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Geldwäscheverdacht: Viel Ärger für Florian Fritsch in der Schweiz und Liechtenstein

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geralt (CC0), Pixabay

Nicht nur wir haben in den letzten Monaten viel über Florian Fritsch berichtet, unter anderem auch das Handelsblatt. Jetzt aber gibt es eine neue Entwicklung für Florian Fritsch. Eine Entwicklung, die ihm aber möglicherweise dann doch großen Ärger und Schaden an seiner Reputation einbringen wird.

Auch die Schweizer Handelszeitung widmet Florian Fritsch einen aktuellen Bericht in Ihrer gestrigen Ausgabe.

Zitat:

Der Unternehmer und Investor Florian Fritsch steht unter Geldwäsche-Verdacht. In Liechtenstein, der Schweiz und Österreich wird untersucht.

Wegen des Verdachts auf Betrug und Geldwäsche haben die Staatsanwaltschaften in Liechtenstein, der Schweiz und Österreich informierten Kreisen zufolge mehrere Liegenschaften durchsucht, die dem Unternehmer Florian Fritsch zugerechnet werden.

Er gehört zu den Investoren, die versuchen, die indische Fluggesellschaft Jet Airways wiederzubeleben. Fritsch ist ehemaliger deutscher Hobby-Rennfahrer und hat die Investmentfirmen Fritsch & Co. mit Sitz in Vaduz sowie die Kalrock in Zug gegründet.

Die Ermittler der Polizei Liechtenstein sind dabei, in Razzien vom 26. Oktober beschlagnahmte Beweise auszuwerten, teilte die dortige Staatsanwaltschaft auf Fragen von Bloomberg News mit, ohne Fritsch zu nennen. Wie zu hören ist, haben die Behörden auch Fritsch zuzurechnende Vermögenswerte eingefroren.

Kalrock Capital soll Jet Airways auf Beine helfen

Fritsch und seine Investmentgesellschaft Kalrock Capital sind Teil eines Konsortiums, das ausgewählt wurde, Jet Airways wieder auf die Beine zu helfen. Die einst grösste private Fluggesellschaft Indiens hatte 2019 angesichts hoher Schulden Insolvenz angemeldet. Fritschs Partner ist Murari Lal Jalan, ein Geschäftsmann aus Dubai.

Das Verfahren wurde aufgrund «mehrerer Anzeigen mutmaßlich Geschädigter eingeleitet» und richtet sich gegen mehrere Personen, erklärte Robert Wallner, der Leiter der Staatsanwaltschaft in Liechtenstein. Es gelte die Unschuldsvermutung.

https://www.handelszeitung.ch/newsticker/razzien-bei-investor-fritsch-in-schweiz-und-liechtenstein-545983

 

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