Nachdem gestern die Sonderregelung für die telefonische Krankmeldung ausgelaufen ist, hat aufgrund des massiven Protestes der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen nun doch eine Verlängerung beschlossen.
Voraussichtlich bis zum 4. Mai soll diese Regelung gelten. Die maximale telefonische Krankschreibung für Atemwegsbeschwerden liegt bei einer Woche.
Alles andere wäre auch grob fahrlässig gewesen. Besondere Zeiten brauchen besondere Maßnahmen!