Start Verbraucherschutz Insolvent: VIP Bauprojekte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Insolvent: VIP Bauprojekte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

729
geralt (CC0), Pixabay

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15815 eingetragenen VIP Bauprojekte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Homberger Straße 51, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katharina Natalia Kulanek, Essenberger Str. 6e, 47441 Moers Geschäftszweig: Vorbereitung o. Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung sowie als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung pp.

 

ist am 10.09.2020, um 08:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

31 IN 30/20
Amtsgericht Kleve, 10.09.2020

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein