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Vorgänge wie die Deutsche Lichtmiete

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Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Seit Jahren erschüttern solche Vorgänge immer wieder einmal die Anlegerwelt und auch der Ablauf nachdem der Skandal aufgedeckt wurde, ist dann immer der gleiche. Vorallem was den Vertrieb betrifft. Jener Vertrieb der natürlich weiß, dass man auch seine Rolle hinterfragen wird.

Das gilt auch für die Deutsche Lichtmiete, denn hier gab es seit Jahren Anhaltspunkte genug dafür, dass man das Geschäftsmodell bitte kritischer hinterfragen muss.

Ein Vertriebler, der solch ein Produkt verkauft, hat nicht nur das Recht eine hohe Provision zu kassieren, sondern er hat auch die Pflicht die Plausibilität des Investments, welches er an Kunden verkauft, zu hinterfragen. Zu spät erkennt der Vertrieb dann, „dass er da möglicherweise etwas versäumt haben und man ihn nach seiner Haftung fragen könnte“.

Ich bin mir sicher, das wird auch bei der Deutschen Lichtmiete Insolvenz erfolgen und so mancher Vertriebler hat eben nicht alles korrekt gemacht.

Um sich eben dann auch selber zu schützen, scheut der Vertrieb dann nicht vor Aktionen zurück, die dem investierten Anleger schaden oder möglicherweise seinen Schaden noch vergrößern. Die Vertriebler leben in einer „Rettungstraumwelt, in der alles gut wird“, vor allem für sie. Da kann der Anleger dann als Kollateralschaden ruhig einmal übrigbleiben. Genau das spielt sich gerade im Hintergrund bei der Deutschen Lichtmiete ab.

Hier wird der Vertrieb, so hat man uns zugetragen, instruiert, welchem Anwalt man seinen Mandanten empfehlen sollte. Diese empfohlenen Anwälte wiederum „hätte man im Griff“, diese würden dann auf der Gläubigerversammlung gegen den/die aktuellen Insolvenzverwalter stimmen.

Dann würde man einen Insolvenzverwalter vorschlagen und wählen lassen, der dann dafür sorgen würde, dass die Lichtmiete von den ehemaligen Eigentümern zurückgekauft werden könnte über Dritte natürlich. Den Anlegern würde man dann natürlich einen Ausgleich ihrer Verluste anbieten. Jenen Anlegern die jetzt mitmachen.

Unterstellt, das stimmt so, was man uns berichtet hat, dann ist das ein Skandal, den wir natürlich an die zuständigen Behörden weitergeleitet haben. Da es auch noch „ehrliche Vertriebler“ zu geben scheint, will dieser auch den Behörden wohl nun „Rede und Antwort“ stehen.

Gehört haben wir auch, dass sich der GF vorm Treuhänder damit gebrüstet haben soll, dass er Mieten einziehe. Ich hoffe nun wirklich für den Geschäftsführer, dass dies nur eine „ich mache mich dann mal wichtig Aussage“ war, denn damit dürfte er sicherlich eine Grenze überschritten haben, die nicht strafbar ist.

Nun wird natürlich viel vor und hinter den Kulissen geredet, auch das ist so, aber im Nachhinein haben sich dann viele der Gerüchte auch bestätigt.

Wir können jedem betroffenen Anleger nur den Rat geben, sich einen unabhängigen Rechtsanwalt zu suchen. Einen Rechtsanwalt, den Sie über die Rechtsanwaltskammer bekommen bzw. wenn sie IG Mitglied sind, können sie natürlich auch auf den Rechtsanwalt der IG zurückgreifen, wenn sie das möchten.

 

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