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GRENKE AG: BaFin übernimmt Prüfung des Abschlusses zum 31.12.2019 – wird das kritisch für das Unternehmen?
Staatsanwaltschaft Hamburg

GRENKE AG: BaFin übernimmt Prüfung des Abschlusses zum 31.12.2019 – wird das kritisch für das Unternehmen?

kmicican (CC0), Pixabay

GRENKE AG: BaFin übernimmt Prüfung des Abschlusses zum 31.12.2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. September 2020 die Prüfung des Abschlusses der GRENKE AG von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) übernommen. Dabei geht es um den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht zum 31. Dezember 2019.

Hintergrund ist unter anderem, dass die Aufsicht bereits eine Sonderprüfung nach § 44 Absatz 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) durchführt und beide Prüfungen denselben Gegenstand betreffen (§ 108 Abs. 1 Satz 4 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)).

Die BaFin prüft unter anderem:

  1. Ansatz und Höhe der in der Konzernbilanz jeweils unter den beiden Posten langfristige und kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesenen Forderungen aus Leasingverträgen,
  2. Ansatz und Höhe der in der Konzernbilanz unter dem Posten Zahlungsmittel ausgewiesene Guthaben bei Zentralbanken und Guthaben bei Kreditinstituten,
  3. Werthaltigkeit der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte,
  4. Angaben zu Beziehungen und Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Personen oder Unternehmen im Konzernanhang.
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