Start Allgemein Insolvenz der Deutschen Lichtmiete – 1.000ende geschädigte Anleger?

Insolvenz der Deutschen Lichtmiete – 1.000ende geschädigte Anleger?

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geralt (CC0), Pixabay

Das ist wohl so und dass dies eine Etappe der Entwicklung der Kriminalinsolvenz der Deutschen Lichtmiete sein würde, das war mir dann sicherlich seit der Durchsuchung der Geschäftsräume der Deutschen Lichtmiete klar.

Und wieder hatten Thomas Bremer von www.diebewertung.de aus Leipzig recht, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.

Wer etwas logisch denkt, für den war klar, dass die Geschäftsführung des Unternehmens nur wenig Zeit hatte zu reagieren, wollte man nicht in das Thema „Insolvenzverschleppung“ kommen.

Natürlich wussten wir, dass es hier Vermögensarreste gab, aber nur wissen, reicht dann eben nicht, sondern presserechtlich muss man das dann auch belegen können. Da wir unsere Informanten aber konsequent dann auch schützen, melden wir solche Dinge erst dann, wenn es belegbar ist.

Mit Verlaub, das gehört sich auch so, wenn man gute und ehrliche Arbeit machen will. Natürlich wird dies viele Anleger nun erschüttern, deshalb ist es aus meiner Sicht jetzt noch wichtiger, unserer Interessengemeinschaft beizutreten.

Einigkeit macht hier stark und auch dies hier mal ganz deutlich gesagt, das Konzept der Deutschen Lichtmiete passt durchaus in die heutige Zeit, aber das wirtschaftliche Modell hat sich nicht gerechnet bzw. da wollten zu viele Leute zu viel Geld verdienen.

Wenn einer bezahlt, der Anleger, aber 10 daran verdienen wollen, dann ist das mit der Rendite schwierig. Genau dies ist hier passiert. Nun sollte man sicherlich einmal darüber nachdenken, „den Hasen nicht mausetot zu machen“, sondern über ein Konzept nachdenken, um so viel wie möglich an Anlegergeld zu retten.

Natürlich muss man jetzt auch einmal hinterfragen, was da passiert ist und warum? Die Antwort können nur die Verantwortlichen des Unternehmens geben.

Für uns ist auch das wieder eine Kriminalinsolvenz, denn hier muss es aus unserer Sicht möglicherweise „kriminelle Energie“ gegeben haben. Sonst hätte sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht eingeschaltet.

Natürlich werden auch jetzt wieder viele Rechtsanwälte versuchen, Mandate zu bekommen. Durchaus legitim und in der Sache auch nachvollziehbar, denn ganz klar, in Deutschland darf nur der Rechtsanwalt eine juristische Beratung durchführen und das ist auch gut so!

Wir sind jedoch der Meinung, dass man dem Rechtsanwalt nicht sofort „ein volles Mandat geben“ muss sondern eher ein abgestuftes Mandat mit überschaubaren Kosten, denn es bringt nichts, schlechtem Geld dann gutes Geld hinterher zu schmeißen.

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