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vPE WertpapierhandelsBank AG ist fast zahlungsunfähig!

Chronomarchie (CC0), Pixabay

Am gestrigen Dienstag hat der Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass die Bank nach derzeitigem Stand drohend zahlungsunfähig ist (§ 18 InsO).

Die drohende Zahlungsunfähigkeit würde – nach derzeitiger Prognose des Vorstands – jedoch entfallen, wenn beispielsweise das Verwaltungsgericht Frankfurt dem Antrag der Gesellschaft nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Gesellschaft gegen den BaFin-Bescheid vom 29.05.2020 oder die BaFin dem Antrag der Gesellschaft nach § 80 Abs. 4 VwGO stattgibt, oder die BaFin andere Maßnahmen anordnet, die der Gesellschaft jedenfalls kurzfristig noch bis Ende Juni wieder einen Handel mit Optionen (Kaufaufträge) erlaubt.

Auslöser für die Zahlungsschwierigkeiten ist der Entzug der Lizenz für Bank- und Finanzdienstleistungen durch die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin. Die Gesellschaft hat dagegen Widerspruch erhoben.

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