilien oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erhält die KVG eine Einmalprovision in Höhe von 1,5% des jeweiligen Nettokaufpreises. Nettokaufpreis in diesem Sinne ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten. Die Vergütung ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Für den von ihr beratenen Verkauf von Wohnimmobilien oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erhält die KVG eine Einmalprovision in Höhe von 2,0% des jeweiligen Nettoverkaufspreises bei der Veräußerung von Wohnraum im Rahmen von Wohnungsprivatisierungen (Schaffung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz). Nettoverkaufspreis in diesem Sinne ist der tatsächlich vereinnahmte Verkaufspreis vor Abzug etwaiger Veräußerungsnebenkosten. Der Anspruch auf die Vergütung entsteht mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Sofern die KVG den Verkauf von Wohnungen durch eigenes Personal durchführt, erhält die KVG für diese Tätigkeit zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 3,5% des Nettoverkaufspreises. Nettoverkaufspreis in diesem Sinne ist der tatsächlich vereinnahmte Verkaufspreis vor Abzug etwaiger Veräußerungsnebenkosten. Der Anspruch auf die jeweilige Vergütung entsteht mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Die nach vorstehenden Absätzen geschuldeten Vergütungen und Gebühren sind Nettobeträge und erhöhen sich durch eine ggf. darauf entfallende Umsatzsteuer.
Soweit die KVG Beratungs- und Verwaltungsleistungen, insbesondere Beratungsleistungen bei der Umsetzung des Geschäftsgegenstands der Gesellschaft im Zusammenhang mit rechtlichen oder steuerrechtlichen Fragestellungen, durch die Einschaltung von Nachunternehmern (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.) erbringen lässt, werden ihr diese Aufwendungen durch die Gesellschaft erstattet. Soweit solche Kosten im Zusammenhang mit einer geplanten Akquisition entstanden sind und es nicht zum Abschluss einer wirksamen Transaktion kommt, so werden sich die KVG und Auftraggeber diese Kosten teilen.
Eine Weiterverlagerung der von der KVG übernommenen Aufgaben auf Dritte, insbesondere die Einschaltung von Nachunternehmern, ist zulässig. Die KVG bleibt der Gesellschaft gegenüber für die Erfüllung der ihr aus diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verantwortlich, auch wenn sie die Aufgaben durch beauftragte Dritte erfüllen lässt.
Die KVG ist bevollmächtigt, Einblick in die den Grundbesitz der Objekte und Immobilienportfolien betreffenden Unterlagen bei sämtlichen Behörden zu nehmen und Unterlagen zum Zwecke der Kopienanfertigung zu entleihen sowie Untervollmachten zu diesem Zwecke zu erteilen.
Die KVG ist ohne gesonderte Bevollmächtigung nicht berechtigt, die Gesellschaft rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Die KVG unterliegt gegenüber der Gesellschaft keinem Wettbewerbsverbot. Die KVG wird jedoch sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbesorgung nach diesem Vertrag von der Gesellschaft erlangt, vertraulich behandeln und nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft oder im Rahmen ihrer vertraglich, gesetzlich oder behördlich auferlegten Pflichten offenlegen.
F. ERKLÄRUNG NACH § 289 ABS. 1 SATZ 5 HGB I.V.M. §§ 158, 135 ABS. 1 SATZ 2 NR. 3 KAGB
Wir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Wiesbaden, 14. November 2022
Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH
Frank Wojtalewicz, Liquidator
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG:
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. |
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Frankfurt am Main, den 14. November 2022
RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
S. Varughese, Wirtschaftsprüfer
F. Weber, Wirtschaftsprüfer