Start Justiz Amtsgericht Hechingen: Einziehungsanordnung von fast 200.000 €

Amtsgericht Hechingen: Einziehungsanordnung von fast 200.000 €

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geralt / Pixabay

Staatsanwaltschaft Hechingen

R118 VRs 16 Js 7713/17 (VA)

Durch das Amtsgericht Hechingen ist am 16.07.2018 ein Urteil ergangen, welches seit dem 04.12.2018 rechtskräftig ist. Gegen Marian Llamelo Guillermo Rath wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 197.147,05 € angeordnet.

Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Verurteilte nutzte das bestehende Vertrauensverhältnis zu dem Geschädigten Stephen Lockyer aus, um ihn in betrügerischer Absicht durch falsche Angaben zum Grund ihres Geldbedarfes zu Zahlungen von insgesamt 112.147,05 € zu bringen.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen können insgesamt 2 Verletzte gegen die Einziehungsbetroffene einen Entschädigungsanspruch haben.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zu dem Aktenzeichen R118 VRs 16 Js 7713/17 (VA) an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Form formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche wie Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

gez. Krautheimer, Rechtspflegerin

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