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Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Betrugs

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Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Michael Deter –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

701 Js 15906/18

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az:701 Js 15906/18, gegen Michael Deter, geb. 01.06.1982 – wegen Fällen des Betrugs und des versuchten Betrugs, ist durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 18.10.2019 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden. Sämtliche Geschädigte sind bekannt, einer davon ist jedoch verstorben. Dabei handelt es sich um Alexandro Gerhard Manfred Laue, geboren am 18.10.1960. Seine Erben sind uns nicht bekannt.

Der Verurteilte veräußerte am 19.05.2017 über die Internetplattform „e-Bay-Kleinanzeigen“ ein Medion 15 Notebook zum Preis von 71,00 EUR an Alexandro Gerhard Manfred Laue. Wie vom Verurteilten von vornherein beabsichtigt, lieferte dieser die verkaufte Ware nicht aus und schädigte so den Käufer um den an ihn gezahlten Betrag.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von hier 71,00 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert; es gibt jedoch weitere Einziehungsbeträge und Geschädigte.

Die Erben des Verletzten Alexandro Gerhard Manfred Laue können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Leipzig, den 27.04.2020

gez. Sturm, Rechtspflegerin

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