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Lombardium Anleger gewinnt gegen „Berater Netfonds“ und erhält komplettes einbezahltes Kapital plus Zinsen zurück

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Hans (CC0), Pixabay

Prima, wenn ein „Kleiner“ dann auch einmal gegen einen „Großen“ gewinnt.

Auch Berater des Unternehmens Netfonds hatten in der Vergangenheit die Fonds der Lombardium verkauft. Ein der Redaktion bekannter Rechtsanwalt hatte im Auftrag des Mandanten einen Berater des Unternehmens „NETFONDS“ verklagt und in die Haftung genommen.

Vor dem LG Hamburg wurde dann der gesamte Beratungsprozess, den der Anleger sehr gut dokumentiert hatte, diskutiert – letztlich mit dem Ergebnis, dass das Gericht hier eine Beraterhaftung dann „bejahte“. Natürlich, so der Anleger in einem Gespräch mit unserer Redaktion, kann man diese Entscheidung nicht verallgemeinern, aber sie zeigt dann auch, dass es sich lohnt, für sein Recht zu kämpfen.

In dem Verfahren hatten die Hamburger Richter dann übrigens keinen Prospektfehler erkannt. Das Urteil beruhte wohl alleine auf den „falschen Beratungsprozess“ durch den Netfonds-Berater. Das Urteil ist rechtskräftig, da Netfonds keine Berufung eingelegt hat.

Schön für den Anleger der hier eine mittlere 5-stellige Summe zurückbekommen hat. Defacto keinen Verlust in Sachen Lombardium erlitten hatte.

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