Die Deutsche Börse Aktiengesellschaft hat am 16. September 2026 Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von 600 Millionen Euro ausgegeben. Das geht aus einer Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz vom 28. September 2026 hervor.
Die Schuldverschreibungen haben eine reguläre Laufzeit bis 2031 und werden mit 0,50 Prozent verzinst. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt 363,6743 Euro je Aktie. Die Wandelanleihe trägt die ISIN DE000A5GS529.
Wandelschuldverschreibungen verbinden Merkmale einer Anleihe mit der Möglichkeit, unter den maßgeblichen Bedingungen eine Wandlung in Aktien vorzunehmen. Für Aktionäre ist daher nicht allein die Verzinsung der Finanzierung relevant, sondern auch eine mögliche spätere Veränderung der Aktienzahl.
Grundlage für die Ausgabe ist nach Angaben der Deutschen Börse das Bedingte Kapital 2024 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung.
Bemerkenswert ist dabei der Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre. Diese erhielten damit kein gesetzliches Bezugsrecht auf die neu ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen.
Der Bezugsrechtsausschluss bedeutet allerdings nicht, dass die bestehenden Aktionäre durch die Ausgabe der Anleihe bereits unmittelbar verwässert worden sind. Eine Verwässerung der Beteiligungsquoten kann erst relevant werden, wenn Wandlungsrechte ausgeübt und dafür neue Aktien ausgegeben werden.
Rein rechnerisch entspricht ein Gesamtnennbetrag von 600 Millionen Euro beim anfänglichen Wandlungspreis von 363,6743 Euro einem Volumen von rund 1,65 Millionen Aktien. Diese Rechnung dient lediglich der Größenordnung. Wie viele Aktien tatsächlich aufgrund der Wandelanleihe ausgegeben werden könnten, hängt von den konkreten Anleihebedingungen und möglichen späteren Anpassungen des Wandlungspreises ab. Die Hinweisbekanntmachung selbst nennt keine entsprechende Aktienzahl.
Bei einem Zinssatz von 0,50 Prozent ergibt sich auf den Nennbetrag von 600 Millionen Euro rechnerisch ein jährlicher Nominalzins von drei Millionen Euro, sofern der gesamte Nennbetrag während des betreffenden Zeitraums verzinst wird. Über die tatsächlichen gesamten Finanzierungskosten lässt sich daraus jedoch keine Aussage treffen, da die vorliegende Bekanntmachung hierzu keine weiteren Angaben enthält.
Auch zum konkreten Verwendungszweck der aufgenommenen 600 Millionen Euro enthält die Veröffentlichung keine Angaben. Ebenso geht daraus nicht hervor, wer die Wandelschuldverschreibungen erworben hat.
Die Deutsche Börse verweist darauf, dass sowohl die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen als auch der zugrunde liegende Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2024 beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32232 hinterlegt sind.
Für Anleger ist damit vor allem die Konstruktion der Finanzierung relevant: Die Deutsche Börse erhält über die Wandelanleihe ein Finanzierungsvolumen von 600 Millionen Euro bei einem Nominalzins von 0,50 Prozent. Gleichzeitig besitzen die Schuldverschreibungen eine Wandlungskomponente mit einem anfänglichen Wandlungspreis von 363,6743 Euro.
Ob und in welchem Umfang daraus später tatsächlich neue Aktien entstehen und damit die Beteiligungsquoten bestehender Aktionäre beeinflusst werden, steht mit der Ausgabe der Anleihe noch nicht fest.
Fest steht nach der Bekanntmachung dagegen: Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Bedingte Kapital 2024, das auf einem Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Mai 2024 beruht.