Start Allgemein Insolvent: 09 Media GmbH und die ehemalige Verbindung zu Thomas Mannstaedt

Insolvent: 09 Media GmbH und die ehemalige Verbindung zu Thomas Mannstaedt

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derneuemann (CC0), Pixabay

Eigentlich könnte man sich fast freuen, dass dieses Unternehmen in Insolvenz ist, denn wir ordnen dieses Unternehmen als wichtigen Baustein in der dubiosen Unternehmenskonstruktion der Gesellschaften von Thomas Mannstaedt ein.

Dieses Unternehmen, war möglicherweise dafür verantwortlich, im Internet die Werbung für die Unternehmen von Thomas Mannstaedt zu gestalten. Werbung für dubiose Unternehmen eben dieses Herrn Mannstaedt.

Hier die aktuellen Firmen von Herr Mannstaedt:

09 Media GmbH

03.07.2019

Name · Geschäftsführer: Michael Simmendinger · Nicht mehr Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

28.11.2017

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

A & S GmbH Schlüsseldienstzentrale für Deutschland 24-Stunden-Servicerufnummer Schlosserarbeiten Tresore   (i.L.)

10.04.2019

Liquidation · Liquidator: Thomas Mannstaedt

09.07.2009

Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Kerstin Hoffmann · Nicht mehr Prokura: Thomas Mannstaedt

07.07.2009

Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Kerstin Hoffmann · Nicht mehr Prokura: Thomas Mannstaedt

27.02.2009

Name · Geschäftsführer: Kerstin Hoffmann · Prokura: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Satzung

13.02.2009

Name · Geschäftsführer: Kerstin Hoffmann · Prokura: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Satzung

20.01.2009

Anschrift · Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Natalie Jurk · Nicht mehr Prokura: Thomas Mannstaedt

19.01.2009

Anschrift · Firmensitz · Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Natalie Jurk · Nicht mehr Prokura: Thomas Mannstaedt

08.01.2007

Neu­ein­tra­gung · Geschäftsführer: Natalie Jurk · Prokura: Thomas Mannstaedt · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

27.12.2006

Neu­ein­tra­gung · Name · Firmensitz · Geschäftsführer: Natalie Jurk · Prokura: Thomas Mannstaedt · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Rechtsform: GmbH

Der Handwerker Engel GmbH Haus- und Gebäudetechnik

23.02.2016

Anschrift · Sitzverlegung: DFH Der freundliche Handwerkerservice GmbH Handwerkervermittlung · Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag ·…

22.02.2016

Neu­ein­tra­gung · Name · Anschrift · Firmensitz · Sitzverlegung: DFH Der freundliche Handwerkerservice GmbH Handwerkervermittlung · Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Kapital ·…

06.03.2013

Neu­ein­tra­gung · Name · Anschrift · Firmensitz · Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag · Rechtsform: GmbH · Ver­tre­tungs­re­ge­lung

04.03.2013

Name · Anschrift · Firmensitz · Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

Der Sicherheitsprofi Schlüsseldienst Schlosserei Alarm + Überwachungstechnik Schloss- und Beschlaghandel e. K.

01.09.2005

Neu­ein­tra­gung · Inhaber: Thomas Mannstaedt · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand

Die Aufsperrengel GmbH Schlüsseldienst 24-Std Alarmanlagen Tresore Rufumleitung ✝︎

18.07.2012

Geschäftsführer: Wolfgang Fischer · Prokura: Helena Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt

30.10.2009

Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Kerstin Hoffmann

09.10.2009

Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt, Kerstin Hoffmann

09.07.2009

Name · Geschäftsführer: Kerstin Hoffmann · Nicht mehr Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Satzung

06.07.2009

Name · Geschäftsführer: Kerstin Hoffmann · Nicht mehr Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Satzung

15.05.2009

Anschrift · Geschäftsführer: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Michael Buchner · Nicht mehr Prokura: Thomas Mannstaedt

26.03.2009

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Michael Buchner · Prokura: Thomas Mannstaedt · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

12.03.2009

Name · Anschrift · Firmensitz · Geschäftsführer: Michael Buchner · Prokura: Thomas Mannstaedt · Nicht mehr Geschäftsführer: Michael Buchner · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Rechtsform: GmbH

Elektro Plus Elektronotdienst, Alarmanlagen, Videoüberwachungssysteme, Solaranlagen, 24-Std-Servicerufnummer

25.08.2010

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Inhaber: Thomas Mannstaedt · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand

Haustechnik Seibel GmbH

06.11.2020

Geschäftsführer: Daniel Söldenwagner · Nicht mehr Geschäftsführer: Valerie Seibel · Nicht mehr Prokura: Thomas Mannstaedt

09.11.2018

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Geschäftsführer: Valerie Seibel · Prokura: Thomas Mannstaedt · Kapital · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Ge­sell­schafts­ver­trag

Sicherheitstechnik Mannstaedt Schlüsseldienst 24-Std.-Servicerufnummer Schlosserei Alarm + Überwachungstechnik Schloss- und Beschlaghandel e. K.

27.11.2003

Neu­ein­tra­gung · Name · Firmensitz · Inhaber: Thomas Mannstaedt · Rechtsform: e. K

VdG Glasnotdienstzentrale für Deutschland e. K.

28.02.2013

Neu­ein­tra­gung · Anschrift · Inhaber: Thomas Mannstaedt

Insolvenzmeldung 09 Media GmbH

Az.: 2 IN 297/22 In dem Verfahren über den Antrag d. 09 Media GmbH, Im Gewerbepark A 10, 93059 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Simmendinger Michael, geboren am 21.07.1968
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16298
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 03.08.2022 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stephan Meyer, Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg, Telefon: +49(941)461030-0, Telefax: +49(941)461030-1600.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht – 03.08.2022

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