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Staatsanwaltschaft Augsburg: Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Augsburg

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten und Information über deren Rechte (§ 111 l StPO)
602 Js 130265/19

In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Maria Rausch, geb. am 13.06.1983 wegen Geldwäsche wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 27.08.2019, ergänzt durch Beschluss vom 07.04.2020 ein Vermögensarrest angeordnet.

Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen.
Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Augsburg unter: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php

Für Sie zutreffend ist hier der Fall 1.1: Geschädigtenmitteilung Vermögensarrest.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

Augsburg, den 17.04.2020

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