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Ordnungsgeld bei Störungen im Bundestag

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Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf – 16.02.2021 (hib 196/2021)

Berlin: (hib/PK) Störungen im Bundestag sollen künftig mit einem Ordnungsgeld belegt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/26540) der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vor.

Das Ordnungsgeld soll zunächst 1.000 Euro betragen und im Wiederholungsfall 2.000 Euro. Es soll vom Präsidenten bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestags festgesetzt werden können.

Bei verschiedenen Störungen der Ordnung im Reichstagsgebäude und angrenzenden Büroliegenschaften habe sich in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass die Störungen erst durch Mitglieder des Bundestages ermöglicht worden seien, heißt es in dem Entwurf. Solche Störungen können nicht zuletzt das Sicherheitsgefühl von Personen beeinträchtigen, die sich in den Liegenschaften des Bundestages aufhielten.

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