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Hartmann & Benz GmbH (easygold24.com) bietet zwei Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt an

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geralt / Pixabay

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Hartmann & Benz GmbH in Deutschland zwei Vermögensanlagen in Form von „sonstigen Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen“ nach § 1 Absatz 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) im Internet öffentlich anbietet.

Es handelt sich unter https://easygold24.com/ um das „Hartmann & Benz – Goldkonto in der Option „Bonusgold“ nach Ablauf von zwölf vollständigen Monaten“ sowie um das „Hartmann & Benz – Goldkonto in der Option „Bonusgold“ nach Ablauf von sechsunddreißig vollständigen Monaten“.

Entgegen § 6 VermAnlG wurde hierfür jeweils kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

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