Das OLG Düsseldorf hat in mehreren Urteilen und Beschlüssen deutlich gemacht, dass es die von der Santander Bank verwendete Widerrufsinformation für fehlerhaft und damit der Widerruf eines Verbraucherdarlehens auch noch nach Jahren möglich ist. Durch die fehlerhafte Widerrufsinformation sei die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden und der Widerruf daher nicht verfristet erfolgt, so das OLG Düsseldorf zuletzt in einem Hinweisbeschluss vom 26.01.2021 – 14 U 61/20.
Der Verbraucher kann einen Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen, wenn die Bank die sogenannte Kaskadenklausel in der Widerrufsinformation verwendet hat, und ansonsten die gesetzlichen Belehrungsmuster nicht exakt übernommen hat.