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Daimler Pensionsfonds AG – mieses Ergebnis

1964
qimono (CC0), Pixabay

Daimler Pensionsfonds AG

Stuttgart

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 der Daimler Pensionsfonds AG, Stuttgart

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Daimler Pensionsfonds AG, Stuttgart

Aktivseite

in Euro 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
A. Kapitalanlagen
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 999
2. Andere Kapitalanlagen 4.188.748 4.188.748
B. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 8.464.955.559 8.174.758.390
C. Forderungen
I. Sonstige Forderungen 2.750.000
davon an verbundene Unternehmen: 2.750.000 Euro
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 174.586 4.497.321
Summe der Aktiva 8.472.068.893 8.179.256.710

Passivseite

in Euro 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 3.000.000 3.000.000
II. Kapitalrücklage 1.153.526 4.153.526 1.294.198
B. Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
I. Deckungsrückstellung 8.464.955.559 8.174.758.390
C. Andere Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen 119.861
II. Sonstige Rückstellungen 2.839.947 2.959.808 204.122
Summe der Passiva 8.472.068.893 8.179.256.710

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die in den Vermögensverzeichnissen aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Stuttgart, den 14. April 2020

Prof. Dr. Eckhard Kreßel, Treuhänder

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.

 

Reutlingen, den 14. April 2020

Dipl.-Math. Peter Hermle, Verantwortlicher Aktuar

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Daimler Pensionsfonds AG, Stuttgart

Posten
in Euro
2019 2019 2018
I. Pensionsfondstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge
a) Gebuchte Beiträge 8.185.276.031
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 186.027.223
b) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 23.872.430 209.899.653
3. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 633.233.229
4. Aufwendungen für Versorgungsfälle
a) Zahlungen für Versorgungsfälle 552.659.302
5. Veränderung der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung 290.197.169 8.174.758.390
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 197.258 800
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 197.258 1
7. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 10.517.641
8. Pensionsfondstechnisches Ergebnis 79.153 (801)
II. Nichtpensionsfondstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 2.758.200
2. Sonstige Aufwendungen 2.858.164 (99.964) (205.001)
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (20.811) (205.802)
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 119.861
5. Jahresfehlbetrag (140.672) (205.802)
6. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 140.672 205.802
7. Bilanzgewinn/-verlust 0 0

Anhang

Grundlagen und Methoden

Die Daimler Pensionsfonds AG wurde am 15. Juni 2018 als 100%ige Tochtergesellschaft der Daimler AG mit Sitz in Stuttgart gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart erfolgte am 28. Juni 2018 unter der Nummer HRB 765584. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 30. November 2018 erteilt. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Gesellschaft den operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Geschäfts eines Pensionsfonds im Sinne der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 236 ff. VAG).

Die Daimler Pensionsfonds AG hat mit der Daimler AG als Trägerunternehmen einen Pensionsfondsvertrag abgeschlossen und führt nach dessen Maßgabe in Verbindung mit dem Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 ehemals unmittelbare Leistungszusagen der Daimler AG durch. Gemäß dem Funktionsausgliederungsvertrag vom 07. Dezember 2018 übernimmt die Daimler AG die Verwaltungsleistungen für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 für die Daimler Pensionsfonds AG.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere den §§ 238-289 HGB, den §§ 341ff. HGB sowie den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) und den §§ 6-9 Satz 1, §§ 11, 12, 18-20 und 22-24 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt und in Euro ausgewiesen.

Das Geschäftsjahr der Daimler Pensionsfonds AG entspricht dem Kalenderjahr.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Kapitalanlagen

Die Bewertung der Kapitalanlagen für eigenes Risiko der Daimler Pensionsfonds AG erfolgt mit dem Niederstwertprinzip (§ 341b i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB) zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag bzw. zu dem vom Lebensversicherungsunternehmen gemeldeten Bilanzwert.

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den §§ 341 Abs. 4 Satz 2, 341d HGB i.V.m. § 36 RechPensV und den §§ 54-56 RechVersV mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Forderungen

Die Forderungen werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Der Wert der Deckungsrückstellung wird nach § 341f Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. den aufgrund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen nach der retrospektiven Methode ermittelt, da der Wert des für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildeten Vermögens die aufsichtsrechtliche Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) übersteigt.

Die Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 erfolgte auf Basis der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei wurde ein Rechnungszins von 1,50 % p.a. zugrunde gelegt. Ausgangspunkt für die biometrischen Rechnungsgrundlagen bilden die Richttafeln 2005 G (Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln), auf die nach den Verhältnissen des Trägerunternehmens Abschläge vorgenommen wurden. Die biometrischen Rechengrundlagen werden durch den Verantwortlichen Aktuar regelmäßig überprüft und anhand der im Bestand beobachteten Sterblichkeit validiert.

Andere Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz

Kapitalanlagen

Die im Aktivposten A.I erfassten Kapitalanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Anlage in Kapitalisierungsprodukte eines Lebensversicherungsunternehmens. Die Kapitalisierungsprodukte werden zu dem vom Lebensversicherungsunternehmen gemeldeten Bilanzwert angesetzt und unter den anderen Kapitalanlagen ausgewiesen.

Die Entwicklung der im Aktivposten A.I erfassten Kapitalanlagen stellt sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:

Kapitalanlagen
in Euro
Bilanzwerte 01.01.2019 Zugänge Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte 31.12.2019
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 999 999
2. Andere Kapitalanlagen 4.188.748 4.188.748
3. Summe 999 4.188.748 999 4.188.748

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Die Daimler Pensionsfonds AG hält 100 % der Anteile am PF-Star-Fonds, einem inländischen Investmentvermögen (Spezial-AIF), das größtenteils in festverzinsliche Wertpapiere investiert ist. Die Anteile können täglich zurückgegeben werden. Die Bewertung erfolgt zum Zeitwert.

Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte eine Ausschüttung in Höhe von 185.938.475 Euro.

Die Entwicklung der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stellt sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar: 1)

Kapitalanlagearten
in Euro
Bilanzwerte 01.01.2019 Zugänge Abgänge Nicht realisierte Gewinne Nicht realisierte Verluste Bilanzwerte 31.12.2019
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.945.460.759 186.438.383 302.127.784 633.233.229 8.463.004.587
2. Einlagen bei Kreditinstituten 229.297.631 511.938.638 739.285.342 1.950.972
3. Summe 8.174.758.390 698.377.066 1.041.413.126 633.233.229 8.464.955.559

1) Für die Zuordnung zu den Kapitalanlagearten gelten die §§ 6 und 7 sowie 5 der RechPensV in Verbindung mit den §§ 7 bis 9 Satz 1, §§ 11 und 12 der RechVersV entsprechend.

Forderungen

Der Anspruch der Daimler Pensionsfonds AG auf Erstattung der Umlagezahlung an die BaFin für das Geschäftsjahr 2019 durch das Trägerunternehmen ist als sonstige Forderung in Höhe von 2.750.000 Euro (Vorjahr: – Euro) ausgewiesen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Daimler Pensionsfonds AG beträgt 3.000.000 Euro und ist eingeteilt in 3.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 Euro, die nur mit Zustimmung der Daimler Pensionsfonds AG übertragbar sind. Die Einlage erfolgte am 15. Juni 2018 und ist vollständig geleistet.

Am 23. Juli 2018 wurde eine Zuzahlung in das Eigenkapital in Höhe von 1.500.000 Euro geleistet, die in die Kapitalrücklage eingestellt und dem Organisationsfonds nach § 9 Abs. 2 Nr. 5 VAG zugeordnet wurde.

Im Geschäftsjahr 2019 ist ein Jahresfehlbetrag von 140.672 Euro (Vorjahr: 205.802 Euro) entstanden, der durch eine Entnahme von Mitteln aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wurde. Damit beläuft sich der Bilanzgewinn/-verlust auf 0 Euro (Vorjahr: 0 Euro).

Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Zum 31. Dezember 2019 betrug der Wert der Deckungsrückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 8.464.955.559 Euro (Vorjahr: 8.174.758.390 Euro).

Die aufsichtsrechtliche Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV belief sich auf 7.246.445.574 Euro (Vorjahr: 7.448.539.153 Euro).

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen wurden für den vom Pensionsfonds zu tragenden Steueraufwand gebildet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen die erwartete Umlagezahlung an die BaFin für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Kosten für den Jahresabschluss und für Steuerberatung.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge aus Kapitalanlagen

Die in der Position I.2.a der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträge aus Kapitalanlagen enthalten in Höhe von 185.938.475 Euro (Vorjahr: – Euro) Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I) und in Höhe von 88.748 Euro (Vorjahr: – Euro) Erträge aus Kapitalanlagen des Eigenvermögens (Aktivposten A.I).

Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen entstanden in Höhe von 23.872.425 Euro (Vorjahr: – Euro) durch die Veräußerung von Investmentanteilen aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I) und in Höhe von 5 Euro (Vorjahr: – Euro) durch die Veräußerung von Investmentanteilen aus Kapitalanlagen des Eigenvermögens (Aktivposten A.I).

Aufwendungen für Kapitalanlagen

Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 197.258 Euro (Vorjahr: 800 Euro) entfallen im Wesentlichen auf Negativzinsen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I).

Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge beinhalten die Erstattung der erwarteten Umlagezahlung an die BaFin für das Geschäftsjahr 2019 durch die Daimler AG in Höhe von 2.750.000 Euro (Vorjahr: – Euro) und Erträge aus der Auflösung von im Vorjahr gebildeten Rückstellungen in Höhe von 8.200 Euro (Vorjahr: – Euro).

Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die erwartete Umlagezahlung an die BaFin für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 2.750.000 Euro (Vorjahr: 250 Euro) und Aufwendungen für Beratungs- und Prüfungsleistungen.

Für Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Honorare in Höhe von 58.000 Euro (Vorjahr: 70.000 Euro) und nicht abziehbare Vorsteuer von 11.020 Euro (Vorjahr: 13.300 Euro) als Aufwand erfasst worden.

Darüber hinaus sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der in 2018 vorgenommenen Nachgründung der Gesellschaft in Höhe von 21.403 Euro (Vorjahr: 89.250 Euro) enthalten.

Für Steuerberatungsleistungen sind Honorare in Höhe von 12.500 Euro (Vorjahr: 25.000 Euro) und nicht abziehbare Vorsteuer von 2.375 Euro (Vorjahr: 4.750 Euro) als Aufwand angefallen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten den vom Pensionsfonds zu tragenden Steueraufwand. Der Steueraufwand resultiert unter anderem aus ausländischen Quellensteuern, die auf Erträge des im Sicherungsvermögen gehaltenen Spezial-AIF angefallen sind und die weder auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden können, noch die inländische steuerliche Bemessungsgrundlage mindern dürfen.

Sonstige Angaben

Anzahl der Mitarbeiter

Die Daimler Pensionsfonds AG beschäftigt keine Arbeitnehmer. Gemäß dem Funktionsausgliederungsvertrag mit der Daimler AG übernimmt diese unentgeltlich die Verwaltungsleistungen für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 für die Daimler Pensionsfonds AG.

Konzernzugehörigkeit

Die Daimler Pensionsfonds AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Daimler AG in Stuttgart.

Die Gesellschaft hat das Bestehen der Beteiligung entsprechend § 20 Abs. 6 AktG im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben.

In den Konzernabschluss nach § 315a Abs. 1 HGB der Daimler AG wird sie aufgrund der Planvermögenseigenschaft nach IAS 19 nicht einbezogen.

Der Konzernabschluss der Daimler AG wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Geleistete Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein a.G.

Die Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. für die von der Daimler Pensionsfonds AG durchgeführten Versorgungszusagen trägt die Daimler AG.

Besondere Ereignisse nach Ende des Berichtsjahres

Nach dem Abschlussstichtag hat sich die Ausbreitung des Coronavirus zu einer Pandemie entwickelt, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Daimler Pensionsfonds AG sich aktuell nicht verlässlich abschätzen lassen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Lagebericht. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Ende des Berichtsjahres nicht eingetreten.

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind wie folgt besetzt:

Mitglieder des Vorstands

Knut Brüns (Vorsitzender), Bereichsleitung Market Price Risks & Pension Management der Daimler AG, Stuttgart

Manfred Müller, Bereichsleitung Daimler Financial Statements Group und Daimler AG Einzelabschluss, Stuttgart

Silvia Nierbauer, Bereichsleitung HR Policies, Compensation & Benefits der Daimler AG, Stuttgart

Mitglieder des Aufsichtsrats

Kurt Schäfer (Vorsitzender), Direktionsleitung Treasury (Daimler-Konzern), Stuttgart

Dr. Annette Matzat (stellv. Vorsitzende), Direktionsleitung Personal- und Arbeitspolitik (Daimler-Konzern), Stuttgart

Robert Köthner, Direktionsleitung Accounting & Financial Reporting (Daimler-Konzern), Stuttgart

Dr. Kerstin Neumann, Bereichsleitung Legal Daimler Mobility der Daimler AG, Stuttgart

Tim Zech, Direktionsleitung Taxes & Fiscal Matters (Daimler-Konzern), Stuttgart

Vergütung

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung.

Der Vorstand

 

Stuttgart, den 29. April 2020

Knut Brüns, Vorstandsvorsitzender

Manfred Müller

Silvia Nierbauer

Lagebericht

Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Geschäftstätigkeit sowie organisatorische und rechtliche Struktur

Die Daimler Pensionsfonds AG wurde am 15. Juni 2018 als 100%ige Tochtergesellschaft der Daimler AG mit Sitz in Stuttgart gegründet und am 28. Juni 2018 ins Handelsregister eingetragen. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte am 30. November 2018.

Die Daimler Pensionsfonds AG hat mit der Daimler AG am 07. Dezember 2018 den Pensionsfondsvertrag zum Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 geschlossen. In diesem Vertrag hat sich die Daimler Pensionsfonds AG zur Durchführung von Leistungszusagen gemäß § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verpflichtet, die bis zum Dezember 2018 von der Daimler AG als Direktzusagen gewährt wurden. Die Versorgungsberechtigten erwerben dabei einen Rechtsanspruch gegen die Daimler Pensionsfonds AG.

Mit Beginn ihrer Geschäftstätigkeit im Dezember 2018 hat die Daimler Pensionsfonds AG die Durchführung von Versorgungsverpflichtungen des Trägerunternehmens für 79.646 Personen gegen Zahlung eines Einmalbeitrags in Höhe von 8,2 Mrd. Euro übernommen. Die Auszahlung von Versorgungsleistungen erfolgte erstmals im Geschäftsjahr 2019.

Details zur Bestandsentwicklung sind der Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2019 gemäß Muster 4 RechPensV zu entnehmen.

Versorgungsleistungen werden von der Daimler Pensionsfonds AG gemäß § 236 Abs. 2 VAG erbracht. Die Daimler Pensionsfonds AG übernimmt die Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften aufgrund der durchgeführten Zusagen nur insoweit, als dass das Trägerunternehmen seinen Finanzierungsverpflichtungen nach dem Pensionsfondsvertrag insgesamt nachkommt und der Daimler Pensionsfonds AG ausreichende Deckungsmittel zur Verfügung stellt. Für die Erfüllung der durchgeführten Zusagen, für die die Daimler Pensionsfonds AG keine ausreichenden Deckungsmittel zur Verfügung hat, bleibt der Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet.

Zwischen der Daimler AG und der Daimler Pensionsfonds AG wurde am 07. Dezember 2018 ein Funktionsausgliederungsvertrag geschlossen. Danach übernimmt die Daimler AG die Verwaltungsaufgaben der Daimler Pensionsfonds AG. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt durch die Daimler AG oder durch von ihr bestellte Dritte. Die Daimler Pensionsfonds AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Konjunkturelle Entwicklung

Im Berichtszeitraum verzeichnete die Weltwirtschaft mit einem realen Zuwachs von nur noch leicht über 2,5 % eine deutlich schwächere Entwicklung als im Vorjahr und rutschte erstmals seit dem Jahr 2016 wieder unter die 3 %-Marke. In der US-amerikanischen Wirtschaft ließ das Wachstum nach einem starken ersten Quartal im weiteren Jahresverlauf spürbar nach, blieb mit etwa 2,3 % im Gesamtjahr aber noch solide.

Trotz der Widerstandsfähigkeit des Dienstleistungssektors und des privaten Konsums fiel das Wachstum in der Eurozone auf nur noch etwas über 1 %. Die deutsche Wirtschaft konnte aufgrund ihrer starken Abhängigkeit von Industrie und Außenhandel nur noch um 0,6 % zulegen.

Verschiedene politische Konflikte führten zu temporären Verunsicherungen an den Märkten und belasteten die wirtschaftliche Stimmung zusätzlich. Zum einen war der Ausgang der Verhandlungen zum Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union lange Zeit ungewiss. Zum anderen beschäftigte der Handelskonflikt zwischen den USA und China die Kapitalmärkte. Zwischenzeitliche Eskalationen führten zu einer gestiegenen Volatilität an den Märkten und insbesondere exportabhängige Nationen litten unter der Beeinträchtigung des globalen Handels.

Entwicklung an den Kapitalmärkten

Insgesamt konnten in 2019 an den Aktienmärkten Rekordhochs verzeichnet werden, während die Renditen an den Rentenmärkten in der zweiten Jahreshälfte einer leichten Aufwärtsbewegung folgten.

Der deutsche Leitindex DAX 30 schloss mit einer Jahresperformance von 25,5 %, während der EuroStoxx 50 eine Performance von 24,8 % bzw. 29,4 % unter Berücksichtigung von Dividenden verzeichnete. Die Performance des S&P 500 in Euro für 2019 betrug 28,9 % bzw. 31,5 % unter Berücksichtigung von Dividenden. Fast alle Anlageklassen konnten im Jahr 2019 eine positive Rendite vorweisen. Daher kann man trotz der durchschnittlichen konjunkturellen Lage von einem äußerst positiven Börsenjahr sprechen.

Die großen Notenbanken wichen 2019 von ihrer ursprünglich avisierten Zinsstraffung ab und versuchten die Konjunktur mit expansiver Geldpolitik zu unterstützen. Die US-amerikanische Notenbank Fed senkte im Verlaufe des Jahres dreimal den Leitzins auf ein Zinsband von 1,5 % bis 1,75 %. Die Europäische Zentralbank (EZB) setzte den Einlagenzins auf -0,5 % herab und nahm im November 2019 das Anleihekaufprogramm wieder auf, beließ den Leitzins aber bei 0 %. Diese Entwicklung spiegelte sich auch auf dem Anleihemarkt wider.

Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen

Das infolge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-Richtlinie) geänderte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) trat am 13. Januar 2019 in Kraft. Die Daimler Pensionsfonds AG hat den Anforderungen entsprechend eine unabhängige Risikocontrollingfunktion und eine interne Revisionsfunktion als Schlüsselfunktionen eingerichtet. Auf die Einrichtung einer versicherungsmathematischen Funktion wurde aufgrund der nicht-versicherungsförmigen Durchführung der Versorgungszusagen verzichtet. Eine Konkretisierung der aus der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie entstehenden Anforderungen an EbAV ist aus den bislang noch unveröffentlichten BaFin-Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von EbAV und zur eigenen Risikobewertung (Own Risk Assessment) zu erwarten.

Am 27. Juni 2019 ist die VAG-Informationspflichtenverordnung (VAG-InfoV) veröffentlicht worden. Mit der VAG-InfoV werden die zum Teil neuen gesetzlichen Anforderungen der §§ 144, 234k bis 234p VAG ergänzt und konkretisiert, mit welchen sich die Daimler Pensionsfonds AG im Geschäftsjahr 2019 auseinandergesetzt hat.

Die rechtliche Grundlage für das Reporting an die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) liegt mit der Allgemeinverfügung der BaFin vom 30. September 2019 vor. Diese aufsichtsrechtlichen Meldungen an EIOPA werden mit statistischen Berichtspflichten an die EZB kombiniert. In der Folge hat die Daimler Pensionsfonds AG quartalsweise zusätzliche Berichtsanforderungen zu erfüllen. Die Daimler Pensionsfonds AG hat für das 3. Quartal 2019 erstmalig die erforderlichen Meldungen abgegeben.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Vermögenslage

Bei der Anlage des Sicherungsvermögens besteht das Kapitalanlageziel der Daimler Pensionsfonds AG darin, langfristig die Bedienung der durchgeführten Versorgungsverpflichtungen zu gewährleisten und somit gleichzeitig das Risiko eines Nachschusserfordernisses seitens des Trägerunternehmens zu reduzieren.

Die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens erfolgt gebündelt im Rahmen eines Spezial-AIF (Alternativer Investmentfonds) mit festen Anlagebedingungen. Der Spezial-AIF ist als Masterfonds konzipiert, zur Durchführung der Kapitalanlagepolitik hält der Masterfonds primär Anteile an weiteren Investmentfonds (Zielfonds), in denen unterschiedliche Asset-Klassen gebündelt sind. Innerhalb der Zielfonds erfolgt die Kapitalanlage durch unterschiedliche Asset Manager, die das jeweilige Vermögen entsprechend der vorgegebenen Anlagerichtlinie anlegen. Das Sicherungsvermögen ist größtenteils in festverzinsliche Wertpapiere investiert.

Am Ende des Berichtsjahres lag im Sicherungsvermögen des Gruppen-Pensionsplans DPF 2018 ein Kapitalanlagebestand von 8,5 Mrd. Euro vor.

Die Anlage des Eigenvermögens der Daimler Pensionsfonds AG in Höhe von 4,4 Mio. Euro erfolgt zum überwiegenden Teil in Kapitalisierungsprodukten eines Lebensversicherungsunternehmens.

Finanzlage

Das gezeichnete Kapital der Daimler Pensionsfonds AG zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 3,0 Mio. Euro erfüllt die aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderung.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 wurden aus der Anlage der im Sicherungsvermögen gehaltenen Kapitalanlagen Erträge in Höhe von 209,8 Mio. Euro realisiert. Darüber hinaus sind nicht realisierte Gewinne in Höhe von 633,2 Mio. Euro entstanden. Die Aufwendungen für die im Sicherungsvermögen gehaltenen Kapitalanlagen beliefen sich auf 197,3 Tsd. Euro.

Den Erträgen aus der Anlage des Eigenvermögens und sonstigen Erträgen von insgesamt 97,0 Tsd. Euro standen Aufwendungen für den Betrieb der Daimler Pensionsfonds AG von 117,8 Tsd. Euro gegenüber. In diesen Aufwendungen sind 21,4 Tsd. Euro enthalten, die aus der im Rumpfgeschäftsjahr 2018 vorgenommenen Nachgründung der Gesellschaft resultieren.

Der vom Pensionsfonds zu tragende Steueraufwand in Höhe von 119,9 Tsd. Euro resultiert aus ausländischen Quellensteuern, die auf Erträge des im Sicherungsvermögen gehaltenen Spezial-AIF angefallen sind und die weder auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden können, noch die inländische steuerliche Bemessungsgrundlage mindern dürfen.

Die für das Geschäftsjahr 2019 erwartete Umlagezahlung an die BaFin von 2,75 Mio. Euro wird durch die Daimler AG erstattet werden.

Die Daimler Pensionsfonds AG schloss das Geschäftsjahr 2019 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 140,7 Tsd. Euro ab. Der Fehlbetrag wurde durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

Risiko- und Chancenbericht

Beschreibung des Risikomanagementsystems

Das Risikomanagement der Daimler Pensionsfonds AG ist gemäß den Anforderungen der §§ 23, 26, 29 und 30 i.V.m. § 237 VAG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Proportionalität und der Besonderheiten von EbAV ausgestaltet. Die organisatorischen Regelungen und Maßnahmen sowie die Umsetzung des Risikomanagements sind in den Leitlinien der Daimler Pensionsfonds AG beschrieben.

Die Verantwortung für das Risikomanagement und für die Risikomanagementprozesse liegt beim Vorstand der Daimler Pensionsfonds AG. Dem Aufsichtsrat wird mindestens einmal jährlich über die aktuelle Risikosituation sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems berichtet. Im Rahmen eines Regelprüfungsplans wird durch die Interne Revision geprüft, ob die gesetzlichen Regelungen und die internen Leitlinien für das Risikomanagement eingehalten werden und ob eine ordnungsgemäße Überwachung des Risikomanagementsystems durch den Aufsichtsrat erfolgt. Bei Bedarf werden in Kooperation mit dem Vorstand Maßnahmen abgeleitet und deren Umsetzung durch die Interne Revision nachgehalten. Die beschriebenen Maßnahmen des Risikomanagements werden durch ein umfassendes Kontroll- und Berichtswesen flankiert. Dem Verantwortlichen Aktuar obliegt die regelmäßige Ermittlung des Mindestvermögens. Der Treuhänder überwacht fortlaufend das Sicherungsvermögen und achtet u.a. auf eine ausreichende Bedeckung der Verpflichtungen und die ordnungsgemäße Führung der Vermögensverzeichnisse.

Das Risikomanagementsystem der Daimler Pensionsfonds AG fokussiert auf die negativen Zielabweichungen, die mit finanziellen Auswirkungen für die Daimler Pensionsfonds AG verbunden sind. Bei der Risikobeurteilung wird zwischen finanziellen und nicht-finanziellen Risiken unterschieden. Finanzielle Risiken können entweder das Sicherungsvermögen oder das Eigenvermögen des Pensionsfonds betreffen. Nicht-finanzielle Risiken können operationelle Risiken, gesetzliche und strategische Risiken, Sicherheitsrisiken oder Reputationsrisiken sein. Hinsichtlich des nicht-versicherungsförmig ausgestalteten Gruppen-Pensionsplans DPF 2018, bei dem das Trägerunternehmen grundsätzlich zu Nachschüssen auch während der Rentenbezugszeit verpflichtet bleibt, können sich in Bezug auf das Sicherungsvermögen nur mittelbar Risiken ergeben.

Im Rahmen des Risikomanagements erfolgt mindestens einmal jährlich eine Risikoinventur, mit dem Ziel alle potentiellen Risiken zu identifizieren. Sofern keine anderen Festlegungen getroffen werden, stellt die Daimler Pensionsfonds AG bei der Risikobewertung und -beurteilung auf einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr ab. Das Risiko wird dabei grundsätzlich als Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß des Ereignisses definiert. Darauf aufbauend wird die Risikostrategie definiert und verabschiedet. Anhand des Risikotragfähigkeitskonzepts wird beurteilt, ob mögliche Verluste aus Risiken vom Pensionsfonds absorbiert werden können, ohne dass daraus eine unmittelbare Gefahr für dessen Existenz resultiert.

Risikosituation

Sicherungsvermögen

Bezogen auf das Sicherungsvermögen der Daimler Pensionsfonds AG wurden Kapitalanlagerisiken, versicherungstechnische Risiken, Inflationsrisiken, ein allgemeines Zahlungsunfähigkeitsrisiko sowie ein Budgetrisiko identifiziert.

Aufgrund der nicht-versicherungsförmigen Durchführung der übernommenen leistungsorientierten Zusagen gemäß § 236 Abs. 2 VAG liegen die Kapitalanlagerisiken des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Daimler AG als Trägerunternehmen. Ebenso bestehen aufgrund der nichtversicherungsförmigen Durchführung weder versicherungstechnische Risiken, wie Zinsgarantie- und biometrische Risiken, noch Inflationsrisiken in Hinblick auf vorzunehmende Rentenanpassungen.

Auch wenn die Daimler Pensionsfonds AG in Bezug auf das Sicherungsvermögen weder Kapitalanlagerisiken, noch versicherungstechnische Risiken oder Inflationsrisiken trägt, übernimmt sie dennoch für das Trägerunternehmen das Risikomanagement für das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, um etwaige Nachschüsse des Trägerunternehmens möglichst zu vermeiden.

Grundlage der Kapitalanlagestrategie für das Sicherungsvermögen ist eine detaillierte Analyse der Risiken im Rahmen des Asset Liability Management (ALM). Der Analyse des Risikos eines potentiellen Nachschusserfordernisses aufgrund einer Unterschreitung des Mindestvermögens kommt hierbei als Teil des Risikomanagements eine besondere Bedeutung zu. Basierend auf der jährlich durchgeführten ALM-Analyse und damit unter Berücksichtigung der Art und Dauer der Altersversorgungsleistungen wird die strategische Asset Allokation entwickelt. Die Einhaltung der Kapitalanlagerichtlinien ebenso wie die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung sowie die Vorgaben des Kapitalanlagerundschreibens R 11/2017 (VA) wird durch beauftragte externe Dritte überwacht.

Daneben besteht das Risiko, dass nicht jederzeit genügend Liquidität zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen vorhanden ist (allgemeines Zahlungsunfähigkeitsrisiko), und das Risiko, dass die Kosten für den Pensionsfondsbetrieb die erwarteten Kosten übersteigen (Budgetrisiko). Das Budgetrisiko sowie das allgemeine Zahlungsunfähigkeitsrisiko liegen aufgrund der nicht-versicherungsförmigen Durchführung der übernommenen Zusagen nicht originär bei der Daimler Pensionsfonds AG, sondern bei der Daimler AG.

Alle identifizierten Risiken wurden als nicht wesentlich eingestuft.

Den genannten Risiken begegnet die Daimler Pensionsfonds AG durch ein auf die aufsichtsrechtlichen Vorgaben abgestimmtes Berichtswesen sowie durch die regelmäßige Analyse der tatsächlichen Sterblichkeit im Bestand und der Angemessenheit des Rechnungszinses durch den Verantwortlichen Aktuar. Durch die Berücksichtigung des Cashflow-Profils der abzudeckenden Verpflichtungen, das überwiegende Investment in liquide Vermögenswerte sowie der jederzeitigen Möglichkeit zur Rückgabe von Anteilen an dem Masterfonds (bzw. den Zielfonds) werden die Liquiditätserfordernisse für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 hinreichend berücksichtigt.

Gemäß dem Funktionsausgliederungsvertrag mit der Daimler AG übernimmt diese unentgeltlich die Verwaltungsleistungen für den Gruppen-Pensionsplan DPF 2018 für die Daimler Pensionsfonds AG.

Die Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestdeckungsrückstellung wird kontinuierlich überwacht.

Eigenvermögen

Bezogen auf das Eigenvermögen trägt die Daimler Pensionsfonds AG selbst die Risiken aus der Kapitalanlage. Daneben besteht das Risiko, dass nicht jederzeit genügend Liquidität zur Erfüllung der Forderungen Dritter vorhanden ist (allgemeines Zahlungsunfähigkeitsrisiko), und das Risiko, dass die Kosten des Pensionsfonds die erwarteten Kosten übersteigen (Budgetrisiko). Alle identifizierten Risiken wurden als nicht wesentlich eingestuft.

Da sämtliche Funktionen unentgeltlich auf die Daimler AG ausgegliedert sind, besteht nur ein sehr geringes Kostenrisiko. Gesamthaft betrachtet besteht das Risiko insbesondere darin, dass die laufenden Kosten der Gesellschaft nicht mit dem bestehenden Eigenvermögen bzw. den Erträgen aus dem Eigenvermögen finanziert werden können. Dieses allgemeine Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird fortlaufend überwacht.

Die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätskapitalanforderung wird kontinuierlich überwacht.

Funktionsausgliederungen

Im Zusammenhang mit der vorgenommenen Ausgliederung von Funktionen und Dienstleistungen bestehen operationelle Risiken sowie Sicherheitsrisiken.

Operationelle Risiken umfassen dabei sowohl Qualitätsrisiken im Zusammenhang mit den Dienstleistern als auch rechtliche Risiken. Rechtliche Risiken ergeben sich aus vertraglichen Beziehungen und aus den arbeits- und steuerrechtlichen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Sicherheitsrisiken können in Form von Datenschutz- und IT-Risiken auftreten. Daneben besteht ein strategisches Risiko in Form von Abhängigkeits- und Ausfallrisiken im Zusammenhang mit den Dienstleistern.

Die mit der Ausgliederung verbundenen Risiken werden im Rahmen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems überwacht. Die Risiken werden durch die Auswahl von Dienstleistern mit ausgewiesener Expertise und die Verpflichtung der Dienstleister auf die Einhaltung der Vorgaben der Leitlinien der Daimler Pensionsfonds AG und durch ein regelmäßiges Controlling der Funktionsausgliederungen und Dienstleistungen begrenzt. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowie einer Informationssicherheitsbeauftragten der Daimler Pensionsfonds AG.

Darüber hinaus bestehen strategische Risiken aufgrund von Geschäftsentscheidungen und grundsätzlich auch ein Reputationsrisiko. Die Daimler Pensionsfonds AG verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Es ist derzeit nicht geplant, das Geschäftsmodell zu ändern oder weitere Trägerunternehmen aufzunehmen. Strategische Risiken sind deshalb derzeit kaum vorhanden. Reputationsrisiken sind derzeit nicht erkennbar.

Es ist davon auszugehen, dass die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehende Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft und der Kapitalmärkte zu einer Erhöhung der finanziellen Risiken führen. Insbesondere in Bezug auf die Kapitalanlagen können sich aus einem möglicherweise noch gravierenderen Verlauf der Corona-Krise, insbesondere falls die einschränkenden Maßnahmen deutlich länger als erwartet in Kraft bleiben werden oder im Falle einer massiven zweiten weltweiten Infektionswelle, höhere Risiken ergeben. Es lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen, welchen weiteren Einfluss die COVID-19-Pandemie auf die Volatilität der Finanzmärkte hat.

Chancen

Die Daimler Pensionsfonds AG wurde mit dem Ziel gegründet, Pensionsverpflichtungen des Daimler-Konzerns administrativ zu bündeln und die Finanzierung sicherzustellen. Der Daimler Pensionsfonds AG bieten sich somit weiterhin Chancen aufgrund der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen des Daimler-Konzerns, Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen.

Gesamtaussage

Risiken, die allein oder in Kombination mit anderen den Fortbestand der Gesellschaft ändern könnten, sind weder zum Bilanzstichtag noch zum Zeitpunkt der Aufstellung erkennbar.

Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht)

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen inzwischen die gesamte Weltwirtschaft mit deutlichen Rückgängen der Wirtschaftsleistung. Das umfasst sowohl die Binnennachfrage als auch den Außenhandel und den privaten Konsum genauso wie die Investitionstätigkeit der Unternehmen. Nicht nur der ohnehin konjunkturabhängige Industriesektor ist betroffen, sondern vor allem auch der Bereich der Dienstleistungen.

Nachdem die Weltwirtschaft im ersten Quartal 2020 in die Rezession rutschte, wird die Entwicklung auch im Jahresverlauf weiterhin stark von der Corona-Krise geprägt sein. Entscheidend wird dabei sein, wann die Pandemie weltweit unter Kontrolle sein wird, wie lange bis dahin die wirtschaftlichen Aktivitäten angehalten bleiben und welches Erholungsmuster danach einsetzt. Aus heutiger Sicht muss für das Gesamtjahr 2020 mit einem deutlichen Rückgang der weltweiten Wirtschaftsleistung gerechnet werden.

Die Entwicklung an den Finanzmärkten war im ersten Quartal 2020 durch wachsende Sorgen rund um das Coronavirus geprägt, wodurch sich die Stimmung an den Märkten verschlechterte und mit der zunehmenden Erwartung einer bevorstehenden globalen Rezession zu deutlich fallenden Aktienkursen führte. Auch die Ankündigungen von stützenden Maßnahmen der Notenbanken und Regierungen sowie niedrigere Leitzinsen stützten die Aktienmärkte nur kurzzeitig. Für das Gesamtjahr 2020 ist deshalb mit einer erheblichen Volatilität an den Kapitalmärkten zu rechnen.

Kapitalanlagestrategie

Für das Sicherungsvermögen wird die in der Kapitalanlagerichtlinie festgelegte Anlagestrategie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungen fortgeführt.

Geschäftsentwicklung

Die Daimler Pensionsfonds AG erwartet auch für das Geschäftsjahr 2020 ein leicht negatives Jahresergebnis.

Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands der Daimler Pensionsfonds AG über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)

Die Daimler Pensionsfonds AG ist ein im Sinne von § 17 AktG von der Daimler AG abhängiges Unternehmen. Der Vorstand der Daimler Pensionsfonds AG hat für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 einen Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“) nach § 312 AktG aufgestellt.

Der Abhängigkeitsbericht des Vorstands der Daimler Pensionsfonds AG schließt mit der folgenden Erklärung:

„Unsere Gesellschaft hat bei jedem im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von verbundenen Unternehmen wurden weder getroffen noch unterlassen.“

Der Vorstand

 

Stuttgart, den 29. April 2020

Knut Brüns, Vorstandsvorsitzender

Manfred Müller

Silvia Nierbauer

Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2019 gemäß Muster 4 RechPensV

Anwärter Invaliden- und Altersrenten Hinterbliebenenrenten
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Summe der Jahresrenten2)
Tsd. Euro
Witwen
Anzahl
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 52.929 8.690 466.187 18.818
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 892
2. sonstiger Zugang 1) 1 7 1 8.511
3. gesamter Zugang 1 7 1 8.511 892
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 1.558 249 12.257 922
2. Beginn der Altersrente
3. Invalidität
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 11 765 10
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen 40 4 217 35
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen 1 51
7. sonstiger Abgang 1 2.718
8. gesamter Abgang 1.611 253 16.006 967
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1 7 51.318 8.438 458.692 18.743
davon:
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 48.651 8.191 395.935
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
4. beitragsfreie Anwartschaften
5. in Rückdeckung gegeben 3)
6. in Rückversicherung gegeben
7. lebenslange Altersrente 48.651 8.191 395.935
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung 4)
Hinterbliebenenrenten
Witwer Waisen Summe der Jahresrenten2)
Anzahl Anzahl Witwen
Tsd. Euro
Witwer
Tsd. Euro
Waisen
Tsd. Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 582 200 85.005 2.047 629
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern 36 4.046 96
2. sonstiger Zugang 1) 1.372 47 53
3. gesamter Zugang 36 5.418 143 53
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 41 4.043 114
2. Beginn der Altersrente
3. Invalidität
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 40 271 54
5. Beendigung unter Zahlung von Beträgen 1 115 3
6. Beendigung ohne Zahlung von Beträgen
7. sonstiger Abgang 49 1
8. gesamter Abgang 42 40 4.478 117 55
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 576 160 85.945 2.073 627
davon:
1. nur mit Anwartschaft auf Invaliditätsversorgung
2. nur mit Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung
3. mit Anwartschaft auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
4. beitragsfreie Anwartschaften
5. in Rückdeckung gegeben 3)
6. in Rückversicherung gegeben
7. lebenslange Altersrente
8. Auszahlungsplan mit Restverrentung 4)

1) Z. B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung sowie Erhöhung der Rente.
2) Einzusetzen ist hier der Betrag der im Folgejahr planmäßig zu zahlenden Renten bzw. – bei Auszahlungsplänen – Raten (entsprechend der Deckungsrückstellung).
3) Hier sind Eintragungen vorzunehmen, sofern zur Deckung der Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten Verträge bei Lebensversicherern abgeschlossen wurden.
4) Hat die Phase der Restverrentung bereits begonnen, so ist die Eintragung in der Zeile „lebenslange Altersrente“ vorzunehmen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Daimler Pensionsfonds AG, Stuttgart

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Daimler Pensionsfonds AG, Stuttgart – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Daimler Pensionsfonds AG, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Pensionsfonds geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für unsere Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Pensionsfonds geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

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Bericht des Aufsichtsrats

der Daimler Pensionsfonds AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Daimler Pensionsfonds AG hat im Geschäftsjahr 2019 den operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen und die Leistungen aus den von der Daimler AG übernommenen Versorgungsverpflichtungen an die Rentnerinnen und Rentner bzw. deren Hinterbliebene ausgezahlt. Insgesamt erhalten rund 77.000 ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Daimler AG sowie deren Hinterbliebene Versorgungsleistungen von der Daimler Pensionsfonds AG.

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat der Daimler Pensionsfonds AG hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Dabei hat das Gremium den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten und überwacht. Der Aufsichtsrat hat geprüft, ob der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen den geltenden Anforderungen entsprechen. Er hat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung sämtliche seiner Zustimmung unterliegenden Geschäftsvorfälle gebilligt. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat sowohl schriftlich als auch mündlich umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung und die Lage der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat war somit in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam der Aufsichtsrat zu vier regulären und einer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Aufsichtsratsarbeit war von einem offenen und intensiven Austausch geprägt. Auf anstehende Beschlüsse bereiteten sich die Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig anhand von Unterlagen vor, die der Vorstand vorab zur Verfügung gestellt hatte.

Auch zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat über besondere Vorgänge in Kenntnis gesetzt.

Für ihre Aufgaben erforderliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie unter anderem zu versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen sowie zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und wurden dabei von der Gesellschaft unterstützt.

In der Sitzung am 3. April 2019 hat der Aufsichtsrat den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2018 beendete Rumpfgeschäftsjahr gebilligt. Damit war der Jahresabschluss festgestellt. Gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben. Ferner hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung den vom Abschlussprüfer geprüften Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erörtert und geprüft. Er stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer ohne Einwände zu und erhob keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus seinen Bericht für das am 31. Dezember 2018 beendete Rumpfgeschäftsjahr sowie seine Beschlussvorschläge an die ordentliche Hauptversammlung 2019 verabschiedet. Ferner waren die vom Vorstand durchgeführte Risikoinventur 2018 und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems Gegenstand der Erörterungen mit dem Vorstand. Dabei beschäftigte er sich auch mit den strukturellen Vorgaben für die Kapitalanlage, die Risikofrüherkennung, das Risikomanagement und das Berichtswesen der Daimler Pensionsfonds AG. Schließlich setzte sich der Aufsichtsrat mit der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie in nationales Recht und die damit verbundenen Einrichtungen von Schlüsselfunktionen bei der Daimler Pensionsfonds AG auseinander.

Die im Geschäftsjahr 2019 überarbeiteten Grundsätze der Anlagepolitik der Daimler Pensionsfonds AG wurden am 15. April 2019 per Umlaufbeschluss genehmigt.

In der Sitzung am 3. Juli 2019 setzte sich der Aufsichtsrat unter anderem mit der Rentenadministration der Daimler Pensionsfonds AG auseinander und beschäftigte sich mit den Ergebnissen des durchgeführten Stresstests für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) der European Insurance and Occupational Pensions Authority. Darüber hinaus beschäftigte er sich mit der Vergütungspolitik für den Vorstand und den Schlüsselfunktionen der Daimler Pensionsfonds AG. Des Weiteren erfolgte die Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019.

Die Amtszeit der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats endete mit Beendigung der Hauptversammlung am 3. Juli 2019, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2018 beendete Rumpfgeschäftsjahr beschloss. Im Rahmen der Neuwahl des Aufsichtsrats erfolgte die Wiederwahl aller Mitglieder des ersten Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr 2019, in dem die Amtszeit begann, wird nicht mitgerechnet. In der konstituierenden Sitzung am 3. Juli 2019 wählte der Aufsichtsrat Kurt Schäfer zu seinem Vorsitzenden und Dr. Annette Matzat zur stellvertretenden Vorsitzenden.

In der Sitzung am 16. September 2019 setzte sich der Aufsichtsrat unter anderem mit der Umsetzung der VAG-Informationspflichtenverordnung, den versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT sowie den aufsichtsrechtlichen und statistischen Berichtspflichten (EIOPA- und EZB-Reporting) von Pensionseinrichtungen auseinander. Daneben nahm der Aufsichtsrat die Selbsteinschätzung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit seiner Mitglieder nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vor.

In der Sitzung am 9. Dezember 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat u.a. mit den Ergebnissen der im Herbst 2019 durchgeführten Prognoserechnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für Pensionsfonds und den Ergebnissen der Prüfung durch die Interne Revision in 2019.

Im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung am 9. Dezember 2019 erfolgte für die Aufsichtsratsmitglieder eine Schulung zum Thema „Bestandsverwaltung/-Leistungsbearbeitung“.

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019, Bericht des Verantwortlichen Aktuars

Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Jahresabschlussunterlagen, der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars zur versicherungsmathematischen Bestätigung sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Der Vorstand und der Verantwortliche Aktuar erläuterten die Unterlagen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 18. Mai 2020 auch mündlich. Die verantwortlichen Abschlussprüfer berichteten in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen, ebenso wie der Verantwortliche Aktuar, für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft sowie den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars eingehend behandelt und intensiv erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss nebst Lagebericht der Daimler Pensionsfonds AG zum 31. Dezember 2019. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats wurden auch gegen den Erläuterungsbericht und die weiteren Ausführungen des Verantwortlichen Aktuars keine Einwendungen erhoben.

In der Sitzung vom 18. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat schließlich auch seinen Bericht zu dem am 31. Dezember 2019 beendeten Geschäftsjahr und seine Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung verabschiedet.

Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)

Der Abschlussprüfer prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht erhoben und diesem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Daimler Pensionsfonds AG, Stuttgart

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.

 

Stuttgart, den 11. Mai 2020

Der Abhängigkeitsbericht und das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht erörtert und selbst geprüft. Dabei hat er auch das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer einbezogen. An den Erörterungen des Aufsichtsrats zum Abhängigkeitsbericht nahm der Abschlussprüfer teil, der den Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung informierte und auf Nachfrage ergänzende Auskunft gab. Der Aufsichtsrat hat bei seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts keine Ansatzpunkte für Beanstandungen festgestellt und stimmte dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers ohne Einwände zu.

Der Aufsichtsrat hat daher nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen weiteren Beteiligten für ihr großes Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Der Aufsichtsrat

 

Stuttgart, den 18. Mai 2020

Kurt Schäfer, Vorsitzender

Dr. Annette Matzat, stellv. Vorsitzende

Robert Köthner

Dr. Kerstin Neumann

Tim Zech

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