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PEARL GOLD AG: BaFin setzt Geldbuße fest

succo / Pixabay

Die BaFin hat am 28.05.2020 eine Geldbuße in Höhe von 55.000 Euro gegen die PEARL GOLD AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die PEARL GOLD AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.


On 28 May 2020, BaFin imposed an administrative fine amounting to 55,000 euros against PEARL GOLD AG.

The sanction related to a breach of section 115 (1) sentence 1 of the German Securities Trading Act (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG). PEARL GOLD AG had failed to make its half-yearly financial report for the financial year of 2015 publicly available within the prescribed period.

The company can lodge an appeal against the administrative fine order.

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