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Nennwert

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay

Der Nennwert gibt den gesetzlichen Wert des Wertpapiers an.

Einige Wertpapiere haben einen Nennwert, wie zum Beispiel Anleihen, manchmal aber auch Aktien. Bei Anleihen hat der Anleger das Recht auf Rückzahlung am Fälligkeitstag – sofern die Vertragsbedingungen nicht etwas anderes vorsehen. Bei einem vorzeitigen Verkauf hängt der Verkaufspreis vom Nennwert und dem Wertpapierkurs ab, bei einer Anleihe in Fremdwährung auch noch vom Devisenkurs.

Bei Aktien ist der Nennwert heute eher unüblich, da jede Stückaktie einem bestimmten Anteil am Grundkapital der Unternehmung entspricht. Früher war die Angabe des Nennwerts auch bei Aktien üblich. Verschiedene Aktien eines Unternehmens konnten unterschiedliche Nennwerte haben, zum Beispiel 50-DM-Aktien und 500-DM-Aktien. Deshalb war der Anteil am Grundkapital des Unternehmens nicht immer gleich. Bei Aktien ist der Nennwert der Aktie nicht mit dem Emissionskurs zu verwechseln. Der Nennwert bestimmt den Anteil am Grundkapital der Gesellschaft. Mit dem Emissionskurs wird die Aktie den Anlegern erstmals angeboten. Nach der Emission können Anleger den Wertpapierkurs an der Börse bezahlen, um eine Aktie zu kaufen.

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