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ESMA, EBA und EIOPA warnen die Verbraucher vor Risiken virtueller Währungen (Virtual Currencies, VC)

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geralt (CC0), Pixabay

Die Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) (nachstehend als „die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA)“ bezeichnet) warnen die Verbraucher vor den hohen Risiken, die mit dem Kauf und/oder dem Besitz sogenannter virtueller Währungen (Virtual Currencies, VC) verbunden sind.

Bei den derzeit verfügbaren VCs handelt es sich um eine digitale Darstellung von Werten, die weder von einer Zentralbank noch von einer Behörde ausgegeben oder garantiert wird und nicht dem rechtlichen Status einer Währung oder dem von Geld entspricht.

Sie sind stark risikobehaftet, in der Regel nicht mit materiellen Vermögenswerten unterlegt und nicht nach EU-Recht reguliert–daher bieten sie keinen Rechtsschutz für die Verbraucher. Die drei ESAs sind besorgt über die Tatsache, dass immer mehr Verbraucher VCs kaufen, insbesondere in der Erwartung, dass der Wert der VCs weiter steigen wird, ohne sich des hohen Risikos bewusst zu sein, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren könnten. VCs wie Bitcoin, Ripple,

Ether und viele andere waren in letzter Zeit hohen volatilen Schwankungen unterworfen, d.h. ihre Preise schwankten täglich in erheblichem Umfang. So stieg der Wert von Bitcoin im Jahr2017 stark an, nämlich von rund 1000Euro im Januar auf über 16000Euro Mitte Dezember, und fiel dann Anfang Februar um fast 70% auf 5000Euro. In letzter Zeit hat er sich von seinem Tiefststand um rund 40% erholt und notiert derzeit bei rund 7000Euro.

Die gesamte Marktkapitalisierung der 100 größten VCs übersteigt nach aktuellen Schätzungen weltweit den Gegenwert von 330MilliardenEuro.

Warum ist es für Verbraucher risikoreich, VCs zu kaufen?Die drei ESAs warnen die Verbraucher, dass VCs extrem riskant sein können und in der Regel von hoher spekulativer Natur sind. Wenn Sie VCs erwerben, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein durchaus hohes Risiko besteht, dass Sie einen hohen Geldbetrag oder sogar Ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren können. D

er Kauf von VCs oder anderen Finanzprodukten, die den Verbrauchern einen direkten Zugriff auf VCs ermöglichen, birgt eine Reihe von Risiken, diese sind u.a.:-Extreme Volatilität und Risiko der Blasenbildung–Die meisten VCs unterliegen extremer Preisvolatilität und zeigen deutliche Anzeichen einer Preisblase.Wenn Sie sich dafür entscheiden, VCs oder Finanzprodukte mit VCs als Basiswert zu kaufen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie einen hohen Geldbetrag oder sogar Ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren könnten.

Fehlender Schutz–Trotz der EU-Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung, die im Laufe des Jahres2018 in Kraft treten und für Anbieter von elektronischen Geldbörsen („Wallets“) und VC-Tauschbörsen gelten werden, bleiben VCs nach EU-Recht unreguliert.Ebenso sind Börsen, andenen VCs gehandelt werden, sowie digitale Geldbörsen, die zur Aufbewahrung, Speicherung und zum Transfer verwendet werden, nach EU-Recht nicht reguliert.

Das bedeutet, dass Sie beim Kauf oder Halten von VCs nicht von den Garantien und Sicherheitsschirmen profitieren, die mit regulierten Finanzdienstleistungen verbunden sind.

Wenn beispielsweise eine VC-Tauschbörse oder ein Anbieter von digitalen Geldbörsen insolvent wird, ausfällt, aus dem Geschäft ausscheidet oder einem Cyber-Angriff, einer Veruntreuung von Geldern oder einer Vernichtung von Vermögenswerten als Folge von Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt ist, bietet das EU-Recht keinen spezifischen Rechtsschutz, der Sie vor Verlusten schützt, und keine Garantie, dass Sie wieder Zugang zu Ihren VC-Beständen erhalten.

Diese Fälle sind weltweit bereits mehrfach eingetreten.-Keine Möglichkeit des Ausstiegs–Wenn Sie sich für den Kauf von VCs entscheiden, laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihre VCs für längere Zeit nicht mehr handeln oder gegen traditionelle Währungen wie den Euro tauschen können.

Es können Ihnen daraus Verluste entstehen.-Keinerlei Preistransparenz–Die Preisbildung von VCs erfolgt oft nicht transparent.Daher besteht ein hohes Risiko, dass Sie keinen fairen und korrekten Preis erhalten werden, wenn Sie Ihre VCs kaufen oder verkaufen.

-Störungen während der Abwicklung–

An einigen Börsen, an welchen VCs gehandelt werden, ist es zu schwerwiegenden betrieblichen Problemen, wie z.B. Handelsstörungen, gekommen.

Während dieser Störungen konnten die Verbraucher VCs nicht zu dem Zeitpunkt kaufen und verkaufen, zu dem sie es beabsichtigten, und aufgrund der Preisschwankungen der VCs erlitten sie bei ihren während dieser Handelsstörungen gehaltenen Werten große Verluste.

-Irreführende Informationen–

Die Informationen, die Verbrauchern, die VCs kaufen wollen, zur Verfügung gestellt werden, sind in den meisten Fällen unvollständig oder schwer verständlich; sie offenbaren die Risiken von VCs nicht in ausreichendem Maße und können daher irreführend sein.

-VCs sind für die meisten Zwecke, einschließlich für Zwecke der Kapitalanlage oder der Altersvorsorge, ungeeignet–

Die hohe Volatilität von VCs, die Ungewissheit über ihre Zukunft und die Unzuverlässigkeit der VC-Tauschbörsen und der Anbieter von elektronischen Geldbörsen führen dazu, dass sich VCs für die meisten Verbraucher nicht eignen. Das gilt auch für Verbraucher mit einem kurzfristigen Anlagehorizont und insbesondere für solche, die langfristige Ziele, wie das Sparen für den Ruhestand, verfolgen.

Wann können Sie tun, um sich zu schützen?Wenn Sie sich für den Kauf von VCs oder Finanzprodukten entscheiden, die direkt mit VCs in Berührung kommen, sollten Sie deren Eigenschaften und die Risiken, die Sie eingehen, genau kennen.

Sie sollten kein Kapital investieren, bei dem Sie sich nicht leisten können, es zu verlieren. Sie sollten sicherstellen, dass Sie auf den Geräten und der Hardware, die Sie für den Zugriff auf Ihre VCs oder für den Kauf, die Speicherung oder den Transfer von VCs verwenden, angemessene und aktuelle Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Sie sollten sich zudem darüber im Klaren sein, dass auch der Kauf von VCs bei Unternehmen, deren Finanzdienstleistungen einer Regulierung unterliegen, die oben genannten Risiken nicht mindert.

Hintergrundinformationen

Diese Warnung stützt sich auf Artikel9 Absatz 3 der Gründungsverordnungen der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) und folgt auf die Veröffentlichung von zwei Erklärungen der ESMA zu „Initial Coin Offerings“ (Erstausgabe von virtuellen Währungen)im November2017 und einer früheren Warnung an die Verbraucher sowie zwei Stellungnahmen4 zu VCs, die von der EBA im Dezember2013, Juli 2014 bzw. August 2016 veröffentlicht wurden.

Virtuelle Währungen gibt es in vielerlei Form. Die erste virtuelle Währung, Bitcoin, wurde 2009 eingeführt. Seitdem sind viele andere virtuelle Währungen dazugekommen, wie z.B. Ripple, Ether oder Litecoin. Die meisten von ihnen nutzen die Technologie des verteilten Ledgers, die auch als „Blockchain“ bezeichnet wird6. Diese Warnung bezieht sich weder auf diese Technologie noch auf andere mögliche Anwendungen dieser Technologie.

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