Start Justiz Betrügerische Aktivität der MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH und die Reaktion der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

Betrügerische Aktivität der MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH und die Reaktion der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

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Alexas_Fotos / Pixabay

Gestern haben wir den Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern gegen die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH veröffentlicht, die von Kunden oftmals betrügerisch Fahrtkosten in Höhe von 100 und 200 Euro eingezogen hatte. Dabei sind der Gesellschaft „keine Fahrtkosten entstanden […], da die Fahrtkosten von den Außendienstmitarbeitern selbst getragen wurden.“

In der Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hieß es zudem, dass es so viele Geschädigte gebe, dass man diese nicht einzeln informieren könne: „Die Mitteilung an die Geschädigten erfolgt durch Mitteilung im Bundesanzeiger, weil eine Mitteilung an jeden Einzelnen der Geschädigten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.“

Dieser Hinweis verwundert uns allerdings, denn man hat ja selber schon Ermittlungen durchgeführt. Sind in diesem Zusammenhang die Namen der Geschädigten nicht bekannt? Zudem müsste doch aus den Unterlagen der MAXDA hervorgehen, bei welchem Kunden man in betrügerischer Absicht Fahrtkosten abgerechnet hat? Oder hat das Unternehmen dies nicht dokumentiert und man muss hier die einzelnen Kontoeingänge durchgehen? Das wäre aber auch eine Tätigkeit, die zu derartigen Ermittlungen gehört.

Wir haben der Staatsanwaltschaft diesbezüglich eine Anfrage gestellt. Wenn die Kunden nicht ermittelt werden, würde das eingezogene Geld letztendlich dem Staat zufallen. Und wieso wird der MAXDA eigentlich nicht die gewerberechtliche Erlaubnis entzogen?

Für das betroffene Unternehmen bedeutet diese Veröffentlichung auf jeden Fall eine massive Reputationsschädigung. Nun muss schnell ermittelt werden, wer dafür verantwortlich ist.

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