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Corona-Virus EBA veröffentlicht Leitlinien für einen pragmatischen und flexiblen Ansatz im aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess
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Corona-Virus EBA veröffentlicht Leitlinien für einen pragmatischen und flexiblen Ansatz im aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess

geralt (CC0), Pixabay

Die Europäische Bankenaufsicht EBA stellt nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) wie der BaFin für das Jahr 2020 einen rechtlichen Rahmen für ein vereinfachtes Verfahren für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) zur Verfügung.

Sie legt in neuen Leitlinien, die die bisherigen SREP-Leitlinien ergänzen, dar, wie die NCAs den SREP in der Corona-Pandemie flexibel und pragmatisch handhaben können.

Der in diesen Leitlinien dargelegte risikoorientierte Ansatz stützt sich auf die bestehenden Anforderungen der europäischen Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements DirectiveCRD) und die SREP-Leitlinien und passt sie den außergewöhnlichen Umständen der COVID-19-Pandemie an. Die Risikoanalyse soll auf die wesentlichen von der Krise beeinflussten Elemente fokussiert werden, und mit der Möglichkeit, die Neufestsetzung des SREP-Kapitalzuschlags im Regelfall für 2020 auszusetzen, soll eine prozyklische Wirkung der aufsichtlichen Maßnahmen vermieden werden.

Die EBA hat die Leitlinien in enger Zusammenarbeit mit den NCAs entwickelt, um sicherzustellen, dass ihr Inhalt dem Vorgehen in möglichst vielen Mitgliedsländern Rechnung trägt. Das zwischen BaFin und Bundesbank für das Jahr 2020 abgestimmte SREP-Verfahren steht im Einklang mit den Leitlinien.

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