Start Allgemein Warum hat die Interessengemeinschaft UDI Ihren Sitz in der : c/o SCHIRP...

Warum hat die Interessengemeinschaft UDI Ihren Sitz in der : c/o SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB Leipziger Platz 9 ?

222
Skitterphoto (CC0), Pixabay

Nun, dass eine Interessengemeinschaft einmal bei uns so in den Fokus geraten würde, das hätten wir selber nicht gedacht. Auch wir unterstützen Interessengemeinschaften, sofern deren Absichten, den Anlegern zu helfen, dann auch EHRLICH sind. Diesen Eindruck hatten wir von Beginn an bei der Interessengemeinschaft UDI nicht, deshalb haben wir diese auch nicht unterstützt.

Auch wir benötigen in einer Interessengemeinschaft natürlich juristischen Rat, aber wir betreiben eine Interessengemeinschaft nicht um Mandate für Anwälte einzusammeln.

Was uns gar nicht in den Sinn kommen würde ist aber, dass wir den Sitz einer Interessengemeinschaft in eine Rechtsanwaltskanzlei legen, die man zumindest als „dubios“ bezeichnen kann.

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/zweifelhafte-erfolgsaussichten-falschberatung-bei-anlegeranwaelten-seite-4/5143516-4.html

Natürlich gerät man dann als Interessengemeinschaft in den möglichen Verdacht, „alles nur zu machen, um den Anwälten Mandate zuzuführen“. Zudem nehmen wir kein Geld für eine Interessengemeinschaft, denn wir wollen helfen, nicht an den Anlegern verdienen. Ganz anders die IG UDI, denn die will offensichtlich 50 Euro Mitgliedsbeitrag haben, hat also durchaus ein Verdienstinteresse.

FireShot Capture 153 – IG-UDI – Interessensgemeinschaft geschädigter UDI-Anleger – www.ig-udi.de

Nun jammert die IG UDI auf Ihrer Internetseite, „dass man Stimmung gegen sie machen würde“. Mit Verlaub sehr geehrte Frau Kröninger, wer sich in die Öffentlichkeit stellt, muss auch mit Kritik leben können. Ihr „Herumjammern“ zeigt, dass Sie wohl bei Kritik „sehr dünnhäutig“ sind. Nur, dann darf man solch eine Interessengemeinschaft nicht machen als verantwortliche Person.

Ich halte Sie und Ihre Interessengemeinschaft mittlerweile für die größten Heuchler, die mir in 12 Jahren untergekommen sind.

Sie machen doch nichts anderes, als das was Sie den „Gegnern“ vorwerfen.

Schlimmer noch, tut man nicht das, was in einem Urteil steht und Ihnen in bestimmten Punkten Recht gibt mit ihrer Meinung, dann akzeptieren sie nicht mal die Regeln unseres Rechtsstaates. Natürlich hat JEDER in unserem Rechtsstaat die Möglichkeit gegen ein Urteil dann Revision einzulegen, wenn es eine höhere Revisionsinstanz gibt und die Revision zugelassen wurde.

Nichts anderes hat doch der Insolvenzverwalter getan, mit Verlaub Frau Kröninger, Sie betätigen sich als Politikerin, da sollten Sie doch die Regeln unseres Rechtsstaates kennen und achten.

Wenn Sie allerdings möglicherweise den „Reichsbürgern“ nahestehen würden, dann könnte ich ihre Aufregung dann verstehen. Dafür habe ich aber nicht den geringsten Anhaltspunkt, warum also warten Sie das Urteil des BGH nicht einfach ab. Vielleicht bekommen Sie ja da auch Recht.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein