Start Politik Deutschland Mehrwertsteuer, Rentenerhöhung, Mindestlohn usw. – Das ändert sich im Juli

Mehrwertsteuer, Rentenerhöhung, Mindestlohn usw. – Das ändert sich im Juli

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geralt (CC0), Pixabay

Mehrwertsteuer sinkt bis Jahresende

Ab 1. Juli sinken die Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie von 7 Prozent auf 5 Prozent. Diese gelten bis Jahresende 2020. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Weitergabe an Endverbraucher niedrigere Preise, die Kaufanreize liefern. Das soll der von der Coronakrise getroffenen Wirtschaft helfen.

Renten steigen um bis zu 4,2 Prozent

Für mehr als 20 Millionen Rentner gibt es ab dem 1. Juli mehr Geld. In den alten Bundesländern steigen die Rentenbeträge um 3,45 Prozent, in den neuen Bundesländern sind es 4,2 Prozent. Damit gleichen sich die Ost-West-Renten weiter an. Die Renten im Osten betragen dann 97,2 Prozent des Westniveaus. Im Jahr 2024 sollen sie das gleiche Niveau erreichen. Die Rentenerhöhung führt auch dazu, dass mehr Rentner steuerpflichtig werden.

Der Rentenwert steigt damit von 33,05 Euro auf 34,19 Euro in den alten Bundesländern bzw. von 31,89 Euro auf 33,23 Euro in den neuen Bundesländern. Der Rentenwert für Landwirte steigt entsprechend auf 15,79 Euro bzw. auf 15,32 Euro.

Anpassung von Leistungen für Schulbedarf

Die Sozialhilfe umfasst seit August 2019 auch Leistungen für persönlichen Schulbedarf. Für Schüler sind 100 Euro im ersten Schulhalbjahr und 50 Euro im zweiten Schulhalbjahr vorgesehen. Diese Beträge werden ab Juli kalenderjährlich angepasst, wenn die Ergebnisse einer neuen bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen.

Mindestlohn für Pflegehilfskräfte steigt

Der Mindestlohn für Hilfskräfte in der Altenpflege beträgt ab Juli 11,60 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern und in Berlin. In den neuen Bundesländern liegt er bei 11,20 Euro pro Stunde. Ab September 2021 sollen die Mindestlöhne einheitlich 12,00 Euro pro Stunde betragen. Zuvor ist noch eine Erhöhung im April 2021 auf 11,80 Euro bzw. auf 11,50 Euro pro Stunde vorgesehen.

Coronabedingter Schutz für Mieter und Darlehensnehmer beendet

Der Schutz für Mieter vor Kündigungen, die coronabedingt ihre Miete nicht zahlen können, ist Ende Juni ausgelaufen. Die Koalition konnte sich auf keine Verlängerung bis Ende September 2020 einigen. Mieter müssen nicht gezahlte Miete nun bis Ende Juni 2022 nachzahlen, um eine Kündigung zu verhindern.

Die vergleichbare Schutz für vor dem 15. März 2020 abgeschlossene Verbraucherdarlehen hat ebenfalls Ende Juni geendet. Für zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällige Rückzahlungen, Zins- oder Tilgungsleistungen gilt danach eine dreimonatige Stundung bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten. Konnten sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer bis Ende Juni nicht über das anschließende Vorgehen einigen, verlängern sich Darlehensverträge um drei Monate.

Neue Straftaten zum Schutz staatlicher Symbole

Seit 24. Juni gelten zwei neue Straftatbestände. Der neue schützt die Flagge und die Hymne der Europäischen Union vor Verunglimpfung. Davon umfasst sind schwerwiegende Beleidigungen, üble Nachrede von einigem Gewicht und Verleumdungen. Strafbar macht sich, wer diese öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begeht. Strafbar ist es jetzt zudem, öffentlich gezeigte EU-Flaggen beispielsweise zu entfernen oder zu beschädigen. Es droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Der ebenfalls neue § 104 Strafgesetzbuch schützt zudem öffentlich gezeigte Flaggen oder Hoheitszeichen ausländischer Staaten, die vor einer anerkannten Vertretung öffentlich angebracht sind. Ebenfalls strafbar ist es, eine ausländische Flagge zu zerstören oder zu beschädigen und dadurch zu verunglimpfen. Eine Verfolgung setzt jedoch voraus, dass die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält sowie ein Strafverlangen der ausländischen Regierung.

Konversionsbehandlungen verboten

Bereits seit 24. Juni 2020 sind Behandlungen an Minderjährigen verboten, die ihre sexuelle Orientierung oder ihre selbstempfundene geschlechtliche Identität verändern oder unterdrücken sollen. Das Verbot gilt auch für Erwachsene, bei denen ein Willensmangel vorlag. Es droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Auch die Werbung für Konversionsbehandlungen sowie deren Angebot und Vermittlung sind untersagt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro.

Abbiegeassistenten für neue Lang-Lkw

Neue Lang-Lkw müssen ab Juli über Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten verfügen. Das soll schwere Unfälle, zu denen es vor allem immer wieder mit Radfahrern kommt, verhindern. Alte Lang-Lkw sind entsprechend bis Juli 2022 nachzurüsten. Lang-Lkw sind sind seit dem Jahr 2017 auf deutschen Straßen unterwegs, darunter auf immer mehr Straßen, die auch Radfahrer nutzen. Die zulässige Maximallänge der Gespanne beträgt 25,25 Meter.

Verordnung regelt Forschung mit Krankenkassendaten

Daten der Krankenkassen sollen stärker als bisher für Forschungszwecke verwendet werden. Ab 10. Juli gilt deshalb die Datentransparenzverordnung. Sie regelt die Verwendung von Abrechnungsdaten der Krankenkassen für die medizinische Forschung. Neben der Datenübermittlung bestimmt sie, wer Zugriff auf die Daten hat und wie diese zu pseudonymisieren sind. Forschungsdatenzentrum ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die davon getrennte Vertrauensstelle ist das Robert-Koch-Institut.

Auskunft über Einsicht ins Transparenzregister

Das Transparenzregister soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Wirtschaftlich Berechtigte juristischer Personen des Privatrechts und von Personengesellschaften sind zur Eintragung verpflichtet. Verschiedene Behörden, Verpflichtete und die Öffentlichkeit können in das Transparenzregister Einsicht nehmen.

Ab Juli können wirtschaftlich Berechtigte der eingetragenen Vereinigungen Auskunft verlangen, welchen Mitgliedern der Öffentlichkeit worüber und wann Einsicht gewährt wurde. Anträge erfolgen über die Internetseite des Transparenzregisters. Die Gebühr für die notwendige Registrierung und Identifzierung wirtschaftlich Berechtigter beträgt jeweils 50 Euro.

Neue Pflichten für Online-Plattformen

Internetplattformen, auf denen gewerbliche Anbieter Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten können, unterliegen ab 12. Juli Pflichten zum Schutz der gewerblichen Anbieter. Grundlage ist die Platform2Business-Verordnung der Europäischen Union – kurz P2B-VO.

Von ihr betroffen sind Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen. Darunter fallen beispielsweise Online-Marktplätze wie Amazon Marketplace, Vergleichsportale wie Verivox oder App Stores wie der Google Play Store. Die Betreiber müssen ihre Geschäftsbedingungen klar und verständlich gestalten. Für Änderungen von Geschäftsbedingungen gelten Fristen. Bei Verstößen sind diese sonst unwirksam. Klar nachvollziehbar sein muss insbesondere, wann Leistungen für gewerbliche Nutzer ausgesetzt oder beendet werden.

Ranking-Parameter für die Darstellung von Produkten und Anbietern sind offenzulegen und zu begründen. Das gilt besonders für Möglichkeiten gegen Bezahlung eine bessere Positionierung zu erhalten.

Außerdem müssen Betreiber ein funktionierendes und kostenfreies System für Beschwerden ihre gewerblichen Kunden bereithalten. Für die außergerichtliche Streitbeilegung müssen sie zwei Mediatoren benennen. Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro sind davon ausgenommen. Die EU geht davon aus, dass rund 7.000 Unternehmen von der P2B-Verordnung betroffen sind.

Arbeitnehmerunterkünfteanforderungen für ausländische Arbeitgeber

Das Arbeitnehmerentsendegesetz setzt Mindeststandards für bestimmte Branchen, wie das Bauhauptgewerbe, die Gebäudereinigung und die Pflegebranche. Ab 30. Juli gilt folgende Regelung auch für Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern mit Sitz im Ausland. Sie müssen dann für sie geltende tarifvertragliche Anforderungen an Unterkünfte von Arbeitnehmern beachten, die sie ihnen zur Verfügung stellen, wenn sie diese entfernt von deren regelmäßigen Arbeitsplatz einsetzen. Mitarbeiter der Zollbehörden dürfen die Unterkünfte bei dringenden Gefahren jederzeit betreten.

Arzneiverordnungssoftware muss besser informieren

Insbesondere Ärzte nutzen Programme zur Arzneiverordnung. Ab Juli müssen sie sie unter anderem über geltende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Arzneimitteln und Wirkstoffen informieren.

Neues Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Ein neues Gesetz ist Grundlage für die Errichtung des neuen Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten. Es soll ab 2021 in Brandenburg an der Havel entstehen und bestimmte nichtministerielle Aufgaben des Auswärtigen Amts übernehmen.

Mietpreisbremse in Hamburg bis 2025 verlängert

In Hamburg gilt weiterhin eine Mietpreisbremse. Diese verbietet Vermietern in den meisten Fällen bei der Neuvermietung eine Miete zu verlangen, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die neue Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2025.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzesaenderungen-im-juli-mehrwertsteuersenkung-rentenerhoehung-und-mehr_169428.html

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