Start Verbraucherschutz Das Desasterurteil des LG Hamburg für die IG Lombard und Rechtsanwalt Sieprath

Das Desasterurteil des LG Hamburg für die IG Lombard und Rechtsanwalt Sieprath

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SatyaPrem (CC0), Pixabay

Einen  interessanten Artikel haben wir da im Netz aufgefunden. Er beschäftigt sich mit dem genanten Prozess dann etwas intensiver…………..lesenswert!

Zitat:

Die Beklagte ist eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die klagende Partei beteiligte sich der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Prospektverantwortliche und Anbieterin der Vermögensanlage war die Fidentum GmbH (Prospekt Seite 4).

Nach dem Fondskonzept investierten die Anleger indirekt in das Lombardkreditgeschäft, indem der Anlagebetrag genutzt werden sollte, eine Vielzahl von Lombardkrediten an verschiedene Kunden zu gewähren.

Als Sicherheit für diese Darlehen sollten exklusive Wertgegenstände durch die Darlehensnehmer hinterlegt werden. Die Vergabe und die Abwicklung der Einzelkredite erfolgte über die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG (vgl. Prospekt Seite 6). Die Anbieterin des Beteiligungsangebots, die Fidentum GmbH, sowie die Fondsgesellschaft, die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, beauftragten die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft N., den Verkaufsprospekt der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Stand 29.08.2011, entsprechend dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) aufgestellten „Grundsätze[n] ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprodukten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S 4)“ in der Fassung vom 18.05.2006 unter Berücksichtigung der dort ausgewiesenen Zusatzangaben für Blind-Pool-Konzeptionen zu beurteilen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/anwalt-d-ig-lombardde-verliert-klage-f-anleger-vor-lg-hh-gg-wirtschaftspruefungsgesellschaft_179634.html

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