Das macht sich bei Gericht dann sicherlich gar nicht gut, wenn man als Zeuge geladen ist und dann nicht erscheint. Zumal die Zeugenladung rechtzeitig versendet wurde.
Das Gericht hat nun heute eine Ordnungsstrafe in Höhe von 750 Euro verhängt und für den nächsten Termin angeordnet, dass der Zeuge mit der Polizei abgeholt und zum Gericht gebracht wird.
Wir waren bereits vor dem heutigen Termin skeptisch, ob der Zeuge zu dem Termin dann auch erscheinen würde, denn er steckt aus unserer Sicht ganz tief „im Komplott gegen die EEV AG “ mit drin. Er war einer der großen Nutznießer dieses gesamten Vorganges, denn er hatte sich nachweislich die Adressen der Anleger angeeignet, die von einem weiteren Zeugen als „quasi Bezahlung“ bekommen hatte.
Diese Anlegeradressen wiederum hatte er dann genutzt, um die alten „EEV Anleger“ dann in neue Investments zu locken. Investments die dann auch wieder schief gingen, zumindest für die investierten Anleger. Dem Zeugen wird es „wurscht“ sein, denn er hat da eine gute Provision bekommen.
Nun darf man dann gespannt sein, wann die nächste Terminvorladung erfolgen wird. Möglich, dass man ihn dann sogar einen Tag vorher in Haft nimmt, damit man auch sicher ist, dass er dann an dem Ladungstag da sein wird.