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Die Gauner von assetshaus.com udn Ermittlungen der Bafin gegen Handelsplattform finexcapital.io: BaFin ermittelt gegen die Finexcapital LTD

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GiselaFotografie (CC0), Pixabay

Handelsplattform assetshaus.com: BaFin ermittelt gegen die Teredo Group Ltd; BaFin warnt: unbekannte Unternehmen treten unter der Bezeichnung „Sparkasse“ auf

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Teredo Group Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, keine Er-laubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Er-bringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unter-liegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Teredo Group Ltd betriebenen Webseite assets-haus.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankge-schäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Die Verantwortlichkeit der Teredo Group Ltd geht nur aus der englisch-sprachigen Variante der Seite hervor. Darüber hinaus wird für den Anbie-ter eine weitere Geschäftsanschrift in Manchester, Vereinigtes König-reich, genannt.

Im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung der Plattform sind bis-lang unbekannte Personen/Unternehmen, die nicht Mitglied der Spar-kassen-Finanzgruppe sind, unter der Bezeichnung „Sparkasse“ an Kun-den herangetreten. Die Täter treten dabei als „Sparkasse Support Team“ oder als „Sparkasse Großbritannien“ auf. Dabei wird auch das Sparkas-sen-Logo verwendet. Die BaFin stellt klar, dass es sich dabei um eine un-befugte Aneignung sowohl des Begriffs als auch des Logos handelt; es ist von einem betrügerischen Hintergrund auszugehen. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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Handelsplattform finexcapital.io: BaFin ermittelt gegen die Finexcapital LTD

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Finexcapital LTD, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Finexcapital LTD betriebenen Webseite finexcapital.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Ein Impressum oder sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Betreibers der Plattform lassen sich der Seite nicht entnehmen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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