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Karl Heinz Wieder (k)ein guter Finanzberater? Deutsche Lichtmiete, Lichtmiete Holding, Stemme AG, Preos AG, Gore AG

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GiselaFotografie (CC0), Pixabay

Natürlich muss man jetzt auch mal über den Vertrieb reden. Jenen Vertrieb, der Lichtmiete Deutschland Finanzprodukte angeboten hat aber auch Partizipationsscheine der Lichtmiete Holding AG aus der Schweiz, für die es zum Vertrieb für deutsche Anleger in Deutschland eines Wertpapier Informationsblattes bedarf, dass das Unternehmen aber nicht vorweisen kann.

Karl Heinz Wieder sagt dann immer, „ich bin doch nur Tippgeber“, seine Vertriebspartner sagen Ähnliches. Nun, das wird sicherlich nicht halten, wenn jetzt die ersten Anleger dann mal kritische Fragen stellen.

Sobald die mitbekommen, dass man ihnen hier ein Produkt ohne Gestattung der BaFin verkauft hat, Herr Karl Heinz Wieder, da sind sie ja auch als Tippgeber in der Haftung, um das einmal deutlich zu sagen.

Zudem haben wir erfahren, dass sie noch in den letzten Tagen Anleger dazu „animiert haben“, Produkte der Lichtmiete zu zeichnen. Stimmt das, sehr geehrter Herr Karl Heinz Wieder, dann sollten Ihnen die Anleger „das Fell über die Ohren ziehen“, besser noch, sie auf Schadensersatz verklagen.

Leider verbinden wir mit Ihnen aber auch weitere Produkte, die sie in welcher Form auch immer angeboten haben sollen. Nehmen wir hier einmal das Beispiel PREOS AG.

Da wurden Aktien verkauft, die ohne Wertpapierprospekt nicht hätten verkauft werden dürfen, auch nicht als Tippgeber. PREOS Anleger haben durch Ihren Tipp dann in diesem Jahr viel Geld verloren, auch Tatsache Herr Karl Heinz Wieder.

Als wenn dies nicht genug wäre, fällt uns auch noch das Thema GORE AG ein. Auch ein Millionendesaster für die Anleger, das wissen Sie und ich genau.

Aber auch jetzt ist das noch nicht Alles, nein, Sie haben dann auch noch für die Familie Stemme Kapital eingesammelt. Aus einem abgehalfterten Gaul, Herr Karl Heinz Wieder, macht man auch durch Ihre Vertriebsaussagen kein Rennpferd mehr. Da sind wir uns sicherlich einig.

2022 möchte ich nun wirklich nicht in Ihrer Tippgeberhaut stecken, denn auch wenn sie in der Schweiz wohnen, wird sie das nicht vor Klagen aber auch nicht vor der Nachfrage der FINMA schützen.

Sie Herr Karl Heinz Wieder erinnern mich irgendwie an den Spruch, „der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht!“

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